hallo ihr lieben,
ich weiss, dass meine drei fragen sicher schon oft behandelt wurden, aber ich habe etwas wenig zeit zum stöbern deshalb bitte ich um hilfeeeee
;);)
1. wenn ich eine abänderungsklage zu einem gerichtlichen vergleich zum vor- und nachehelichen unterhalt anstrebe,brauche ich dazu einen anwalt oder kannich das ohne direkt beim familiengericht beantragen und begründen?
2. wenn in diesem vergleich eine grundbuchamtliche übertragung einer wohnung vereinbart war, diese aber noch nicht vorgenommen wurde, kannich dann dies vollstrecken lassen?
3. gibt es eine textquelle oder ein urteil wo ich das thema erhöhte erwerbsobliegenheit nachlesen kann? in diesem fall geht es darum, dass sich der unterhaltspflichtige (KU) aus krankheitsgründen einer erhöhten erwerbstätigkeit angeblich nicht nachkommen kann und sich darauf berufend weigert außerhalb seines berufsbildes sich zu bewerben. wichtig wär es für mich zu erfahren, welche nachweise für die einschränkung der unterhaltspflicht nötig sind.
bin im moment etwas zeitlich eingeengt, deshalb kann ich nicht immer schnell reagieren. aber für jede antwort mega dankbar.
gruß an alle
uwe
abänderungsklage und erhöhte erwerbsobliegenheit
--- editiert vom Admin
Hallo Uwe,
am besten, du wartest auf das D.romedar!
Was die erhöhte Erwerbsobliegenheit angeht:
§ 1603 BGB
Es geht um die Mutter der bei dir lebenden Kinder?
Hätt dir gerne mehr geholfen...
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
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hallo und danke erst einmal für die erten antworten
ja es geht um die mutter. sie hat jetzt seit ca 1 jahr wieder einen halbtagsjob (allerdings der zweite arbeitgeber) und das j-amt hat eine leistungsfähigkeit von 168 euro pro kind errechnet. wir sind seit fast fünf jahren getrennt und leben nur 500 m von einander weg. die kinder sieht sie, weil sie nicht will und keine zeit seit 2 monaten wenig bis gar nicht mehr. wir hatten vereinbart dass sie zweimalin der woche und alle 14 tage am wochenende die kinder versorgt und sich um sie kümmert. in den ersten vier jahren ging das einigermaßen jetzt nicht mehr.
deshalb werde ich jetzt den unterhalt titulieren lassen. sie will dann kündigen und ihre anwältin hat mir mitgeteilt sie wäre nicht leistungsfähig und erhebt widerspruch gegen die ja berechnung.
ich hatte einem ehegatten und nacheehlichen vergleich zu ihrem unterhalt zugestimmt, den ich einfach nicht mehr leisten kann und auch nicht mehr will (im moment kann ich keine kleidung für die kids und schon gar nicht für mich finanzieren) und sie und ihr bei ihr lebender freund sind als erwachsenen nicht in der lage ihre leben zu finanzieren. deshalb will ich für ihren unterhalt eine abänderungsklage anstreben, um der kündigung aus zu weichen.
möglicherweise hilft ja auch schon alleine der druck, um wieder eine normale kommunkation hin zu bekommen.
übrigens habe ich im vergleich der übertragung der eigentumswohung die wir hatten zugestimmt. sie hat die übertragung noch nicht umgesetzt, weil der gerichtliche vergleich letztlich ja den eigentumsübergang bestätigt, die fehlende übertragung mich aber nicht aus der darlehnshaftung (wohnung trägt sich ohne übeschuss selbst aber wenn etwa nicht gezahlt wird hänge ich drin) komme und bei ir alle vierteljahr die grundsteuer gepfändet wird, deshalb die fragen nach der vollstreckungsmöglichkeit.
habe ja leider nicht viele infos bekommen und acu im internet wurde ich nicht so richtig fündig.
