auf wunsch eigene wohnung mit 16 jahren

30. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
bützi
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)
auf wunsch eigene wohnung mit 16 jahren

wenn ein minderjähriges kind mit 16 jahren eine eigene wohnung beziehen möchte, weil es mit der mutter nicht mehr klar kommt, bei der es lebt, was kommt da auf den unterhaltspflichtigen erziehungsberechtigten vater zu?müssen beide erziehungsberechtigten, den mietvertrag unterzeichnen und somit auch haften, wenn ein schaden entsteht? kann der vater nein sagen zum auszug bei der mutter?
zum kind: hat seit zehn jahren keinen kontakt zum vater. nach schulabgang kein eigenes einkommen.
zur mutter: ist nach eigener angabe mit dem kind überfordert und würde einem auszug zustimmen.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Wenn das Kind zu Hause auszieht, sind beide Elternteile gleichermaßen zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Da die Eltern die Mietvertrag unterzeichnen, haften sie auch für Miete, Schäden, einfach für alles. So etwas würde ich nie machen.

Vorschlag: es gibt betreutes Wohnen vom Jugendamt organiesiert. Da mal beraten lassen. Teurer wird es für Dich nicht, und Du hast nicht zusätzlich noch ein Haftungsrisiko. Also, beraten lassen.

wirdwerden

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Die Eltern sind nicht verpflichtet, einen Mietvertrag für das Kind einzugehen oder irgendwie dafür zu bürgen.
Wenn das Kind nach Schulabbruch rumgammelt, sind sie nicht mal mehr zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, sieheThread nebenan.
Das Kind sollte sich ans Jugendamt wenden, gern auch mit den Eltern zusammen.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Was versteht man unter "weil es mit der mutter nicht mehr klar kommt, bei der es lebt" ??

Das könnte durch das JA geklärt werden.

quote:
kann der vater nein sagen zum auszug bei der mutter?


Nein, dann soll Vater ihr doch die Möglichkeit geben bei ihm zu wohnen.(Dann steht ihm auch KU zu).

Tochter könnte sich mal bei einer Familienberatung einen
Termin geben lassen.

lg
edy


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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Jimmy C.
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 16x hilfreich)

Ich habe jetzt den Parallelthread nicht gelesen ... aber allein dieses Posting ist schon geil!

Das 16jährige Kind kann natürlich eine Wohnung anmieten. Wenn das Einkommen des Kindes dies ermöglicht. Und wenn denn ein Vermieter diesem Kind eine Wohnung überlassen sollte. Und da habe ich meine Zweifel, ob genügend Einkommen vorhanden ist und ob sich irgend ein Vermieter darauf einlassen wird, ohne entsprechenden Einkommensnachweis.

Ist ja eigentlich eine spaßige Idee: alle Kiddies, die irgendwann meinen nicht mehr mit den Eltern klarzukommen, die mieten sich einfach eine eigene Wohnung ... und irgendjemand kommt für die Kosten auf.

Irgendjemand?

Leben wir in Schlaraffia?

Also ich muss für mein Auskommen arbeiten ... sonst hört der Schornstein sehr schnell auf zu rauchen ....


-- Editiert am 30.06.2011 20:41

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#6
 Von 
bützi
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

wenn ihr mal genau schaut in meiner frage: "zur mutter". sie kann nicht mehr, sagt sie und würde einem auszug zustimmen. ich habe das gefühl, das sie das kind gerne los wäre. von betreutem wohnen hatte sie auch schon gesprochen. aber auch ich denke, nur weil eine mutter mit der erziehung überfordert ist, kommen nicht gleich die kinder in betreutes wohnen. noch mal zur vorgeschichte: mein nachfolger hat sie ende letzten jahres "nach hause geschickt" und sich mister nr.3 gewittmet. die liebe ist frisch und das kind scheint im moment nur noch lästig zu sein. sorry! wenn ich das so hart schreibe aber ich war mit ihr 10 jahre zusammen und weis wie sie tickt.

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

"aber auch ich denke, nur weil eine mutter mit der erziehung überfordert ist, kommen nicht gleich die kinder in betreutes wohnen"

Doch, genau das ist ein Grund, warum ein Jugendlicher oder ein Kind in betreutes Wohnen kommt!

Betreutes Wohnen ist in dem Alter ja schließlich keine Heimunterbringung, die Jugendlichen wohnen allein oder in einer WG und täglich schaut mal ein Sozialpädagoge rein, wie es läuft.

Ich kann nur dringend davon abraten, eine 16-Jährige in eine eigene Wohnung ziehen zu lassen, in dem Alter sind die wenigsten Jugendlichen in der Lage, wirklich allein wohnen zu können.


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#8
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

quote:
Das 16jährige Kind kann natürlich eine Wohnung anmieten.


Nein, kann es nicht. Da ist auch das Einkommen des Kindes egal. Das Kind kann schlichtweg den Mietvertrag nicht eingehen, da es noch minderjährig ist. Es ist nicht voll geschäftsfähig.

Wie wirdwerden schon schrieb, ich würde auch zu der Möglichkeit des betreuten Wohnen raten.

LG nero

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
bützi
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

betreutes wohnen, o.k.
nur wie sieht es mit meiner zustimmung aus? die mutter hatte schon mit dem amt für soziale dienste gesprochen und die waren nicht begeistert davon.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Na, die sind nie von sowas Kostenintensivem begeistert. Ich würde die Zustimmung geben. Vielleicht kommt die Tochter dann mal auf dem Boden der Realität an, auch wenn es nur vorrübergehend ist, die Unterbringung meine ich.

Aber nie, nie einen Mietvertrag für die Tochter unterschreiben.

wirdwerden

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