auch für die Mutter zahlen???

21. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Rafael1201
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
auch für die Mutter zahlen???

Hallo, ich hatte vor ca. 10 Monaten einen One-Night-Stand, aus dem nun ein Kind resultierte. Obwohl ich von Anfang an sagte, dass ich nicht in der Lage sei, dafür zu sorgen, freute sie sich darauf und trug es aus. Sie lebte damals schon von Sozialhilfe und tut es nachwievor. Den Unterhalt für das Kind (192€) zahle ich bereitwillig. Nun bekam ich Post vom Sozialamt, dass ich auch für die Kindesmutter 3 Jahre zu zahlen habe, und zwar alles über 1000 Euro Selbstbehalt... Um halbwegs ein "normales" Leben führen zu können, nahm ich schon vor geraumer Zeit einen 400€-Job an. Wird dieser auch angerechnet? Im Nachhinein fand ich es ziemlich berechnend von ihr, da eine Frau "nur" 3 Tage im Monat aufpassen muss... Ändern kann ich es nicht und das Kind kann auch nichts dazu, wie kann ich mich aber vor den Zahlungen an die Mutter schützen? Wenn ich mich arbeitlos melde, bleibt mir selbst nahezu mehr vom Leben... Für dienliche Hinweise wäre ich sehr dankbar,
Rafael

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TomH
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 60x hilfreich)

Hallo Rafael,

wenn Sie von Anfang an kein Kind wollten, warum haben Sie dann nichts dazu getan, dies zu verhindern? Männer haben zu 99% Hosen oder Jackentaschen mit Platz für Kondome...Sie unterstellen der Mutter, sie hätte praktisch vermutlich genau die "3 Tage" berechnet, wäre also so berechnend gewesen, um Ihnen ein Kind "unter zu jubeln"? Im Moment des one-night-stands war Ihnen dieses Wissen über Verhütung und evtl. Schwangerschaft egal.
Nun denn, ich will Sie nicht mit irgendwelchen Vorwürfen oder oberlehrerhaft zutexten...
Diese 3 Jahre werden Sie zahlen müssen., es werden alle Einkünfte herangezogen und Sie machen sich strafbar, wenn Sie sich selbst in eine Notlage (z.B. Arbeitslosigkeit) befördern, um sich der Unterhaltszahlung zu entziehen(wenn Ihnen das nachgewiesen wird).

LG
TomH

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#2
 Von 
guest-12324.02.2010 17:51:15
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja,

du wirst wohl zahlen müssen ...
Und wenn Du Dich arbeitslos meldest,,,mußt Du alles
unternehmen wieder Arbeit zu finden..!
D.h. im Monat ne gewisse Anzahl von Bewerbungen u.s.w vorzeigen u.s.w.!
Außerdem wirst Du die Säuglingserstaustattung auch wohl zahlen müssen, wenn Deine Ex pfifig ist !!
Ich teile übrigens die Meinung von TomH...
Du hättest auch Verhüten können !!
Ihr seit beide dran beteiligt..!
Sagt Sich so einfach,..Oder??*lach !!

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#3
 Von 
guest-12324.02.2010 17:51:15
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 2x hilfreich)

Noch wat:

Bist Du Dir sicher , das es Dein Kind ist ??
Mach mal lieber noch nen Vaterschaftstest
....für ca. 350 Euro !!
Bie One.Night Stands wäre ich vorsichtig ...!

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#4
 Von 
sannii2910
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,ich bin kein one night stand gewesen!bin vor der schwangerschaft arbeiten gegangen u rafael hat am anfang der schwangerschaft NICHT gesagt das er das kind nicht haben will.er hat gesagt das wir schon lösungen finden werden.diese lösungen sahen so aus das er mich im 6.monat sitzen gelasssen hat u sich gar nicht mehr gemeldet hat u auf nix reagiert hat.nach der geburt kam er dann ein paar wochen u lies dann wieder sein kind im stich!mittlerweile kümmert er sich um den kleinen.wenn ich sowas hier lese bekomm ich einen rießen hals!sicher muß man sich absichern schließlich zahlt man u hat verantwortung für ein kind aber so einen ****** zu schreiben ist das letzte.
sanni

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#5
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

sanni und Rafael,
könntet ihr euch hier mal kurz zum einstieg vorstellen?

mich wundert was und zwar, kann es sein das ein ehemaliges paar ohne jegliche konkrete angaben sich hier im forum wieder´findet oder gar zufällig trifft???

ähnlich ging es vor ein paar wochen hier ab mit zwei anderen die sich wohl auch zufällig hier begegnet sind.
frage nur mal nach zur späten stunde.

-----------------
"LG Anny*D. Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens, den man Liebe nennt"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sannii2910
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo anny,

wir haben immernoch kontakt.ich bin der meinung das für rafael alles wichtiger ist als sein kind.jetzt weiß ich auch warum.ich bin auf diese zeilen von rafael zufällig gestoßen.
mittlerweile sagt er das er den kleinen über alles liebt.wobei ich schon da manchmal meine zweifel habe...
lg anny

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#7
 Von 
some
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 27x hilfreich)

steinbock und waage *gg*

ja ja, man stößt zufällig auf diese zeilen und hat dann auch noch einen fast identisch zusammengestellten namen...


------ ohne worte----

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#8
 Von 
sonne2005
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

@nicht Steinbock & Waage, sondern Skorpion.....

2910 ist nicht mehr Waage....grins.

An den Zufall glaube ich nicht!


Säuglingserstaustattung steht der Frau nicht zu, wenn der Mann schon KU zahlt. Wird sie vor Gericht keine Chance haben.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Blade
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 3x hilfreich)

"Säuglingserstaustattung steht der Frau nicht zu, wenn der Mann schon KU zahlt. Wird sie vor Gericht keine Chance haben."

Wo hast du den Schmarrn denn her??? Natürlich muss er neben dem BU auch die Erstaustattung zahlen - auch wenn er KU zahlt! Genauso wie Entbindungskosten bzw. Krankenhauskosten, sofern welche anfallen!

Grüssle Blade

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#10
 Von 
sonne2005
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist so nicht richtig !

Ich weiß das, weil ich persönlich den Fall kenne, wo das OLG/Senat gesagt hat in Bezug auf den Punkt, "dafür zahlt der Vater des Kindesunterhalt". Der Anspruch wird damit abgedeckt.

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#11
 Von 
sannii2910
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

naja mittlerweile ist der kleine schon fast 1,5 jahre alt.was soll also der ärger mit der erstlingsaustattung?hab raffi zur rede gestellt er hat das alles nciht so gemeint.war halt für uns alle eine schwierige situation die vorbei ist.jetzt ist alles mittlerweile geregelt u alle sind glücklich.

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