allgemine Fragen zum Unterhalt

11. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
falken0077
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
allgemine Fragen zum Unterhalt

Hallo,

ich habe ein Problem wegen dem Unterhalt.
Ich habe ein 11 Jahre alte Tochter für die ich monatlich 254 Euro Unterhalt zahlen muß. Das Kind stammt aus einer uneheliche Beziehung.

Jetzt ist meine neue Freundin, mit der ich 3 Jahre zusammen bin, in der 8. Woche schwanger. Es ist ein Wunschkind und wir freuen uns sehr drauf.

Wird der Unterhalt für das erste Kind neu berechnet? Gibt es eine Tabelle für sowelche Fälle?

Ich bedanke mich im voraus für die Antwort.

MfG
falken0077

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Zur Berechnung gibt es die Düsseldorfer Tabelle. Der Mindestunterhalt beträgt in der 2.Altersstufe 241 € (Einkommen bis 1.300 €).
Von der 2. bis zur 6.Einkommensgruppe in dieser Altersstufe zahlt man unter Berücksichtigung der Kindergeldanrechnung immer 249 €.

Ich kann den von dir zu zahlenden Betrag nicht anhand der Tabelle nachvollziehen. Da du aber nah am Mindestunterhalt bist, kommt eine wesentliche Verringerung des Unterhaltes nur in Betracht, wenn dein Selbstbehalt gefährdet ist.
Mit Vollendung des 12.LJ rutscht dein Kind in die nächste Altersstufe, wo es dann sowieso wieder teurer wird.

...dazu gibt es hier aber vieeele Beiträge...einfach mal durchklicken.

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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