Hallo,
ich habe ein Problem wegen dem Unterhalt.
Ich habe ein 11 Jahre alte Tochter für die ich monatlich 254 Euro Unterhalt zahlen muß. Das Kind stammt aus einer uneheliche Beziehung.
Jetzt ist meine neue Freundin, mit der ich 3 Jahre zusammen bin, in der 8. Woche schwanger. Es ist ein Wunschkind und wir freuen uns sehr drauf.
Wird der Unterhalt für das erste Kind neu berechnet? Gibt es eine Tabelle für sowelche Fälle?
Ich bedanke mich im voraus für die Antwort.
MfG
falken0077
allgemine Fragen zum Unterhalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zur Berechnung gibt es die Düsseldorfer Tabelle. Der Mindestunterhalt beträgt in der 2.Altersstufe 241 € (Einkommen bis 1.300 €).
Von der 2. bis zur 6.Einkommensgruppe in dieser Altersstufe zahlt man unter Berücksichtigung der Kindergeldanrechnung immer 249 €.
Ich kann den von dir zu zahlenden Betrag nicht anhand der Tabelle nachvollziehen. Da du aber nah am Mindestunterhalt bist, kommt eine wesentliche Verringerung des Unterhaltes nur in Betracht, wenn dein Selbstbehalt gefährdet ist.
Mit Vollendung des 12.LJ rutscht dein Kind in die nächste Altersstufe, wo es dann sowieso wieder teurer wird.
...dazu gibt es hier aber vieeele Beiträge...einfach mal durchklicken.
--- Posting wurde vom Admin editiert
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