Guten morgen
Ich fasse mich kurz: damals wurde ich gezwungen von jugendamt eine unterschrift abzugeben mein kind in obhut abzugeben. Ich wurde erpresst und gezwungen mir liefen die Tränen aber weiterhin wurde mir der Kulli neben die hand geschoben damit ich unterschreib. Ich denke mit der unterschrift habe ich denen jegliche rechte für mein kind abgegeben. Seite 7 und seite 8" seite 1-6 habe ich erst garnicht zum durchlesen bekommen nur die Blätter die ich unterschreiben musste. Somit bin ich jetzt in einer mutterkindeinrichtung gelandet. Kann mir wer sagen, wer dilas aufenthaltsbestimmungsrecht hat für meine tochter? Das jugendamt oder ich, die mutter? Und wie tu ich es beantragen, muss ich denn zum jugendamt dafür? Ich bin naturlich für mein kind hier her sonst hätte ich mein kind nicht wiederbekommen.
PS: meinungen die mich persönlich angreifen will ich nicht! Sie kennen mich nicht dass sie sich eine meinung bilden können. für rat oder rechte bin ich sehr dankbar !!!--- und 8 "
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aufenthaltsbestimmungsrecht mutter oder ja?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo FreiheitsWunsch ,
Man muss deinen Text schon mindestens drei mal lesen,
um überhaupt etwas zu verstehen.
Das Jugendamt ist wohl "gegen dich" eingestellt.
Zunächst solltest du die Hilfe von Diakonie/Caritas (kostenlos) in Anspruch nehmen.
Zitat:für rat oder rechte bin ich sehr dankbar !!!--- und 8 "
Was bedeutet und 8" ?
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
-- Editiert edy am 14.12.2013 09:24
Hallo,
zuerst einmal eine Frage: könntest du mit der userin "Jasmine-Gerhardt" identisch sein? Es gibt nämlich hier im Forum nicht gar so viele Fragestellerinnen, die in einer Mutter-Kind Einrichtung leben.
Wenn es so wäre, dann wärst du erst 16 Jahre alt. Du selbst ebenso wie der 15jährige Kindesvater haben kein eigenes Einkommen.
Unter diesen Verhältnissen wird das Jugendamt die Vormundschaft übernommen haben. Und daran wird sich auch nichts ändern, bis du oder der Kindesvater auf eigenen Beinen stehen.
Also - erst mal solltest du uns sagen, ob sich das so verhält, wie ich es hier angenommen habe. Vorher macht es sonst keinen Sinn irgendwelche weiteren Ratschläge zu erteilen.
LG
Marcus
-- Editiert Marcus2009 am 14.12.2013 12:07
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quote:
Was bedeutet und 8" ?
8 ist das Zeichen für Unendlichkeit!
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Vielleicht mal was Grundsätzliches:
Wenn die Kindsmutter noch nicht volljährig ist, dann hat ihr Kind bis zur Volljährigkeit immer einen Vormund. Das ist vom Gesetz her so vorgesehen. Hieraus erfolgt, dass eine minderjährige Mutter ohne Zustimmung des Vormundes ihres Kindes letztlich nicht entscheiden kann, wo das Kind lebt.
Die TE verschweigt offensichtlich einiges. Aber, einerlei. Jedenfalls drohte wohl eine Inobhutnahme des Kindes gem. § 8a
oder § 24 SGB VIII
. Die Alternative war wohl das Mutter/Kind- Heim.
Die Mutter sollte zunächst einmal in ihre Unterlagen schauen, wenn sie volljährig ist. Aus diesen ergibt sich dann, ob sie lediglich den Vertrag für das Heim unterzeichnet hat oder aber noch andere Dokumente. Dann weiß sie auch, wer das ABR hat. Zusätzlich müsste in diesem Fall auch ein Gerichtsentscheid da sein.
wirdwerden
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