alleinerziehend und ratlos

23. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
karamba08
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
alleinerziehend und ratlos

ich wollte niemals finanziell unterstützwerde vom staat, aber anderster ist es jetzt glaube ich auch n icht möglich!also erstmal von anfang an!ich bin 23, lebe in hessen und befinde mich in elternzeit (habe vorher im medizinischen Bereich gearbeitet).ich bin alleinerziehend und meine tochter ist jetzt 4 monate alt, weil die trennung in der schwangedrschaft passierte bin ich zu meinen eltern zurück gezogen. Nun suche ich ne Wohnung und habe eigentlich keinen richtigen Plan von allen Sachen die beantragt werden müssen, bzw können. Ich bekomme monatlich Kindergeld (154 euro), Kinderunterhalt (202 euro), Elterngeld (703 euro) also insgesamt 1059 euro. Hört sich zwar einiges an aber ich muss leider noch ien Kredit abstottern, gebe noch Geld meinen Eltern für die Unterkunft, die Kleine bekommt spezialnahrung weil sie auf das andere reagiert,etc. noch dazu versuche ich geld zusammen zu kratzen um den führerschein (endlich) zu machen und irgendwie geld für kaution und küche auch noch zusammen zu kriegen. Ich würde ja noch einwenig länger hier wohnen bleiben aber es ist langsam mal an der zeit und zu eng ist es auch! Auf das Kinderunterhalt kann ich mich nicht festlegen,weil mein ex eine neue Arbeitsstelle sucht und es auch manchmal zahlungsprobleme gibt. Also was kann ich alles beantragen? muss ich vor wohnungssuche ein antrag auf wohngeld oder so stellen?also wo, wie, was? falls sich jemand mit kinderbetreung und dessen finanziellen unterstützung auskennt wäre das auch super, den ich möchte bald wieder arbeiten gehen sobald sie ein jahr oder zwei jahre alt ist (hängt hauptsächlich von meinen arbeitgeber ab)wenn ihr mir das beantworten könnt waere das super. Vielen Dank falls ihr mir Helfen könnt!Hilfe! blicke nicht mehr durch!




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 124x hilfreich)

Der Kindsvater hat auch eine Unterhaltspflicht Dir gegenüber!

Auch mal prüfen lassen. Dan gibt es noch Wohnungsgeld etc.

Da dürfte der beste Ansprechpartner im sozialforum Sunbee sein.

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#2
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 458x hilfreich)

karamba08 hallo,
melde dich beim Sozialamt oder beim Service Punkt Arbeit, dort wird man dir weiterhelfen.
Du kannst dich auch bei der Caritas oder b. ä. Institutionen melden, einfach mal nachfragen.


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"<a href="http://www.smilies.cc" target="_blank"><img src="http://space01.smilies.cc/smilie_3393.gif" border="0"></a>Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt. "

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#4
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
karamba08
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die antworten!

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#6
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 458x hilfreich)

karamba08 hallo,
was fängst nun an mit den Antworten?

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"<a href="http://www.smilies.cc" target="_blank"><img src="http://space01.smilies.cc/smilie_3393.gif" border="0"></a>Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt. "

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#7
 Von 
butterfly0104
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Sagt dir die landesstiftung Mutter und kind etwas? Davon gibt es verschiedene Beratungsstellen z.b. in der Diakonie. Da kann man bis die Kinder drei jahre alt sind, erstaustattung für die Kinder, Klammotten für die Kinder, AUtositze und sonstiges, aber auch geld für kaution, möbel, usw. beantragen... geh da mal hin und lass dich beraten... die sind wirklich sehr hilfreich...
betreuungskosten für das kind übernimmt bei alleinerziehenden da Jugendamt...
hoffe ich konnte dir ein bischen helfen :)
Alles gute für die Zukunft

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#8
 Von 
guest-12310.04.2009 12:23:15
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 18x hilfreich)

Kindesunterhalt, Erziehungsgeld (wie das jetzt mit dem Elterngeld gerechnet wird kann ich dir nicht sagen) sowie Kindergeld sind kein Anrechnungsfähiges Einkommen bei der berechnung von Ehegattenunterhalt in deinem fall wäre es zwar kein ehegattenunterhalt aber die berechnung wäre die gleiche... wende dich mal an einen Anwalt,denn die ersten 3 jahre steht dir Unterhalt vom Kindsvater definitiv zu

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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