berechnung Erziehungsgeld

21. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
cdfmi
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 111x hilfreich)
berechnung Erziehungsgeld

Hallo,

unser kind ist am 24.12.03 geboren, also zählt mein bruttoeinkommen aus 2003, wenn ich das richtig gelesen habe. meine Frau nimmt jetzt einen 400 € job an. darf sie das um weiterhin EZG zu bekommen?

danke im voraus
casper

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo,

Hat eine Beschäftigung auf der so genannten 400-Euro-Basis Auswirkungen auf den Erziehungsgeldanspruch ?

Nein, wenn die Einkünfte hieraus vom Arbeitgeber pauschal nach §§ 40 – 40a Einkommensteuergesetz (EStG) versteuert werden können.

Kann ich während des Erziehungsgeldbezugs arbeiten ?

Ja, das ist grundsätzlich möglich mit öchstens 30 Wochenstunden. Für Lehrer/innen gilt eine Sonderregelung.

Tätigkeit auf sog. 400-Euro-Basis wirkt sich auf die Höhe des Erziehungsgeldes nicht aus, wenn das Einkommen vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden kann.

Sonstige zulässige Tätigkeit hat zur Folge, dass das Einkommen des/der Antragstellers/in bei der Berechnung des Erziehungsgeldes mit berücksichtigt wird und das Erziehungsgeld damit evtl. gekürzt wird oder ganz wegfällt.

Hinweis:
Auswirkungen im konkreten Fall sollten Sie bei Ihrer zuständigen Erziehungsgeldstelle bitte rechtzeitig vor Arbeitsbeginn abklären


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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

@Kanalmeister

Du hast wieder mal nichts begriffen. Daß Du nicht lesen kannst, ist ja Gott sei Dank bekannt.

<I>Die Neuregelungen gelten für <B>Geburten ab dem 01.01.2004</B> und für die ab 01.01.2004 in die Familie aufgenommenen...</I>

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