ich gehe jetzt davon aus, dass ich für die abänderngsklage einen anwalt brauche der meinen schriftsatz abtippt und einreicht und seine geld verdient
da wohl grundsätzliche anwaltspflicht. bisher hatte nur meine frau einen anwalt, da sie ja prozesskostenhilfe bekommt und ich nicht (welch witz), da dies möglich war ich aber kein antragsrecht habe, werde ich wohl nicht drum rum kommen.
vollstreckbarkeit müsste möglich sein, da generell wohl alle sachverhalte die tituliert sind vollstreckbar sind und ich keine einschränkungen gegen das vollstrecken einzelner sachverhalte gefunden habe
und nach internet recherche wird die erhöhte erwerbsobliegenheit wohl von gutachten der ärzte abhängen, aber nach den bisherigen erfahrungen wird dem alkohiliker durch von z.b. blauen kreuz bezahlten ärzten sowieso die ausschließliche opferrolle garantiert und demnach eine aus dem berufsbild abweichende anstellung aus psychologischen gründen nicht zugemutet.
da zusätzlich dazu die betroffen noch eine frau ist, sehe ich eigentlich keine chance auf erfolg.
wenn noch jemand eine andere idee hat, dann bitte ich vielleicht doch noch um einen hinweis.
eigentlich solte ich meinen job kündigen und auch ab und zu bis um 11 im bett bleiben als jeden morgen um 5.00 uhr aufzustehen und mich dann ausschließlich auf staatskosten um meine kinder kümmern. uns ginge es dann finanziell nicht schlechter als jetzt, aber ich hätte allen annehmlichkeiten, die der sozialstaat vermeindlich so bietet. statt 60 stunden arbeiten, private insolvenz, wieder gesetzlich kv versichert, frührente wegen augen, al kohle, meitkostenzuschuss, prozesskostenhilfe, und nur noch kochen, waschen, bügeln und hausaufgabenhilfe für die kids..
was für ein system!
etwas desillusioniert
uwe
Menno Uwe,
ich würd dir ja gerne hilfreich Tips geben, hab davon aber so überhaupt keinen Plan
Ich dachte bisher immer, Vergleiche könnte man im Gegensatz zu einem Urteil nicht anfechten ...
Wie gesagt, ich kenn mich da nicht aus.
Wird wohl das Beste sein, da einen Anwalt zu bemühen.
Hast du wenigstens einen fähigen an der Hand?
Drück dir mal die Daumen, dass es dir da gelingen wird, für angemessene Verhältnisse zu sorgen.
Damit die (Eigen)Verantwortung wieder da hin kommt, wo sie hin gehört.
Grüße
velen dank für den hinweis..nach vergleich habe ich noch gar nicht gegoogelt..aber es war die anwältin meienr frau, die mich auf die klage hinwies..so nach dem motto..für die kids gibt es nichs weil meine mandantin nicht leistngsfähig ist (nachweis bringen wir aber nicht)t aber wenn du auf die idee kommst das mit dem ehegatenunterhalt zu verrechnen pfänden wir und du kannst ja eine abänderungsklage vornehmen..so ist das halt
aber danke..nur für einen anwalt fehlt mir zur zeit wirklich jedes geld
uwe
Hallo Uwe,
wofür gibts eigentlich Beratungsschein und PKH?
Du brauchst einen Anwalt!!
Einen guten!
Wurde eigentlich seit Geburt deines Lockenköpfchens neu berechnet? Nö, gelle?
Wenn du weiterhin so gutmütig durch die Menschheit trottest, wird das nix!
Also, pack das an!
