angst vor dem KV

22. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
madonna
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
angst vor dem KV

Hallo zusammen,

folgendes bedrückt mich:

ich bin hochschwanger von einem Mann, mit dem ich nie eine Beziehung hatte. Noch weiss er nichts von meiner Schwangerschaft, denn er ist sehr aufdringlich, ruft mich andauernd an und versucht mich zu manipulieren. Er überschreitet sämtliche Grenzen, die ich setze.

In einigen Wochen werde ich jedoch nicht drumherum kommen, Ihn über seine Vaterschaft zu informieren, natürlich werde ich das auf dem amtlichen Weg tun, da ich persönlichen Kontakt strikt vermeiden will.

Nun meine Frage:

ist es möglich, dass Ihm vom JA mitgeteilt wird, dass er Vater wird, er jedoch nicht meine Adresse erhält?

Würde Ihm meine Adresse mitgeteilt werden, hätte ich ein sehr unangenehmes Problem.

Danke für eure Antworten :-)






8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 278x hilfreich)

Hm....ob das JA die Adresse rausrücken muß, weiß ich leider nicht genau. Aber ich wollte Dir mal etwas zum nachdenken mitgeben.
Du erwartest ein Kind, das einen Vater hat. Er soll/muß zukünftig dafür zahlen, Du willst ihm aber gleichzeitig das Recht verweigern, sein Kind zu sehen? Auch wenn Ihr nicht verheiratet seid, hat er ein Recht auf sein Kind. Und auch das Kind hat ein Recht auf seinen Vater!!!!! Du solltest hier Dein persönliches empfinden abstellen, und ihm auch dieses Recht lassen(er kann auch dafür vor Gericht kämpfen). Zudem nicht gerade fair von Dir, es ihm lange Zeit zu verschweigen(und das hast Du, da Du ja hochschwanger bist). Er sollte schließlich genug Gelegenheit haben, sich mit seinen auf ihn zukommenden Pflichten und auch Rechte abzufinden. Denn auch als nicht sorgeberechtigter Vater hat er heutzutage nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte, was ich persönlich auch vollkommen in Ordnung finde.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1102x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fran_zi
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 9x hilfreich)

Prinzipiell bin ich Deiner Meinung Merline.
Aber: Ich denke, zu dieser Frage sollte man eine wertungsfreie Meinung abgeben, ohne sie für das zu verurteilen bzw. zu "ermahnen", was sie tut bzw. tun wird. Wir wissen nicht, was vorgefallen ist.
Und im Ernst - es gibt Menschen, die Ich auch gern NIE wieder sehen würde. Von daher sollte man sich mit Kritik zurück halten.
Aber wie gesagt, ich sehe es eigentlich auch so, dass die Vater-Kind-Beziehung schon sehr wichtig ist.

Fran_zi
- alleinerziehende Mutter, die froh wäre, wenn der KV mehr Interesse an seinem Sohn hätte -

-----------------
"Es kommt nicht darauf an, WAS man ist, sondern WIE man es ist :) "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
madonna
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo merline,

dass ich dem vater sein kind oder meinem kind seinen vater entziehen möchte, habe ich nie auch nur angedeutet.
das liegt mir fern.
es ging mir nur darum zu erfahren, wie ich mich vor dem KV schützen kann, der tatsächlich - völlig neutral betrachtet - gefährlich werden kann.
ich brauche keinen morlaischen zeigefinger, sondern rat.
und folgendes noch abschliessend zum thema, es sei unfair von mir, ihm nichts von meiner schwangerschaft zu sagen:
mir bleibt nichts anderes übrig.
fran_zi hat recht: ihr wisst nicht, was vorgefallen ist.

ansonsten danke ich euch allen für eure antworten!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 278x hilfreich)

Sorry, ich wollte nicht den Moralapostel spielen.
Ich finde es nur immer wieder sehr schade, wie wenig im Prinzip an die Kinder gedacht wird, in solchen Fällen(Trennung, Scheidung, Unterhalt).
Und es ist nun mal so, das der Vater sich den Umgang auch einklagen könnte. Wieso sollte ich da Madonna Hoffnung machen, das sie für ewig Ruhe vor ihm hat?
Sorry, wenn es falsch rüberkam.
Ich gehöre nicht zu den Menschen, die andere verurteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo Madonna,

in mancher Hinsicht kann ich Deine Empfindungen dem KV gegenüber teilen. (S. "Umgang schlecht für das Kind?")

Wenn Du aber sagst, dass Umgang stattfinden soll/kann - Du wirst wahrscheinlich keine andere Wahl haben; kann aber auch überraschend gut gehen - solltest Du vielleicht schon jetzt gucken, wie das funktionieren kann:

Entweder erkundigst Du Dich beim Jugendamt, ob es die Möglichkeit des betreuten Umgangs für Euch gibt oder ob es dort zur "neutralen Übergabe" kommen könnte.

Eine solche Übergabe kann aber auch bei Verwandten oder Freunden (z. B. Oma)stattfinden, zu denen Du Vertrauen hast. Diese Möglichkeit wäre wahrscheinlich auch besser. Du würdest das Kind dort abgeben, bspw. 20 Minuten vor dem Umgang, und der KV holt das Kind dort ab und bringt es dorthin zurück. So musst Du ihm nicht über den Weg laufen.

Auf Dauer wird das aber keine Lösung sein. Das Kind wird ja auch älter und fragt, warum Mutter und Vater sich nicht sehen wollen. Aber immerhin ist es auch möglich, dass der Umgang mit dem gemeinsamen Kind die Beziehung zwischen Dir und dem Vater auch entkrampft und ihr zumindest anständig miteinander reden könnt.

Ich drücke die Daumen!

Gruß

Julia

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 249x hilfreich)

Nun gut, ich weiss zwar immer noch nicht, was vorgefallen ist und ob dies nur eine subjektive Meinung ist oder ob der Mann wirklich gefährlich ist.
Nehme ich mal letzteres an, würde ich mein Kind bestimmt nicht irgendwo abgeben, damit der gewaltätige Vater es dort abholt und allein mit ihm ist.
Gehe doch am am besten zum JA, trage dein Problem dort vor und erkundige dich, was du tun kannst.
Gruß
Anna

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
madonna
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo mädels,

nochmals danke für eure beiträge, auch dir lieben dank, merline :-)

zum JA zu gehen und dort die situation genau schildern, halte ich auch für das beste, ich hoffe, es kann eine lösung gefunden werden.

euch allen
schöne feiertage
& einen guten rutsch!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.931 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.178 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.