Hallo zusammen!!
ich hab da mal ne frage für meine freundin.
sie hat das alleinige sorgerecht für ihren sohn. nun ist die frage,wie ist das mit dem einverständniss für eine op oder zb für einen kinderausweis,reicht das wenn sie das einverständnis gibt bzw den beantragt oder bedarf es auch immer einer schriftlichen zustimmung des vaters??
oder gibt es die möglichkeit sich vom jugendamt bestätigen zulassen das sie alleinerziehend ist bzw das alleinige sorgerecht hat.
schon mal vielen lieben dank für eure antworten.
liebe grüsse
sylvia
alleiniges sorgerecht/zustimmung des vaters
Hallo Lythande7,
bei alleinigem Sorgerecht kann Deine Freundin auch alle Entscheidungen, die das Kind betreffen, alleine fällen.
Aus meiner Erfahrung genügt es meistens, die alleinige Sorge zu versichern. Falls in der Geburtsurkunde kein Vater eingetragen ist, wird diese in der Regel als Nachweis der alleinigen Sorge akzeptiert. Ansonsten müßte es ja einen Gerichtsentscheid geben, der vorgelegt werden kann.
Lieben Gruß
Julia Yael
hallo und erstmal danke für die antwort!!
also eingetragen ist er schon in der geburtsurkunde und die vaterschaft hat er auch anerkannt(ich glaube das eine beinhaltet ja (fast) das andere,oder??) aber sie waren halt nicht VH und sie haben auch nicht beim jugendamt die gemeinsame sorge beantragt.
und son gerichtsentscheid gibts auch nicht.
liebe grüsse
sylvia
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Beim JA bekommt man eine Bescheinigung darüber, das man das alleinige Sorgerecht hat. Muss man bei der Bank z.B. vorlegen wenn man ein Konto fürs sein Kind anlegen möchte. Hätte dafür auch diese BEscheinigung gebraucht, aber die nächsten fünf Jahre werd ich die wohl nicht brauchen *seuftz*
Einfach mal beim JA anrufen und das Teil anfordern.
Wurde für meinen Teil aber noch nie nach der Unterschrift vom Vater gefragt. Habe auch das ASR und wenn irgendwo irgendwelche Daten vom Vater erwünscht sind, streiche ich das immer durch und das hat noch nie Probleme gegeben.
GRuß,
Vaughn
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