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
ich bekomme keinen beratungsschein,weil mein grundbrutto zu hoch ist und diverse belastungen einfach nicht angerechnet werden. schulden- und steurtilgungtilgung aus der ehe beispielsweise wurden in zwei versuchen nicht berücksichtigt. ist mein problem . wenn jemand etwas anderes weiss dann bitte ich wirklich um die quellen...
mein firmenwagen wird mir voll als netto unterstellt...deshalb bekomme ich den schein nicht..dem formalismus wird in unserem land gerchtigkeit zukommen lassen und leider nicht der tatsächlichen privaten situation...z.b. die nicht anrechnungsfähigkeit ausbleibender unterhaltsleistungen an die kinder duch den unterhaltsempfangenden getrennt lebenden ehepartner...das ist ja das was mich zum verzwiefeln bringt.
wer arbeitet, geld verdient, steuern zahlt und versucht seinen unterhalt zu leisten der wird bestraft, aber das liest man hier ja permanent. nichts tun und sich auf ex-en verlassen und von denen plus staat versorgen lassen,,,das ist der super bequemee und letztlich vom staat geförderte weg. 1,5 kinder auf meiner steurkarte, steuerklasse etc. egal wo man hinsieht, wird der der arbeitet geschröpft und benachteiligt. es ist zwar sicher gerecht steurtechnisch die kinder zu teilen, aber wenn kein zu versteuerndes einkommen vom anderen erwirtschaftet wird oder dieses mega gering ist? der der doch noch gut verdient wird sofort abgestraft und das ist eigentltich ein skandal.
doch der unterhalt für den kleinen der wurde im letzten jahr aktualisiert und auch reduziert....aber ob du es glaubst oder nicht ich würde ihm und den anderne kindern lieber mehr zukommen lassen, als der ex, die sich einfach das recht der kreativen selbstfindung auf kosten der kinder und mich nimmt..ich bin krank und mein freund auch also zieh mich gefälligst weiter durchs leben..
und mit dem kleinen konnte ich gestern 2 super schöne stunden am rhein verbringen und wie das entschädigt...
die ist erwachsen und hat alles mitvebockt aber hat alle möglichkeiten sich aus ihrer verantwortung einfach raus zu stehlen... ihr schutz steht über dem der kinder....
aber keine sorge, morgen geht die sonne auch wieder auf und bestimmt geht es mir auch wieder besser (bin gesundheitlich seit einigen tagen echt angeschlagen).
um 5 aufstehen, frühstück und mittagessen richten, rasieren anziehen, um 6 die kleine wecken, ab ins auto, um 6.30 per handy den großen wecken, um 7.00 im büro loslegen, gegen 18.00 uhr aus dem büro. 19.00 uhr einkaufen. 20.00 uhr abendessen und abgleich mit den kids wegen der schule. bißchen haushalt und ab ins bett...also wie fast jeden montag seit 5 jahren... so das war es aber jetzt mit dem selbstmitleid...ich will mir echt überlegen, wie ich das ganze jetzt neu aufrolle..also nix für ungut, aber das habe ich jetzt gebraucht
uwe
Hallo Uwe,
tut mir leid, ich wollt dich jetzt echt nicht *anmachen*.
Trotzdem wirst du um einen Anwalt nicht rumkommen, wenn du an deiner Situation etwas ändern willst.
Warte auf unser *D.romedar, das weiß, wie das funktioniert, nur....es fliegt grad durch die Welt...
Grüßle
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--- editiert vom Admin
Menno, D.romedar,
den Thread hab ich auch in bleibender Erinnerung.
Und mir war auch gleich klar, wer und welche Beiträge gemeint waren, als von den *Lehren des einzig wahren rechtes und dessen Durchsetzung* die Rede war.
Rate mal ...
(so viele in Frage kommende User gibt es da ja gar nicht
)
Grüße
-- Editiert von Haselstrauch am 18.01.2009 19:38
Ach menno D.romedar,
dachte schon, ich hätte dich auf dem linken Flügel sitzen sehen...:) im Wasser...
Ist ja nochmal gut gegangen.
Auweia,
da hat Uwe was angerichtet.:(
Muss er wohl erst aus der Welt schaffen, gelle?
