Langsam mahlen die Umgangsrechtsgerichtsundgutachtermühlen...
Das Gericht bestellte Anfang 2002 ein Gutachten zum Umgangsrecht, Begutachtung fand dann bis September 2002 statt, Gutachten kam und kam nicht, dann lag es Mitte September 2003 endlich vor, Termin bei Gericht soll nun Mitte Januar 2004 stattfinden.
Das Gutachten ist eindeutig, meine Ex beeinflusse das Kind und dränge ihm ihre eigene Abwehrhaltung gegen den Vater auf, Umgang sei für das Kind ganz dringend nötig, es sei auch alt, reif und stabil genug, sich ein eigenes Bild vom Vater zu machen.
Hat jemand Erfahrung, wie Gerichte solche "veralteten" Gutachten bewerten mögen ? Bis zum Gerichtstermin werden nun ja wieder 1 1/2 Jahre seit der Begutachtung vergangen sein, und über zwei Jahre seit dem letzten regulären Umgang.
Teilung von Erfahrungen wären willkommen.
Frohes Fest von Theo
"altes" Gutachten
Hallo Theodor,
ich denke mal, es ist nicht das Problem, dass der Richter glauben könnte, dass sich die Beeinflussung der Mutter in dieser langen Zeit gegeben haben könnte, sondern das Problem wird eher darin liegen, dass das Kind eben schon so lange Zeit den Papa nicht gesehenhat, sprich : stark entfremdet sein dürfte. In solchen Fällen entscheiden die Gerichte häufig "zum Wohle des Kindes" und gegen den Vater.
Ausserdem reicht es eh nicht unbedingt, der Mutter nachzuweisen, dass sie den Umgang bewusst oder unbewusst vereitelt....Das Kind IST ja nun leider einmal entfremdet und will nicht zum Vater. Das Kind selbst bemerkt ja nicht, dass es von Muddern beeinflusst wird und will in den meisten Fällen wirklich nicht!. ( Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe... die Kinder möchten Mama ja auch nicht wehtun ) Auch hier wieder : Zum Wohle des Kindes wird sogar aus so einem Grunde ab und an dem Vater mal das Sorgerecht entzogen, damit es nicht zu noch mehr Streitereien kommt. So als Geschenk für die Mutter noch oben drauf für ihr Verhalten !!
Aber das soll nicht heissen, dass dies die Regel ist, sondern entschieden wird immer im Einzelfalle. Und da bei dir das Gutachten ja für sich spricht, denke ich mal, dass das Gericht dies auch berücksichtigen wird !!
Bereite dich auf den Termin gut vor und verlange/fordere nicht zu viel. Schlage vor, dass du es aus Rücksicht auf das Kind langsam angehen lassen möchtest.
Ich wünsche dir, dass bei euch alles gut läuft und der Richter einen langsam wieder aufbauenden Umgang "verordnet". Sollte sie sich dagegen auch wieder sperren, bleibt dir noch die Drohung mit Zwangsgeld... manchmal hilft eben nur die Keule.... so traurig es auch ist !
Anna
Na ja, die Keule hat schon der Gutachter hervorgekramt : Der Mutter solle das Sorgerecht entzogen werden, das Kind brauche psychologische Hilfe, der Vater sei erziehungs- und kooperationsfähig, das Kind habe eine starke Bindung zum Vater, trotz der massiven Beeinflussung ...
Mein Amtsrichter ist nur ein Schlappschwanz und das Jugendamt kommt mit der alten Masche "das Kind muss Ruhe haben".
Mal sehen, was beim Termin passieren mag, ich werde ganz auf das arme Kind abstellen, das dringend Hilfe und den Vater braucht.
Theo
Und jetzt?
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