berechnung des Kindesunterhalt nach steuerklassenänderung

3. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Stema0302
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
berechnung des Kindesunterhalt nach steuerklassenänderung

Hallo,

ich bin geschieden seit 2013per gericht und habe 2 Kinder aus der ersten ehe 12 und 14) nun bin seit 2014 neu verheiratet und habe einen sohn der 1 Jahr alt ist.
meine Frau war 1 jahr im erziehungsurlaub und wir haben die Lohnsteuerklassen gewechselt auf 3 / 5 weil meine Frau weniger Geld erhalten hat von der l Bank.
nun haben wir seit November 2015 die Lohnsteuer auf 4/4 abgeändert weil meine Frau wieder arbeitet.
Un hat die Ex Frau einen ANtrag auf erhöhung des Kindesunterhalt gestellt, aber ich muss die letzten 12 Monate vorweisen wo mit der Lohnsteuerklasse 3 waren ab Januar 2015 wird die LOhsteuerklasse angepasst bei der errechnung vom Kindesunterhalt? weil ich ja auch weniger verdinen werde mit Lohnsteuerklasse 4.

vielen dank für die unterstützung

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
annastb
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 6x hilfreich)

ich denke die StKl 3 wird genommen und wird unterstellt dass du 4 Unterhaltsberechtigte hast (3 Kinder und die Frau, weil sie nicht verpflichtet ist, bis zum 3. Lebensjahr des Kindes arbeiten zu gehen. es sei denn sie arbeitet und verdienst so viel, wie vor der geburt eures kindes. sonst bist du deiner frau 3/7 der einkommensdifferenz als betreuungsunterhalt schuldig). und je nach deinem einkommen (nettolohn abzgl. der kosten: fahrten zur arbeit und zurück, beiträge zu berufsverband etc.) in der unterhaltstabelle bekommen die ersten kinder evtl. nur den mindestunterhalt je nach alter.

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