Grüßle
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...danke loddar du hast doch gar nix angerichtet....
uwe
Hallo Loddar, hallo Haselstrauch von ARTiger habe ich eine Quelle bekommen, die meine Fragen grundsätzlich erst mal klären...falls es euch auch interessiert, seht bitte unten.
1.
Für eine Abänderungsklage besteht kein Anwaltszwang; ansonsten wäre die Klage auch bereits unzulässig gewesen.
2.
Maßgeblich für die Wirksamkeit der Abänderungsklage ist § 323 ZPO
, danach kann eine Abänderung des Urteils (oder anderen Schuldtitels) verlangt werden, soweit eine wesentliche Änderung der Verhältnisse (regelmäßig 10 %) eintritt. Ohne konkrete Kenntnis der vom Gericht beanstandeten „Form“, kann dazu nicht viel gesagt werden. Solche Mängel können Ihren Ursprung auch im materiellrechtlichen Unterhaltsrecht (z.B. fehlende Belege etc., fehlende Darlegungen)
Mit Abänderung anderer Schuldtitel kann meines Erachtens auch der Vergleich gemeint sein. Ich reiche es jetzt einfach mal ein. Die 10% Veränderung kann ich übrigens mit einer Steuernachforderung aus der Ehezeit begründen.
Vielen dank ARTiger
http://www.anwalt.de/rechtstipps/lexikon/abaenderungsklage.html
die quelle hatte ich vergessen.....für alle die nicht so juristisch gebildet sind und vielleicht später mal helfen wollen
:):)
uwe
und d.romedar ich hatte in dem oben angemerkten beitrag klar meine meinung gesagt, dass ich ab und zu deine juristischen beiträge nicht nachvollziehen kann, weil sie manchmal zu einseitig von einer interpretierten voraussetzung ausgehen und dann auch schon mal heftig in die eine oder andere richtung auschlägst. in anderen beiträgen habe ich dagegen dinge genauso so gesehen wie du. ich denke, dass es mit zu einer streitkultur gehört auch mal anderer meinung zu sein. dass du dich deshalb zurückziehst kann ich verstehen, dass du dann hier aber noch dokumentierst:
der war böse zu mir und deshalb gibt´s keine infos..
finde ich schade. also nix für ungut, wenn ich dir damals persönlich zu nahe getreten sein sollte, dann tut mir das leid.
du hast jederzeit die möglichkeit, dich direkt bei mir zu beschweren, dann kann man sowas auch ausräumen
gruß
uwe
-- Editiert von uweundpapa am 19.01.2009 08:56
Hallo Uwe,
quote:
Ich reiche es jetzt einfach mal ein.
Traust du dir das denn alleine zu?
Viel Glück und Erfolg!
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hallo loddar, ja ich habe es heute gemacht..
habe mich einfach auf mein verfahren plus ZPO und VwGo bezogen und Abänderungklage erhoben.
ich habe es mit drei punkten begründet
1. deutlich höhere kaltmiete für meine minderjährigen, schulpflichtigen kinder und mich,
2.) prüfung auf neuberechnung des sb meiner noch ehefrau durch das zusammenziehen mit neuem lebensgefährten und damit reduziertem mietanteil/selbstbehalt und
3.) mit einer eheblichen steuernachforderung aus gemeinsamer ehe und veranlagungszeit, die meine situation dramtisch verschlechtert.
eine kopie des schriftsatzes habe ich an die anwältin meiner frau geleitet und ihr werfe ich heute abend das gleiche in den briefkasten
und jetzt warte ich auf die reaktion des gerichtes..
gruß
uwe
-- Editiert von uweundpapa am 19.01.2009 16:55
Hi Uwe,
lies dir mal diesen Thread durch. Ist einiges drin, was du wissen müsstest.
http://www.123recht.net/Prozesskostenhilfe__f140881.html
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
so jetzt überschlägt sich mal wieder einiges:
1. Kindsunterhalt
Das Ja hat aufgrund der vorgelegten unterlagen eine zahlungsfähigkeit der mutter von 167 euro pro kind berechnet.
