abänderung Kindesunterhalt

17. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Lorgard
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
abänderung Kindesunterhalt

Hallo,

ich habe Fragen zu folgender Situation :

Kindesmutter und Kindesvater sind mehrere Jahre geschieden , es gibt 3 eheliche Kinder ( minderjährig) . Die Mutter bekommt Unterhaltsvorschuss da der Kindesvater keinen Unterhalt zahlen wollte .Es kam zur Unterhaltsklage , dort wurde dem Kindesvater ein Vergleich gewährt ( wegen Verbindlichkeiten die noch bestanden - eine Immobilie war noch nicht verkauft , das Monatseinkommen des Vaters lag bei 1500E) .Der Vater zahlte aber auch diesen Betrag nicht , es kam zu einer Lohnpfändung.Mittlerweile ist der Vater arbeitsunfähig geworden , hat per Anwalt die Kindsmutter aufgefordert auf den Unterhalt zu verzichten und keine Rechte mehr geltend zu machen .Die Mutter hat diesem nicht entsprochen und verzichtet nicht freiwillig im Namen der Kinder auf Unterhalt. Nun hat der Vater Klage eingereicht , namentlich gegen seine Kinder, als gesetzliche Vertreterin ist die Mutter genannt.

Ich würde nun gerne wissen , was passieren kann , wenn die Klage wirklich angenommen wird vom Gericht und es zu einem gerichtlichen Prozedere wird . Was hat die Kindesmutter zu erwarten ?
Angeblich befindet sich der Kindesvater nun auch im Antragsverfahren zur Privatinsolvenz. Was heisst das für den Unterhalt , geht das dann mit in die Insolvenz und muss der Vater dann keinen mehr an seine Kinder zahlen ?
Danke für Eure Antworten......

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Gutzen Abend Lorgard,

auch wenn der KV die KM auffordert auf den Kindesunterhalt zu verzichten, so kann die KM dieses nicht tun. Rechtlich gesehen kann auf Kindesunterhalt nicht verzichtet werden.

Der Klage des KV würde ich gelassen entgegensehen. Ich denke nicht, dass ein Familiengericht dieser stattgeben wird.

Aufgelaufener und geschuldeter Kindesunterhalt fließt in die PI nicht ein. Der Kindesunterhalt ist zu leisten, bevor andere Gläubiger bedient werden.

LG nero

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#2
 Von 
Lorgard
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und vielen Dank ,
was ich nur nicht verstehe ist das der gegenanwalt doch auch weiß das man darauf nicht verzichten kann , er aber trotzdem eine Klage einreicht .Er müsste dann dem Kindesvater doch von vorne herein sagen das nichts bringt oder ? Wie ist das wenn alles so bleibt wie es jetzt ist mit dem Unterhaltstitel und nichts geändert wird:Die Mutter bekommt seit März 2007 Unterhaltsvorschuss , der Vergleich beläuft sich auf 275 E für alle drei Kinder insgesamt und wurde im Nov 2008 geschlossen .Wenn der Unterhaltsvorschuss ausläuft , bekommt die Kindesmutter dann trotzdem staatliche Leistungen wenn der Vater weiter nicht zahlt ? Wenn der Vater zahlt bekommt die Kindesmutter dann insgesamt auch nur die 275E und aufstockend dann zum Beispiel Sozialleistungen für die Kinder ?Oder insgesamt nur 275 E? Die Mutter geht arbeiten aber wichtig zu wissen wie das ist ist es ja trotzdem .

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#3
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

quote:
auch wenn der KV die KM auffordert auf den Kindesunterhalt zu verzichten, so kann die KM dieses nicht tun. Rechtlich gesehen kann auf Kindesunterhalt nicht verzichtet werden.


Nichtig bzw. unzulässig sind nur Vereinbarungen, in denen auf den gesetzlichen (zukünftigen) Kindesunterhalt verzichtet wird. In dem gerichtlichen Verfahren wird jedoch sicherlich "nur" angestrebt, dass der Titel aufgehoben wird bzw. keine Rechte mehr aus diesem geltend gemacht werden dürfen. Diese Erklärung kann die Mutter natürlich auch außergerichtlich abgeben. Sofern kein Unterhalt mehr wegen Leistungsunfähigkeit geschuldet wird, sollte sie dies auch tun, da sie sonst die gerichtlichen Verfahrenskosten tragen muss.

quote:
Aufgelaufener und geschuldeter Kindesunterhalt fließt in die PI nicht ein.


Dies Aussage ist falsch. Unterhaltsschulen werden in der Privatinsolvenz nicht bevorzugt. Sie sind hganz normale schulden und werden nur entsprechend ihrer Quote berücksichtigt, sofern es denn eine entsprechende Insolvenzmasse gibt.

@Leonard

Sofern der Vater nicht mindestens Unterhalt in Höhe der Unterhaltsvorschusssätze zahlt, erhält sie diesen Betrag von der Unterhaltsvorschusskasse. Unterhaltsvorschuss wird max. 72 Monate und max. bis zum 12 Lebensjahr gezahlt.

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#4
 Von 
guest-12329.08.2012 11:10:17
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 14x hilfreich)

quote:
Der Klage des KV würde ich gelassen entgegensehen. Ich denke nicht, dass ein Familiengericht dieser stattgeben wird.


Irrtum, bei mir so geschehen inkl. PKH für den Vater aber auch für die Kinder, die ja verklagt wurden.

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