anrechnung unterhalt für die kinder

20. Mai 2008 Thema abonnieren
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guest123-1866
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(261 Beiträge, 2x hilfreich)
anrechnung unterhalt für die kinder

heute habe ich mal zwei fragen,
vorab eine etwas ausführlichere einführung
weil mich meine ex etwas nervt. eigentlich liefen die letzten wochen ganz gut. sie kam aus der x-ten entziehungskur zurück und hatte sich dort neu verliebt. die ersten wochen nahm sie wieder keinerlei umgang mit den kindern wahr, aber die beiden haben sich mittlerweile einigermaßen daran gewöhnt. wir hatte regelmäßig telefonisch kontakt und uns ab und zu gesehen.
seit vier wochen läuft der umgang mit dem großen wieder einigermaßen gut (einmal die woche geht er zu ihr) und die kleine sollte eigentlich auch hin. aber die 13 jährige hat ein problem mit dem neuen lebensgefährten. ich versuchte wirklich ihr das zu erklären, dass das amam´s leben und entscheidungen wären und er auf mich auch einen guten eindruck macht.
ich habe mit meiner frau abgestimmt, dass sie in ihren betreuungstagen mit der kleinen lernt. (die kinder sind 16 und 13)
jetzt hat die klein einmal das lernen "vergessen" und beim zweitenmal gab es nur stress und sie will nicht mehr hin. ich halte mich seit 2 moanten raus. bis dahin habe ich die kinder immer wieder zur mama geschickt. jetzt hat mir meine ex gestern einen brief in den briefkasten geworfen (fand ich ziemlic h schlecht, denn ein anruf hätte es auch getan), indem sie mir impftermine und arzttermine nannte, die für die dreizehnjährige noch anstehen bzw zu vereinbaren sind. sie würde dies nicht mehr machen und sich ausschließlich um den sohn ab und zu kümmern (wir hatten nach der letzten entziehungskur und bei gericht vereinbart, dass sich die mutter ab jetzt um die vereinbarung, einhaltung und begleitung dieser termine kümmert, da ich nun mal berufstätig bin).
seit januar haben wir den unterhalt gerichtlich geklärt. bis dahin war für mich klar, dass ich sie nach wie vor (seit jetzt 5 jahren unterstütze) ich habe bis vor den gerichtstermin über 1000 euro bezahlt. den gerichtstermin wollte sie. jetzt bekommt sie 426 euro und die kleine eigentumswohnung. ob das richitg ist oder einfach recht bleibt dahingestellt. gegenstand der vereinbarung war, dass sie die kindere, die bei mir leben (bin ca 12 stunden jeden tag außer haus) dienstags und mittwochs betreut, da sie durch den alkohol auch noch ihren halbtagsjob verloren hatte, war das möglich und jedes zweite wochenende betreut. die wochenend betreuung klappt gar nicht und unter der woche so gut wie nicht. die kinder sehen zwar die mutter aber in der regel ist von einer betreuung keine rede. entweder richte ich was zu essen oder sie kochen selbst. zur zeit ist sie seit 3 wochen trocken, wenn sie trinkt kommen die kinder sowieso sofort zurück in unsere wohnung.
jetzt meine fragen

1. bis heute habe ich das thema kinderunterhalt nicht angesprochen. ab 1.6. wird sie wieder arbeiten und ca.880 euro verdienen. kann ich jetzt eine anrechung eines kinderunterhalts anstreben, um den eigenen unterhalt für sie zu reduzieren?

2. der lebensgefährte der seit 3 monaten bei ihr in der wohnung lebt, spielt der eine rolle für die unterhaltsberechnung?

ich habe mich auch durch die hohen unterhlatsleistungen an meine frau in der vorgerichtlichen zeit (die keinerlei rolle, da freiwillig, gespielt haben) verschuldet. wir mussten das haus verkaufen und uns dreien geht es wirklich nicht gut. aber spätestens als mir meine ex mitteilte (gestern), dass ich den ersten frauenarzttermin meiner tochter (ich glaube, dass miener tochter eine weibliche begelitung lieber wäre-allerdings sagt sie dass ihr das egal ist) wahrnehmen soll, habe ich mich wirklich geärgert und möchte diese fragen jetzt einmal klären?
ich will mich nicht aus der varnatwortung unserer gescheiterten ehe ziehen, aber habe es satt auf kosten der kinder immer wieder in lebenshaftung genommen zu werden.

danke für antworten...ich bin allerdings erst heute abend wieder im netz.

