hallo,
ich habe fragen zur adoption und zum erbrecht.
meine leiblichen eltern sind seit 1985 geschieden. meine mutter hat 1996 wieder geheiratet und den nachnamen ihres zweiten ehemannes angenommen.
ich bin 1969 geboren und trage den nachnamen meines leiblichen vaters, zudem ich aber seit jahren keinen kontakt mehr habe.
nun moechte ich im august 2003 heiraten. da mich mit meinem jetzigen nachnamen nichts verbindet, wuerde ich mich vor meiner hochzeit gerne von dem zweiten ehemann meiner mutter adoptieren lassen und seinen nachnamen annehmen. diesen namen moechte dann auch meine zukuenftige frau tragen.
meine fragen:
1. verliere ich den anspruch auf den pflichterbteil meines leiblichen vaters, wenn ich mich von dem zweiten ehemann meiner mutter adoptieren lasse?
2. muss mein leiblicher vater - obwohl ich volljaehrig bin - einer adoption oder namensaenderung zustimmen?
3. wo gibt es einschlaegige quellen zu diesem thema?
vielen dank im voraus.
-----------------
"viele gruesse aus bremen
elmo"