ausziehen mit 17(fast 18)

5. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
ghostshooter
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
ausziehen mit 17(fast 18)

meine freundin möchte gegen den willen der eltern zu mir ziehen (17).
ich wohne bei meinen eltern die einverstanden sind.
meine freundin ist am 01.01.90 geboren das bedeutet sie ist fast 18. nun möchte ich wissen ob die eltern meiner freundin irgendwelche rechtlichen forderungen stellen können. ich weiß soviel das sie erstmal mit der polizei ncihts machen können wenn sie freiwillig bei mir ist...dann müssen sie zum jugendamt usw...denkt ihr da kommt noch was oder nicht weil die mühlen mussen ja auch erstmal ins rattern kommen und sie wird ja bald 18 ob da wenn doch überhaupt noch was von der seite des jugendamtes gemacht wird. (nein sie kann nciht warten da es extremen zoff mit mir und den eltern gibt und die eltern den kontakt mit mir und meiner freundin verbieten) mg




15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 785x hilfreich)

Werden deine Eltern das Leben deiner Freundin finanzieren? So mit allem drum und dran? Denn das müssen die Eltern deiner Freundin nämlich nicht mehr tun, wenn sie zuhause wohnen kann...

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Uuuups azrael,

heut ist ein guter Tag, nicht? :neck:

Bub, wovon wollte ihr leben?
Verdienst du genug?

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ghostshooter
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ja...ich und meine freundin sind in einer ausbildung und haben also so mit genügend geld um zummindest in die arbeit und wieder zurück zu kommen...geld für klamotten usw bleibt auch ncoh übrig...und meine mutter hat gesagt ein kopf mehr oder weniger in der familemacht au nix mehr also mit (essen/wäsche waschen usw...)
außerdem kam der vorschlag das meine freundin zu mir ziehen soll eigendlich auch von meinre mutter, deswegen wollte ich auch ncoh wissen ob des überhaupt strafrechtliche folgen für meine mutter oder für mcih oder für meine freundin hat

ich krieg so 500€ sie so 300€
sind beide auszubildende ich werd im februar 18

-- Editiert von ghostshooter am 05.12.2007 19:40:38

-- Editiert von ghostshooter am 05.12.2007 19:42:27

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 785x hilfreich)

Jo, super Tag... Und ich dachte immer, es wäre sooo schwierig, die *Brut* aus dem Hotel Mama zu kriegen... :bang:

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

mit Volljährigkeit passiert euch nix.
Und das ist ja bald.

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 785x hilfreich)

Da würde ich mich als Mutter deiner Freundin aber ganz besonders über deine aufgeschlossene tolerante Mutter freuen... :augenroll:

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Und vor allem großzügig...

Grüßle



-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ghostshooter
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

naja...es ist viel passiert und dann haben mir die eltern meiner freundin einfach sachen beschuldigt wie ich schlag sie usw....naja...und etz dürfen wir uns halt nicht mal mehr sehen und anrufen kann ich sie auch nur selten nun will ich einfach nur wissen ob da des jugendamt überhaupt noch was macht

ps. sind mehr als ein jahr zusammen und meine mutter weis das es mit mir und meiner freundin was ernstes ist

-- Editiert von ghostshooter am 05.12.2007 19:45:31

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 785x hilfreich)

Ach ja, soll die Freundin mal einziehen, ihr eigenes Geld - und 300 Euronen sind ja wahre Reichtümer - für Klamotten, Handy, weggehen ausgeben und dann wollen wir mal sehen, wie lange die Toleranz anhält... :grins:

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ghostshooter
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@azrael
meinen großen bruder seine freundin hat 2 jahre bei uns gelebt ohne einen cent meiner mutter zu zahlen...sie ist aber zu nem anderen abgehauen...aber naja...keine sorge...handy...weggehen usw gibts eigendlich bei mir und meiner freundin net so...meine freundin braucht eig. nur geld für klamotten und um in die arbeit zu kommen und n paar kleinigkeiten nebenbei

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Noch eine gute Nachricht:

Mit Volljährigkeit und Auszug steht deiner Freundin, solange sie sich in Ausbildung befindet, das Kindergeld zu.

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
ghostshooter
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

find ich super das mit dem kindergeld...aber meine eigendlich farge ist ob das jugendamt überhaupt noch was unternehmen wird wenn sie sagen wir mal theoretisch heute zu mir ziehen würde und die eltern morgen alles mögliche in kraft setzen würden...sie ist ja fast 18 aber eben erst am 01.01.08

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Die Eltern haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht inne und können über den Aufenthaltsort bestimmen.

Das Jugendamt wird da wohl so schnell nicht in die Pötte kommen, die Polizei reagiert da womöglich schneller.

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
ghostshooter
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ja aber soviel ich weiß kann die polizei nichts machen wenn sie freiwillig bei mir ist und keine gefahr besteht und des is ja alles so und du meinst vom jugendamt werd ich nix hören

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 298.846 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.889 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.