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7 Antworten
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#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo, uwepapa!

Zum Unterhalt:

Strategisch wäre es nach meiner Meinung gut, erstmal die Aufnahme ihrer Tätigkeit und das Ende der Probezeit abzuwarten.
Bis dahin - und das ist ja absehbar, Füße stillhalten.

Im Hintergrund weiter informieren und dann mal dezent auf die Unterhaltskürzung/-streichung wirken.

Da sie in der Eigentumswohnung wohnt und diese wohl abbezahlt ist, wäre ihr hier ein Wohnvorteil anzurechnen (nach ortsüblicher und erzielbarer Miete).
Kann man 350€ dafür veranschlagen?
Mit einem Einkommen i.H.v. 880€ käme sie ihrer Eigenverantwortung schon im großen Umfang nach.
Damit ergeben sich allein aus den beiden Positionen mehr als 1200€.
Nach Abzug von 5% Pauschale, für berufbedingte Aufwendungen und Erwerbstätigenbonus verbleibt ihr noch nicht genug um ausreichend KU zu leisten, aber du wärst ihr zumindest nicht mehr vrpflichtet.
Ob es mittelfristig Sinn macht ihr mehr abzuverlangen und ob sie aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes und offenbarer Veranlagung heraus überhaupt in der Lage wäre mehr zu leisten beurteilst du wohl am besten.
Der neue Partner spiet erst eine Rolle, wenn den Beiden eine Partnerschaft von mindestens 2-3 Jahren nachgewiesen werden kann. Dann erst gilt diese als gefestigt.
Dabei müssen die Partner nicht in häuslicher Gemeinschaft leben.

Zum Umgang:

Auch wenn es wohl sehr an den Nerven zehrt, aber auch hier gilt der Grundsatz erstml abzuwarten und deiner X ein wenig mehr Zeit zu geben, da sie gerade erst trocken ist.
Druck auf sie aufzubauen halte ich momentan für kontraproduktiv.
Glaube und vertraue der Aussage deiner Tochter, wenn sie damit einverstanden ist, dass du mit ihr zum Gyn gehst.
Grundsätzlich musst du weiterhin den Umgang fördern. Auch abfällige Äußerungen den neuen Partner deiner X betreffend solltest du unterlassen, da kann deiner Tochter im Streit mit der Mutter schnell mal deine Meinung herausrutschen und das bringt Ärger.

Dass du sauer bist ist verständlich, aber du erfährst auch Anerkennung durch deine Kids und aus deinem Umfeld (inkl. manches Forumsmitglied!).
:respekt:

Liebe Grüße!



-----------------
"www.artiger.freehostia.de"

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#2
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Halo uwepapa,

zu ARTigers Ausführungen möchte ich nur etwas hinzufügen:

quote:
2. der lebensgefährte der seit 3 monaten bei ihr in der wohnung lebt, spielt der eine rolle für die unterhaltsberechnung?


Stimmt, als gefestigt gilt die Beziehung erst nach 2-3 Jahren, aber ein Betrag für Haushaltsführung, wenn er bei ihr wohnt, wird i.d.R. sofort angerechnet.
Die Höhe kannst du aus dem für dich zuständigen OLG entnehmen.

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#3
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

@Schwesti:

Danke, für die Ergänzung! :)

Tschüssle!

