hallo,
leider ist jetzt schon abzusehen, dass wahrscheinlich bald eine situation eintreten wird. dazu habe ich eine frage: (ich habe es extra gefühlslos geschrieben, was es ganz sicher nicht ist)
wie ist die rechtliche situation bei der trennung (nicht verheiratet, aber gemeinsames sorgerrecht) bezüglich des gemeinsamen kindes, wenn das Kind beim vater bleibt (in gegenseitigem einverständnis)?
kann die mutter das kind z.b. nach gutdünken irgendwann "zurückfordern" oder würde dem vater das sorgerrecht nach entsprechender zeit zugesprochen? hat man als vater überhaupt brauchbare rechte?
wie gesagt, sämtliche empfindungen muss man sich dazudenken
vielen dank, denn ich habe bisher nichts brauchbares zu dieser situation gefunden
guenther
allein erziehend
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hi guenther
die Frau kann jederzeit ihr Kind zurückverlangen. Auch in deiner Situation.
Allerdings wird der Richter dieses genau prüfen. Wenn das Kind längere Zeit beim Vater war, somit tiefe Bindungen zu ihm und zu deren Sozialem Umfeld entstanden sind wird es für die Mutter mit Sicherheit nicht leicht gemacht werden. Kämpfen für den Vater lohnt sich aber allemal.
Grüßle
Hallo guenther,
nein, natürlich kann die Mutter das Kind nicht *nach gut dünken* einfach wieder so herausfordern. Ich habe gerade einen Fall auf dem Schreibtisch, da hat der Vater (wie bei Euch, nicht verheiratet, gemeinsames Sorgerecht) das Kind behalten und hat es heute noch. Seit 5 Jahren kämpft die Mutter, vergeblich....
Dafür gibt es keine Gesetze. Es sind einfach Tatsachen, daß ein Gericht einen bestehenden Umstand nicht einfach ändert. Auch nicht, wenn ein Mann das Kind behält. Es werden Dir hier morgen viele Männer zurufen, daß meine Worte *Schall und Rauch* sind, aber es sind alles Männer, die ihre Kinder bei der Trennung nicht bei sich behalten haben, sondern bei der Frau gelassen haben.
Das alleinge Sorgerecht wird Dir nicht automatisch zugesprochen. Dies wird nur noch auf Antrag geregelt. Aber hier setzen Gerichte hohe Maßstäbe an. Auf jeden Fall wird Dir aber auf Antrag das Aufenthaltsbestimmungs- und auch z.B. das Gesundheitssorgerecht zugesprochen, da das Kind bei Dir lebt. Das heißt, Du regelst alle alltäglichen Dinge allein, auch z.B. Zahnarzt- und sontige Arztbesuche. Die Personen- und Vermögenssorge übt ihr mit gemeinsamem Sorgerecht halt auch gemeinsam aus. Dafür ist Grundvoraussetzung, daß Mutter und Vater wie Menschen miteinander umgehen.
PS: Manchmal ist es verteufelt. Aber in den letzten Wochen hatte ich nur noch Akten mit ehegattenunterhaltsbeziehenden arbeitslosen- oder arbeitsunfähigen MÄNNERN auf dem Tisch und jede Menge allein erziehener VÄTER!.
Ich wünsch Dir Glück. Ich glaube, das ist der Trend. PPS: Bin auch ein Mann, hab aber die Probleme nicht. Gott sei Dank
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hat sie denn irgendwelche Andeutungen gemacht, dass sie das Kind zurück will?
danke für eure antworten! wir haben einen normalen umgang miteinander und ich denke das bleibt auch so. allerdings habe ich durch die letzten ereignisse eine ganze menge vertrauen verloren. deshalb bleibt meine frage hoffentlich vorsorglich. ich möchte nur nicht irgendwann quasi rechtlos dastehen. wenn meine tochter groß genug ist selbst zu entscheiden, werde ich nicht im wege stehen. es ist mir nur wichtig, dass sie nicht ohne ihren willen (und damit meinen willen) von mir weggerissen wird. sollte ich mal -vorsorglich- beim jugendamt irgendwas abklären?
guenther
Finger weg vom Jugendamt! Die JA's richten mehr Schaden an als dass sie helfen.
Regelt das unter Euch, eventuell mit einem Mediator und Vertrag.
Gruß
A.U.
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