anerkannte Vaterschaft, anfechtung durch Kind

23. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Akardius
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
anerkannte Vaterschaft, anfechtung durch Kind

Hallo zusammen

Ich habe eine Frage, bei der man mir hier vielleicht helfen kann.

Zunächst der Sachverhalt.

Ich hatte vor 12 Jahren ein kurzfristiges Verhältnis zu einer Frau. Es war von beiden Seiten nie was festes geplant, sondern galt nur dem körperlichen Vergnügen. Kurze Zeit später wurde sie schwanger und behauptete, das Kind sei von mir. Ich hatte aber Kenntnis darüber, dass sie in relativ kurzen Abständen noch mindestens vier weitere Männer zum Beischlaf hatte. Sie wollte mir die Namen aber nicht nennen, und so habe ich einen Vaterschaftstest verweigert und die Vaterschaft nie anerkannt. Was keiner wusste war, dass die Dame während der ganzen Bettgeschichten in einer festen Partnerschaft gelebt hat. Der Partner dachte die ganze Zeit er sei der Vater, da er von den Affären seiner Partnerin keine Ahnung hatte. Als das Kind dann zwei Jahre wurde, hatte sie ihm offenbart, dass er nicht der leibliche Vater sei. Beide haben sich aber dann ausgesprochen und er hat den Umstand akzeptiert und die Vaterschaft angenommen. Weitere vier Jahre später haben sich dann aber beide getrennt und der "Vater" hat die Vaterschaft angefochten. Vor Gericht verlor er, da die Zweijahresfrist verstrichen war und die Vaterschaft vom Gericht festgesetzt wurde. Die Dame hat über all die Jahre aber nie aufgehört, dem Kind zu erzählen, dass ich der leibliche Vater sei. Da wir alle aber viele km voneinander entfernt leben, hatte ich nie einen Bezug zu Kind. Weder gesehen, noch gesprochen.

Ich habe im Gesetzt gelesen, dass die Vaterschaft jetzt nur noch von dem Kind angefochten werden kann, wenn es volljährig ist?! Also in sechs Jahren.

Jetzt zu meinen Fragen.

Muss ich in diesem Fall einen Test machen und welche rechtlichen Konsequenzen können auf mich zukommen, sollte ich es doch tatsächlich sein? Muss ich dann Unterhalt nachzahlen, hat das Kind Anspruch auf ein mögliches Erbe?
Könnte der gesetzliche Vater Ansprüche an mich stellen?

Ob und wie ich einen Kontakt zu dem Kind dann haben möchte, kann ich noch gar nicht sagen, da ich wie gesagt gar keinen Bezug zu ihm habe.

Kann mir irgendjemand sagen, was mich im schlimmsten Fall erwarten könnte?

PS: ich kann mir vorstellen, dass jetzt viele Frauen sagen, dass ich zu meiner Verantwortung stehen müsse usw.
Aber sollte jemand antworten, dann bitte zielgerichtet und ohne Vorwürfe in meine Richtung :)

Danke und Gruß
akardius

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Arkadius,

wenn der rechtliche Vater die 2 Jahresfrist verstreichen lässt,ganz bewusst, dann bleibt er rechtlich der Vater.

m.E. mit allen Konsequenzen.

edy

-- Editiert von edy am 23.11.2017 12:19

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38345 Beiträge, 13980x hilfreich)

Sehe ich auch so. Das Kind kann anfechten, wenn es volljährig ist. Das hast Du richtig erfasst. So, und dann ist es ja so, dass der juristische Vater nicht getäuscht worden ist. Er wusste, dass die Vaterschaft zumindest zweifelhaft ist, hat trotzdem nicht angefochten, sondern, im Gegenteil, die Vaterschaft anerkannt. Den Schaden, den er eventuell hat, den hat er selbst zu vertreten, weil er ihn zu verantworten hat. Ich kann mir allenfalls vorstellen, dass das Kind im Fall der erfolgreichen Anfechtung in 6 Jahren für die Zukunft Unterhaltsansprüche hätte, wobei bei Volljährigen der Anspruch ja sehr viel genauer überprüft wird, der Selbstbehalt höher ist, die Vorrangigkeit wegfällt u.s.w. Noch ein Hinweis. Mütter, bei denen mehrere Männer als Erzeuger eines Kindes in Betracht kommen, sind sich trotzdem häufig ganz sicher, dass nur A als Vater in Betracht kommt. Das stimmt häufig nicht. Nicht, dass diese Frauen lügen, so ist das nicht. Sondern, da spielt den Frauen oft wohl das eigene Gehirn einen Streich. Es sucht sich den Mann aus, bei dem es das Kind am besten hätte, so die Wissenschaft. Ist also eine Ur-Überlebensstrategie.

Ich würde ruhig abwarten, und schauen, was passiert, wenn das Kind 18 ist.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Akardius
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die Antworten. Was ich nicht verstehe ist, wonach das Kind eventuell Ansprüche haben könnte? Ich finde nichts im Gesetzt.
Ist alles Spekulation, ich weiß, aber unsicher macht es mich dennoch.

Gruß Akardius

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

m.E. wie ich bereits schrieb:

Der rechtliche Vater wird allen Konsequenzen nachkommen müssen.

Der Sohn kann sich m.M nach nicht den Unterhaltszahler aussuchen.

Wenn er die Vaterschaft anfechtet, dann muss er halt sehen wie er seinen Unterhalt bestreitet.

edy

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38345 Beiträge, 13980x hilfreich)

Wenn der biologische Vater als Vater juristisch anerkannt wird, dann sehe ich das etwas anders. Aber, das Problem ist ja im Augenblick gar nicht da. Und ob in 6 Jahren, das steht in den Sternen.

wirdwerden

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