Hallo an alle,
hier einmal keine Frage, sondern eine Information, die ich gerade nach Recherche erhielt:
Beim Bundesfinanzhof ist ein Verfahren anhängig unter AZ: III R 141/95
, in
diesem Verfahren wird die grundsätzliche Frage zu beantworten sein, ob die
Umgangskosten steuerlich zu berücksichtigen sind. Hier war für 19.02.2004
Verhandlungstermin anberaumt, Termin ist verschoben. Weiterhin ist in
gleicher Frage beim Bundesverfassungsgericht unter dem AZ AR 797/93
Verfassungsbeschwerde formell anhängig. Es steht jedoch zu erwarten, dass
die entsprechenden Verfahren "negativ" ausgehen, dass die Gerichte die
Umgangskosten nicht steuerlich berücksichtigen.
Auch wenn zu befürchten steht, dass die Klagen abgewiesen werden, so sollten Betroffene (also Väter und Mütter, die Kosten für Umang mit ihren Kindern haben) mit ihrer Steuererklärung vielleicht noch ein bisschen warten.
Viele Grüße,
nachgefragt
anhängiges BFH-Verfahren: steuerliche Absetzbarkeit Kinder-Umgangskosten
18. Februar 2004
Thema abonnieren
Frage vom 18. Februar 2004 | 10:38
Von
Status: Lehrling (1831 Beiträge, 127x hilfreich)
anhängiges BFH-Verfahren: steuerliche Absetzbarkeit Kinder-Umgangskosten
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#1
Antwort vom 18. Februar 2004 | 10:54
Von
Status: Schüler (352 Beiträge, 48x hilfreich)
Danke für die Info.
#2
Antwort vom 18. Februar 2004 | 18:06
Von
Status: Lehrling (1831 Beiträge, 127x hilfreich)
Hier findet Ihr noch ausführlicheres zum Thema, sogar mit Muster-Schreiben für Einspruch gegen den Steuerbescheid im Falle von Nicht-Anerkennung der Umgangs-Kosten:
http://uploader.wuerzburg.de/isuv/ber_steuern.htm
Viele Grüße,
nachgefragt
Und jetzt?
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