jetzt hatte mutter ein gespräch mit dem ja und teilt mir mit, sie müsse nix zahlen, da sie ihren errechneten sb von 880 euro nicht erwirtschaftet. der sb errechnet sich aus einem ihr zugestandenen erhöhten sb von 1.100 (das ist meiner) abzüglich 20 % reduktion für mit in der wohnung lebenden lebensgefährten plus 5% für aufwendungen.
ihr brutto liegt bei einer halbtagesstelle bei 1.100 euro. unterhalt bekommt sie 426 euro von mir.
die 260 euro miete für die im eheunterhaltsvergleich zugestandene etw wird nciht berücksichtig.
haltet ihr es für richtig, wenn ich wiederspreche
a) da sie in kenster weise die kinder betreut und versorgt ist ein erhöhter sb nicht gerechtfertigt
b) demnach ist ein sb von max 900 plus 5% minus 20%, aber eher einer für halbtagsstelle nach düsseldorfer tabelle von 700 euro an zu setzen.?
wenn das ja dem nicht folgt will ich klagen
2.
ich verlange trotzdem die ausstellung eines titels über den mindestunterhalt
3. ehegattenunterhalt
der hammer
die etw wurde von ihr noch nicht grundbuchamtlich umgesetzt. per vergleich ist sie eigentümer, die bank hat mich deshalb noch nicht aus der haftung entlassen und hat mir gestern eine lohnpfändung von 6.000 euro für ausstehende zins- und tilgungsraten rein gehauen.
und da komme ich rechtlich nicht raus...hat hier jemand eine idee???
übrigens hat mir ihre anwältin angedroht, dass ich sofort lohngepfändet werde, wenn ich jetzt auf die idee käme unterhalt nicht zu zahlen. ich solle mir beim gericht die pfändungsfreien beträge für gehaltsabrechnung und bakkonto berechnen und bestätigen lassen...
ich bin echt fassungslos über soviel dreistheit
uwe
danke uwe
Ach Mensch, Uwe,
rechtlich hab ich im Moment keinen Rat, aber eine dicke
von mir.
Das hört sich alles so schräg an, dass es eigentlich nicht sein kann...
Grüße
Menno Uwe,
ich bin sprachlos.
Nur eines: Uwe, OHNE Anwalt packst du das nicht!
Drück dir die Daumen.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
--- editiert vom Admin
erst mal vielen dank
morgen bin ich beim gericht um die prozesskostenhilfe zu beantragen
ja die umschreibung ist noch nicht erfolgt und die darlehns- und kaufverträge laufen auf biede
ja im vergleich bin ich von allen pflichten im außenverhältnis befreit, auch nicht bekannten befreit. ich bin zwar nicht solvent, aber ich habe gutes einkommen und genau deshalb läßt mich die bank nicht raus. beim vegleich hatte ich einen anwalt, der hatte dieses auch nicht beachtet.
kann ich mit dem aus der tabelle lesbaren pfändungsfreibetrag direkt zum arbeitgeber und der bank oder muß ich mir da eine urkunde beim gericht holen?
guter tip mit dem gesamtschuldnerausgleich und der aufrechnung... aber dann geht sie in die insolvenz...
soll ich nicht besser versuchen die wohnung wieder zurück zu bekommen, um sie dann selbst zu verkaufen? sie ist so wiet abgezahlt, dass der darlehnsbetrag plus 6000 euro erzielbar sein muss, allerdings wäre der totalverlust in diesem geschäft dann ca 35.000 euro...
danke und ich wer erst heute abend wieder antworten können..muss auch nochmeinen job nebenher machen...
zum glück habe ich heute morgen um 5.00 schon den lauchkartoffelauflauf mit putenstreifen für die kinder in den ofen geschoben und muss jetzt nicht kochen...
uwe
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Hallo Leute,
nur kurz dazwischenfunke:
quote:
wir sind seit fast fünf jahren getrennt
Wann endlich wirst du geschieden?
