alleinige Elterliche Sorge, gründe ausreichend?

26. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)
alleinige Elterliche Sorge, gründe ausreichend?

Hallo,

meine Frau und ich haben uns getrennt und haben 3 gemeinsame Kinder (6J, 4J, 8 Monate).

Meine Frau ist mit den Kindern total überfordert (Gutachten einer Kurklinik und Suizid versuch liegt vor)

Am Sonntag kam es zu einer heftigen auseinandersetzung. Meine Frau ist im beiseien der Kinder auf mich los gegangen. Hierfür gibt es einen Zeugen, selbst sprachaufzeichnungen haben wir.

Sie sagte dann im beiseien der Kinder zu mir das ich die beiden ältesten mitnehmen soll da sie diese nicht mehr haben möchte. Im weiteren Kontakten teilte sie mit das sie damit einverstanden sei das diese bei mir Wohnen und sie das Baby behält.

Nun kam unteranderem raus das die älteste Tochter dem 4 Jährigen Sohn morgens Brote schmiert und die Mutter im Bett liegt und schläft (aussage der 6 Jährigen Tochter). Auch das Mittagessen im Kindergarten hat sie zwei Monatelang trotz des erhaltes von Unterhalt, Kindergeld und Geld vom Jobcenter nicht bezahlt hat. Das Kind kriegt somit auch kein Mittagessen im Kindergarten. Ebenso hat sie wieder das Kakaogeld in der Schule noch die bereits erfolgten Fahren (Eislaufen etc. pp.) nicht bezahlt.

Ich habe die beiden ältesten somit zu mir Umgemeldet. Ich lebe bereits in einer neuen Partnerschaft. Meine neue Partnerin ist damit ebenfalls einverstanden. Die Kinder blühen richtig auf und sind glücklich.

Heute hat sie dann versucht meinen 4 Jährigen Sohn vorzeitig aus dem Kindergarten zu holen. Ich wurde sofort kontaktiert, ging dorthin und der Kindergarten hat das Jugendamt eingeschaltet.

Nach einem fast 2 stündigen Gespräch hat das Jugendamt mir die Kinder vorläufig zugesprochen bis das ganze vor dem Familiengericht geklärt ist.

Ich beabsichte nun die alleine Elterliche Sorge für alle meine Kinder zu beantragen. Ich habe bisher immer alles getan, hingebracht, abgeholt (Schule, Kindergarten). Dies hat die Leiterin des Kindergartens auch bestätigt. Ebenfalls wie liebevoll etc. ich mit den Kindern umgehe.

Reichen diese Gründe aus? Meine noch Frau ist nicht in der Lage sich um die Kinder zu kümmern. Auch um das Baby habe ich mich gekümmert als ich noch dort wohnte, als ich mal nicht da war hat sie das Baby die ganze Nacht schreien lassen das dieser total heiser war, ihre aussage dazu, "ich habe ihn nicht gehört" und lachte dabei.

Reichen diese Gründe aus? Sie hat erst vor einigen Tagen das Kindergeld der Kinder erhalten. Habe ich da einen Anspruch drauf? Die Kinder leben nun bei mir/uns und ich habe ja auch Kosten. Nur wäre es Verantwortungslos die Kinder bei Ihr zu belassen.

Reichen alle diese Gründe aus um die alleinige Elterliche Sorge zu erhalten? Sie hat beim Jugendamt auch gesagt ich würde Drogennehmen und wäre Obdachlos. Dies haben wir sofort mit der Polizei geklärt, Drogentest negativ.

Morgen habe ich einen Termin beim Anwalt nur würde ich vorher gerne schonmal ein paar hinweise haben.

Danke euch schonmal.

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo snooky,

das alleinige Sorgerecht ist eine ganz ganz höhe Hürde. Da würde das Vorgetragene vermutlich nicht mal ausreichen.

Aber wozu benötigst Du das alleinige Sorgerecht? Das ist lediglich für ein paar wenige, nicht alltägliche Situationen notwendig. Da müsstest Du Dich dann mit der Mutter auseinandersetzen und eine einvernehmliche Einigung herbeiführen. Sollte die Mutter dann querschießen, kannst Du solche Dinge immer noch über das Familiengericht regeln lassen. Sprich, ihre Einwilligung ersetzen lassen.

Ich würde Dir empfehlen, und das tut Dein RA morgen vermutlich auch, zu beantragen, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein auf Dich übertragen wird. Diese Hürde ist zwar auch nicht ganz niedrig, aber wesentlich leichter zu überspringen.

Dann kannst Du bestimmen, wo die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nämlich bei Dir.

So meine Empfehlung an Dich.

LG nero

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.991 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen