Hallo zusammen,
mal kurz ne Frage zu der neuen DDT. Da der Kindesunterhalt ja angehoben wird, würde mich jetzt mal intressieren, ob ich irgendwo den höheren Unterhalt für meine beiden Kinder beantragen muss? Der Vater wird von selber wohl nicht auf die Idee kommen, den Unterhalt anzupassen-abgesehen davon wird der auch gepfändet.
Danke schonmal für evtl. Antworten.
automatische Erhöhung neue DDT???
27. Mai 2005
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Frage vom 27. Mai 2005 | 16:47
Von
Status: Schüler (159 Beiträge, 27x hilfreich)
automatische Erhöhung neue DDT???
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#1
Antwort vom 27. Mai 2005 | 17:10
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1098x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
#2
Antwort vom 28. Mai 2005 | 00:18
Von
Status: Schüler (159 Beiträge, 27x hilfreich)
Was ist denn bitte ein "dynamischer Titel?"
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. Mai 2005 | 00:40
Von
Status: Master (4613 Beiträge, 248x hilfreich)
Moin American,
bei einem dynamischen Titel ist ein %-Satz eingetragen. z.B. 135% .
Befindest du dich im Besitz eines solchen, muss der Unterhaltspflichtige sich eigenständig darum kümmern, dass immer der angepasste Betrag gezahlt wird. ( Erhöhung der DDT, Veränderung der Einkommens- bzw. Altersstufe )
In einem soclhen Falle kannst du - ohne große Bürokratien - den höheren Betrag pfänden lassen, sofern es sich um lfd. Unterhalt handelt und der Vater leistungsfähig ist.
Steht im Titel ein FESTER Betrag, welcher zu leisten ist, musst du eine Neuberechnung veranlassen.
Gruß
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