-----------------
"www.artiger.freehostia.de"

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#4
 Von 
guest123-1866
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 2x hilfreich)

vielen dank für die tips,

ich denke so werde ich verfahren.

die mutter ist heute morgen zu uns nach hause gekommen (ich wusste natürlich wieder nicht bescheid) und hat verucht mit der kleinne zu reden. war wohl ein ziemlicher zickenkrieg...aber wenigstens ein versuch. ich hab der kleinen jetzt geraten nochnmals anzurufen und jetzt klar zu sagen, was sie von der mutter jetzt erwartet.
konstruktiv ist dabei nichts rausgekommen aber es ist wieder einmal ein anfang.....

soll ich mich eigentlich jetzt einmal beim jugendamt wegen beistandschaft melden? bringt das was???

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#5
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo und guten Morgen, uwepapa!

Ob das JA *was bringt*?
Was erwartest du den vom JA und mit welchem Anliegen willst du die Beistandschaft erhalten?

Was die Lütte und die KM betriftt, stehen die Beiden bestimmt vor mehreren Problemen, die nicht nur auf Seiten der KM liegen dürften.
Wenn Muttern an sich selbst noch reichlich arbeiten hat und die kurze so vor sich hin pubertiert, beide auch noch die Eigenschaft der Weiblichkeit in ihre Konflikte mitbringen, sind die bestimmt mit einer konstruktiven Konfliktlösung überfordert.
Wie wäre es mit dem Vorschlag der Mediation zwischen den Beiden?
Ich denke, dass in einem moderierten Gespräch mehr zu schaffen ist, als am Telefon lediglich Standpunkte darzulegen!?

Lieben Gruß!


-----------------
"www.artiger.freehostia.de"

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#6
 Von 
guest123-1866
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 2x hilfreich)

..das mit der beistandschaft macht wirklich nur dann erst sinn, wenn sie in der lage ist etwas bei zu steuern...weil wo kein unterhalt da ist keine beistandschaft nötig...
übrigens hat mich gestern einmal mehr eine pfändungsandrohung ihres vermieters erreicht..ich hänge da noch im mietvertrag, den ich nicht kündigen kann, weil wir beide als mieter aufgetreten sind vor 5 jahren...

sie kommt oft zu uns in die wohnung, wenn ich nicht da bin, was ich auch toleriere, weil es nutzt nix, wenn die kinder sie gar nicht sehen. jetzt in den ferien war es das erste mal und wenigstens haben die zwei mädels sich dann unter vier augen gestritten/ausgetauscht. ich habe mit der kleinen gestern abend nochmals ausführlich gesprochen (beide kids hatten gestern zu meiner überraschung die komplette wohnung aufgeräumt - um mir einen gefallen zu tun - es lohnt sich wirklich die kinder in den mittelpunkt zu stellen, sie sind sehr sensibel, wenn es darum geht auch mal ein zeichen der zuneigung zu setzen).

die klein will heute nochmals mit der mutter sprechen und ihre wünsche zum umgang erläutern..ist nicht einfach für sie.

sollte es nicht klappen ist wahrscheinlich ein moderiertes gespräch wirklich sinnvoll

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#7
 Von 
guest123-1866
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo leute, falls es interessiert,

seit zwei tagen läuft es zwischen mutter und tochte wieder gut/besser. sie haben sich ausgesprochen.
gleichzeitig wurde mama´s vermieter wieder bei mir vorstellig und will zwei moantsmieten (ich bin im mietvertag mit drin). auf die frage,warum das schon wieder der fall ist, habe ich nur blöde antworten bekommen. und mir droht der nächste titel, da ich ja arbeite und geld verdiene, das aber nicht reicht...
danke schwesterchen für den tip mit der haushaltsführung, das hat ihr anwältin tatsächlich verstanden und wird es akzeptierne, dass ich den unterhalt kürze, damit der neue lebenspartner sich an ihrem haushalt beteiligt.

wir sind noch nicht geschieden, die scheidung läuft aber vorehelicher und nachehelicher unterhalt ist gerichtlich geregelt. weiss jemand wie ich aus dem meitvertag meiner ex rauskomme? die einseitige kündigung durch mich akzeptiert der vermieter nicht.

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