auszug aus gemeinsamen haus

15. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
bernd_fr
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
auszug aus gemeinsamen haus

hallo
meine frau hat die scheidung eingereicht und verlangt nun dass ich aus dem gemeinsamen haus ausziehe. die kinder sind beide erwachsen und haben eigenes einkommen, auch sie hat ein eigenes einkommen (ca. 1500.-EUR) und verlangt nun dass ich ausziehe weil sie es mit mir nicht unter einem dach leben kann. sie hat ein eigenes zimmer/bad usw. ich shränke sie auch nicht in ihrer bewegungsfreiheit ein, sie kann das ganze haus ohne einschränkung benutzen. keine gewalt und kein alkohol
vielen dank für eure antworten.
gruß, bernd

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 783x hilfreich)

Moin Bernd,

verlangen kann sie viel...

Wenm gehört das Haus? Wie siehts mit der Abtragung aus?
Generell bin ich der Ansicht, wenn die Dame sich scheiden lassen möchte, kann sie sich auch ein neues Domizil suchen. Ich sehe keine Veranlassung, warum du ausziehen solltest.

-----------------
"gruß azrael"

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#2
 Von 
bernd_fr
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo
dake erstmal für die schnelle antwort. das haus gehört beiden je zur hälfte. ihre scheidungsanwältin hat mir schriftlich mitgeteilt dass ich auszuziehen habe. begründung fehlt, es wird jedoch mit freund und helfer gedroht falls ich nicht ausziehe.
gruß, bernd

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#3
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

soll sie doch ausziehen ... sie will doch nicht mehr also soll sie sich verp....n

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#4
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 783x hilfreich)

mandozer, man kann auch freundlich bei seinen Ratschlägen sein. Und hilfreich wars auch nicht gerade...

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wolfgang vogtt
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 0x hilfreich)

du brauchst nicht ausziehen.sie will die scheidung,dann soll sie doch gehen.
wenn ihr klkeine kinder hättet,sähe die sache wohl anders aus. aber das besrichst du besser mit deinem anwalt. die anwälte schreiben viel wenn der tag lang ist. sie versucht dich ein zu schüchtern.oder sie soll dir die hälfte abkaufen.
die bank läßt dich eventuel sowiso nicht aus dem vertrag.gruß
wolfgang

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#6
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

mag schon sein aber wenn jemand so unverschämt ist, dann muss ich so sein ...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo bernd,

Wenn mit der Polizei gedroht wird, hat sie wohl vor, das 'Gewaltschutzgesetz' in Anspruch zu nehmen. Ansonsten gäbe es m.E. keinen Grund, dich per Polizeigewalt aus dem Haus zu bekommen.

Wenn es wirklich so ist, dass du keine Gewalt ausübst/ ausgeübt hast, hat sie wenig Chancen, dich im Hauruckverfahren aus dem Haus zu bekommen.

Wer zahlt für das Haus?

@mandozer,
kannst du deinen Frust nicht woanders auslassen? Iss wirklich wenig hilfreich, was du hier in deinen 760 Beiträgen bisher ausgesagt hast....

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