bereinigtes einkommen ab 18

26. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
henny
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 1x hilfreich)
bereinigtes einkommen ab 18

tach zusammen
mich würde mal interessieren wie sich das einkommen der KM zusammen setzt wenn die tochter 18 ist und ja beiden (KM und KV) nach ihren verdienst bezahlen müssen.
wenn die KM zusammen in einer eheähnlichen beziehung wohnen (ganzes Haus gemietet) aber nur der freund im mietvertrag steht!
wird ihr die ersparnisse der mietkosten als einkommen angerechnet?
lieben gruß an alle

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)


Also ist die 18 jährige Tochter noch in der allgm. Schulausbildung?

wenn ja - haben KV und KM einen Selbstbehalt von 890€
Dabei interessiert nicht,ob oder was der Lebensgefährte von KV oder KM verdient!Auch wenn KM nicht im Mietvertrag steht wohnt sie sicherlich nicht umsonst in diesem Haus.
Das bereinigte durchschnittliche Nettoeinkommen (12 Monate)beider Eltern wird zusammen gerechnet. DDT nach der 4. Altersstufe ergibt dann den zu zahlenden Unterhalt(prozentual je nach Verdienst)Kindergeld (Hälfte 77€)wird dem Unterhaltspflichtigen noch abgezogen - der es nicht erhält.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
henny
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 1x hilfreich)

hi
ja in der schule noch
aber wird der ex den das mietfreie wohnen nicht als einkommen gerechnet?
wohnwertvorteil oder so

bei meinem bereinigten haben sie es damals ja auch getan!

gruß henny

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.053 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen