auszahlung an geschwister

7. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
stechr
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
auszahlung an geschwister

Sachverhalt:
Ich bekomme das Haus meiner Eltern überschrieben. 3 stöckiges Haus, 2+3.Stock wurde von mir komplett ausgebaut. Meine Schwester soll nun ausgezahlt werden. Meine Eltern wollen das ewige Wohnrecht behalten, dem ich auch zustimme.
1.Gibt es rechtliche Bestimmungen über die Höhe des Geldbetrages an meine Schwester?
2.Pflege: Muss man bei Hausüberschreibung beim Notar die Pflegebereitschaft unterschreiben?
3.Wer zahlt bei evtl. Altersheimunterbringung (ab Pflegestufe 2-3)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Ui - Geschwister erben gleichberechtigt - also bei euch jeder die Hälfte! Das Haus wird geschätzt und der Verkehrswert durch 2 geteilt. Inwieweit du den von dir gezahlten Umbau anrechnen kannst, weiß ich nicht. Aber wenn du Pech hast und deine Schwester dir übelwill, gar nicht! Ein Wohn- bzw. Nießbrauchrecht muss auf jeden Fall bei Überschreibung eingetragen werden - soweit ich weiß steht sowas sogar im Grundbuch! Die Bereitschaft zu Pflege kann, muss aber nicht notariell beglaubigt werden. Bei Unterbringung im Heim, zahlen die pflegebdürftigen Personen, soviel ihre Rente hergibt - der Rest wird von den Kindern geholt - je nach Leistungsfähigkeit und ohne Berücksichtigung des (schon erhaltenen) Erbes. Kinder sind ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig!
lg
Julchen

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#2
 Von 
Andi1965F
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Also deinen Umbau kannst du nur geltend machen, wenn deine Schwester mitzieht. Ich habe auch eine Immobilie geerbt mit meiner Schwester. Sie hat erst den vereidigten Gutachter kommen und das Haus schätzen lassen, dann hat sie mich ausgezahlt und dann mit dem Umbau angefangen. Sonst hätte ihr Umbau ja den Wert des Hauses erhöht, und ich hätte daran partizipiert.
(Da ihr Freund Anwalt ist, schätze ich, daß er sie beraten hat und dies der korrekte Weg ist.)

Deine Schwierigkeit wird jetzt sein, nachzuweisen, welchen Wert das Haus ohne den Umbau gehabt hätte. Ob das überhaupt möglich ist, bezweifel ich.

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#3
 Von 
Andi1965F
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Also deinen Umbau kannst du nur geltend machen, wenn deine Schwester mitzieht. Ich habe auch eine Immobilie geerbt mit meiner Schwester. Sie hat erst den vereidigten Gutachter kommen und das Haus schätzen lassen, dann hat sie mich ausgezahlt und dann mit dem Umbau angefangen. Sonst hätte ihr Umbau ja den Wert des Hauses erhöht, und ich hätte daran partizipiert.
(Da ihr Freund Anwalt ist, schätze ich, daß er sie beraten hat und dies der korrekte Weg ist.)

Deine Schwierigkeit wird jetzt sein, nachzuweisen, welchen Wert das Haus ohne den Umbau gehabt hätte. Ob das überhaupt möglich ist, bezweifel ich.

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