Grüßle
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--- editiert vom Admin
lockenkopf ist drei..ging alles sehr schnell damals habe mich nach der trennung schnell und über alle ohren verliebt, was sicher ein wesentlicher teil meiner heutigen baustellen begründet. vieles nicht richtig und sauber beendet, was neues auf dünnem eis aufgebaut und es allen recht machen wollen und sich für alle verantwortlich fühlen..und letztlich doch nur rum geeiert
nachdem es dann mit der mutter des lockenkopfes erst mal schief lief, habe ich die scheidung nicht voran getrieben..weil absicherungstechnisch war es für alle eigentlich besser und den kindern war es trotz allem wichtig keihne scheidung vor zu nehmen..
heute mit 17 und 14 haben sie ihre eigene meinung gebildet und deshalb sind wir kurz vor der scheidung. ich habe die letzten unterlagen zum versorgungsausgleich diese woche geliefert. die baustelle ist bald wirklich zu. und die mutter des lockenkopfes ist mir heute eine gute aber distanzierte ratgeberin, bis wir uns wieder fetzen und en paar tage pause ist.
aber die gesamtschuldnerische überlegung muss ich doch so lange machen, solange der pfändungsbeschluss besteht und mich die bank nicht haftungsfrei setzt, weil schließlich ist das grundbuch entscheidend und ich glaube nicht, dass jetzt der titel, wo ich abänderungsklage eingereicht habe vollstreckbar wäre
und ich geh jetzt definitv nicht zum notar. also müsste ich da tatsächlich wie dein rat ist ganz gut mit der bank klar kommen, denn denen ist ein verkauf auch lieber als die versteigerung.
normalerweis müsste die mutter jetzt mit mir sprechen, denn wenn ich es recht durchdenke, dann sägt sie gerade ihren eigenen ast ab.
ich bin mächtig stolz auf mein schreiben an das jugendamt zum kindsunterhalt und an das geicht zur abänderung und auch mein antwortschreiben an die anwältin hört sich sehr schlüssig an.
aber ich sehe zu, das sich nächste woche einen anwalt hin zuziehe.
übrigens habe ich der gegnerischen anwältin auch bereits vorhin die aufrechnung mitgeteilt
.
es gäbe übrigens auch noch ein druckmittel. nach meinem wissen hat meine ex bei der zwischenzeitlichen alg bezugsphase "vergessen" das kindergeld an zugeben. ich habe im ja ein schreiben gesehen, wo drin steht, dass sie das geld nur aufs konto bekommen hat und mir weitergegeben hätte, was nicht stimmt....es war bestandteil der unterhaltslösung, was rückwirkend der familienrichter bei der unterhaltsregelung abgesegnet hatte...aber das alg und der mnietkostenzuschuss hätten mit diesem geld anders aus gesehen
mit der gehaltstelle habe ich auch schon gesprochen und die lassen erst mal nix raus, weil die abrechung halt schon gelaufen ist
...nett zu sein zu den damen im haus kann auch manchmal helfen.... und morgen lasse ich mir bei gericht den pfändungs freibetrag incl. ehegattenunterhalt bestätigen (meine ex ist eigentlich nur blöd...denn mit der neuberechnung geht der betrag hundertpro rnter...und sie verliert einen pfändungsicheren betrag)
danke erst mal..aber es ist ein schlimmer tag, da ich doch vor einer so hohen mauer stehe und manchmal echt nicht weiß wie ich das bewekstelligen soll..und mein geld ist auch noch nicht da...also an alle alleinerziehende, die manchmal nicht wissen wie sie den wochenendeinkauf machen sollen einen lieben gruß
der montag kommt trotzdem
uwe
die kids fanden den auflauf übrigens lecker...und da kann man sich doch auch hochziehen
-- Editiert von uweundpapa am 22.01.2009 20:51
Und jetzt?
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- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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