als mutter ins ausland gezogen. er wohnte nicht im land

19. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
thealorena
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
als mutter ins ausland gezogen. er wohnte nicht im land

hey hallo,

ich habe mich gerade hier angemeldet und
hoffe dass ihr mir helfen koennt meinen kopf
ein wenig klarer zu bekommen.
ich glaube ich mach mich viel zu verrueckt ueber
die ganze situation.
aaalso ich erklaer mal:

ich bin verheiratet und habe eine tochter mit meinem mann
ich habe mich schon vor ihrer geburt von ihm getrennt
weil er anfing mich zu misshandeln.
bis sie einen monat alt war wohnten wir noch zusammen.
danach ist er in sein heimatland zurueck gegangen und
hatte seitdem auch keinen persoenlichen kontakt mehr.
er hatte oft nach bildern und skype gefragt. am anfang
habe ich das auch noch gegeben aber er wollte mich immer
wieder manipulieren und fing an mich dauernd zu beleidigen.
daher wollte ich keinen kontakt mehr mit ihm haben.
ich habe die scheidung eingereicht und er hat mir immer wieder
gedroht er wuerde hinkommen und dann kann ich was erleben.
ich bin dann mit meinem neuen partner, der mich aus der
situation gerettet hat, in ein anderes land gezogen.
wir wohnen jetzt seit 7 monaten hier.
bis jetzt kam bei dem gericht noch ncihts zu stande.
meine tochter ist nun 2 jahre alt.

nun zu meinen fragen:
ich weiss das wegziehen nicht erlaubt ist,
aber meine anwaeltin meinte das ist egal weil er nicht
im land wohnt. stimmt das? in letzter zeit habe ich ange-
fangen ihr zu misstrauen.
meine anwaelting sagte auch, dass ich dem gericht
nicht sofort melden muss dass ich umgezogen bin solange
ich meine briefe bekomme. die gehen zu einem familienfreund
ueber eine briefumleitung.
ist das ueberhaupt rechtlich? ich weiss ich haette solche
fragen frueher stellen sollen aber ich habe einfach
nicht am wort meiner anwaelting gezweifelt. nun habe
ich aber angst.
wird mein ex meine neue adresse erfahren wenn ich
sie dem gericht mitteile?
ich habe immernoch angst dass er mich finden kommt.
ich wuerde mich allgemein ueber eine meinung freuen.
ist hier vielleicht jemand der schon so etwas
aehnliches erlebt hat?
bitte bitte erfahrungen teilen!
ich habe angst dass ich mir die situation schlecht gemacht habe.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

DEINE Adresse kann dein Ehemann (ist ja wohl noch kein Ex?) nicht verlangen, die seines Kindes aber durchaus.

Im Moment bist du hier aber wohl im falschen Forum: da ihr beide offenbar nicht in Deutschland lebt, musst du das Familienrecht deines derzeitigen Heimatstaates dafür studieren.

Eine Scheidung in Deutschland wird auch schwierig, wenn ihr beide nicht dort wohnt - nicht dass das unmöglich wäre wenn ihr in zwei verschiedenen anderen Ländern beheimatet seid, aber halt ... schwierig. Das wäre eventuell in Deutschland einfacher gewesen und da hast du dir eventuell etwas verbaut.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ist doch gar nicht schwierig mit der Scheidung. Wenn sie anhängig war, bevor sie umzog, wird sie hier weitergeführt. Ansonsten gibt es immer für Deutsche eine Möglichkeit, in so Fällen ein deutsches Gericht anzurufen, wenn gar keine deutsche örtliche Zuständigkeit feststellbar ist, dann ist es das Amtsgericht Berlin-Schöneberg. Aber, das weiss die Anwältin doch alles. Und woher die Idee kommt, man könne nicht ins Ausland umziehen, oder überhaupt nicht umziehen, das ist mir auch schleierhaft. Natürlich darf man das. Die einzige Frage ist, was dann mit dem Kind passiert. Da aber der Kindsvater nicht in Deutschland lebt, das Kind den biologischen Vater überhaupt nicht kennt, stellt sich doch die Frage auch nicht.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thealorena
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für die antwort.
Jetzt habe ich svhon mal ein bisschen mehr gewissheit.
Ich hatte schon nach einem anwalt hier gefragt aber man sagte mir dass ich noch nicht lang genug hier lebe dass das recht und gesetz in diesen dingen fur mich greift.demnach ist es noch das selbe recht. Was ich gelesen hatte ist das zustandige gericht auch das wo das kind zu anfang lebte. Bin mir da aner nicht 100% sicher.
Internationale sachen sind kompliziert. Danke schonmal für die infos die du mir geben konntest!


Auch dir ein großes dankeschõn wirdserden.
Dass dann das gericht in berlin zustandig ist hore ich zum ersten mal. Ich hatte meine anwältin mehrfacb gefragt aber nie eine direkte antwort bekommen.
Sie sagte nur umziehen ohne erlaubnis des vaters ist nie eine gute idee.
Ich denke mal es ist schwer zu leugnen dass ich mit meiner anwaltin nicht zufrieden.
Könnte ich einfach wechseln oder würde es dinge noch komplizieren?

-- Editiert von thealorena am 19.06.2018 11:12

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Sie bezahlen den Spaß ja, von daher dürfen Sie wechseln, bis Sie umfallen oder das Geld ausgeht ;) . Die angefallenen Kosten müssen Sie natürlich der vorherigen Anwältin zahlen und die Kosten für den neuen Anwalt auch, der muss sich ja auch erst einmal einarbeiten.

Sollten Sie Ihre Scheidung auf Staatskosten, also mittels Verfahrenskostenhilfe betreiben, übernimmt die Staatskasse die Gebühren und Auslagen eines Anwalts meist nur einmal. Aber Möglichkeiten gibt es:
https://onlinescheidung-rechtsanwalt.com/anwaltswechsel/https://onlinescheidung-rechtsanwalt.com/anwaltswechsel/

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ich weiss nicht, wo Du lebst. Eine Anwältin vor Ort muss sich ja in deutschem Scheidungsrecht nicht auskennen. Nur ich würde mir wegen des Kindes keine Sorgen machen. Der Vater lebt irgendwo weit weg, und Du sollst dazu verdonnert werden in einem anderen Land (Deutschland) zu bleiben, wegen des Kindes? Das macht doch gar keinen Sinn. Die Problematik würde aufkommen, wenn der Vater noch in Deutschland leben würde, was ja nun mal nicht der Fall ist. Ich würde sehen, dass ich das Scheidungsverfahren zügig durchziehe und das wars.

wirdwerden

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