adoption vor der hochzeit

29. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
Elmo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
adoption vor der hochzeit

hallo,

ich habe fragen zur adoption und zum erbrecht.

meine leiblichen eltern sind seit 1985 geschieden. meine mutter hat 1996 wieder geheiratet und den nachnamen ihres zweiten ehemannes angenommen.

ich bin 1969 geboren und trage den nachnamen meines leiblichen vaters, zudem ich aber seit jahren keinen kontakt mehr habe.

nun moechte ich im august 2003 heiraten. da mich mit meinem jetzigen nachnamen nichts verbindet, wuerde ich mich vor meiner hochzeit gerne von dem zweiten ehemann meiner mutter adoptieren lassen und seinen nachnamen annehmen. diesen namen moechte dann auch meine zukuenftige frau tragen.

meine fragen:

1. verliere ich den anspruch auf den pflichterbteil meines leiblichen vaters, wenn ich mich von dem zweiten ehemann meiner mutter adoptieren lasse?

2. muss mein leiblicher vater - obwohl ich volljaehrig bin - einer adoption oder namensaenderung zustimmen?

3. wo gibt es einschlaegige quellen zu diesem thema?


vielen dank im voraus.

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"viele gruesse aus bremen

elmo"

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Elmo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo nochmal,

leider habe ich bis dato keine antowort bekommen. ist der sachverhalt unklar oder habe ich hier etwas aufgegriffen, dass schon x-mal besprochen wurde?

ich hoffe immer noch auf eine antwort. :-)

vielen dank im voraus

gruss

elmo

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#2
 Von 
ks-schnecke
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 54x hilfreich)

Hier handelt es sich um eine Volljährigenadoption. Diese ist möglich, wenn zwischen dir und deinem Stiefvater eine Vater-Kind-Bindung entstanden ist. Es gibt 2 Arten: Schwache Wirkung (dann beerbst du weiterhin deinen Vater, kriegst nämlich deinen Stiefvater sozusagen als zweiten Vater dazu) oder starke Wirkung (Wirkung, als wäre es eine Minderjährigenadoption - die rechtliche Verbindung zu deinem Vater wird aufgehoben). Gesetzliche Grundlagen: §§ 1767 (?) bis 1772 BGB, da steht ziemlich genau alles drin. Du würdest dann (in beiden Fällen) auch den Namen deines Stiefvaters bekommen. Die Zustimmung deines leiblichen vaters ist nicht (!) erforderlich. Er wird ggf. aber wegen zB Unterhaltsansprüchen angehört werden, wenn ihr das als Minderjährigenadoption macht (1772 Abs. 1 Satz 2 (?)). Wenn du Fragen zum Verfahren hast, da sind nämlich ein paar Sachen zu beachten, mail mich einfach an: ks-wirbelwind@web.de.

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#3
 Von 
sabine2020
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, kontaktiere asngweh@gmail.com, wenn du an Kinderadoption interessiert bist. Mein Mann und ich haben von hier aus privat adoptiert. Vielen Dank

Sabine

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#4
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Und für dieses unseriöse Angebot gräbst du einen 15 Jahre alten Thread aus, der dann auch noch so gar nichts mit einer Adoption eines Kindes zu tun hat?

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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Sabine,

Thema nicht verstanden?

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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