berücksichtigungsfähige Schulden???

15. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Andreas12
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
berücksichtigungsfähige Schulden???

Hallo zusammen,

nachdem ihr mir hier beim letzten Mal so toll geholfen habt, hoffe ich, das ihr mir heute auch nochmal helfen könnt.

Also es ging um meinen Ex-Mann, der für unseren 11 jährigen Sohn nur 92,--€ Unterhalt zahlt. Und ansonsten seiner Ehefrau unterhaltsverpflichtet sei.
Jetzt meint er, er hätte 1OO,--€ Ratenzahlung für seine Zähne, die er beim Zahnarzt mtl. abzahlen muß. Er sagte was davon, das das "berücksichtigungsfähige Schulden" sind.

Jetzt meine Frage: Ist das richtig so? Werden diese 1OO,--€ anerkannt?

Dann hätte ich noch eine zweite Frage: Habe jetzt hier gelesen und auch gehört, das ab 2006 Ehefrauen gar nicht mehr berücksichtigt werden sollen (unterhaltsmäßig). Ab wann 2006 wäre das? Und gilt das generell für alle Ehefrauen oder kann er dann auch wieder dran drehen um dann um seine Unterhaltspflicht drumherumzukommen? Z.B. erhöhter Selbstbehalt etc. Vielleicht schmeiße ich jetzt auch zwei Dinge in einen Topf, wie gesagt kenne mich noch nicht so gut im Unterhaltsrecht aus.

Bin total ärgerlich. Das hat man dann von seiner jahrelangen Gutmütigkeit.


Liebe Grüße

Andrea



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Hallo Andrea,

nein, das behaupte ich jetzt mal, seine Beißerchen muß er sich schon von wem anders bezahlen lassen. Auch wenn es nach der Gesundheitsreform nicht immer fair zugeht, aber sich von einem 11-jährigen Kind die Zähnchen bezahlen zu lassen, geht dann doch zu weit.

Das mit den Ehefrauen ist in Planung. Aber nicht ganz so krass, daß sie nichts mehr bekommen sollen. Sie sollen *nur* allen minderjährigen Kindern hintenan gestellt werden. Bisher war es so, daß sie den Kindern gleichgestellt waren, das soll sich ändern. Wann das definitiv Rechtsprechung wird, weiß man noch nicht. Es soll schon Gerichte geben, die so urteilen. Da weiß die Teufelin hier mehr.

Aber Gesetz oder durchgängige Rechtsprechung ist das noch nicht.

Ich rate Dir, Deine Gutmütigkeit nicht überstrapazieren zu lassen. Wegen des Kindesunterhaltes wende Dich mal an das Jugendamt. Es ginge auch ein Anwalt, nur bei uns hier auf den Gerichten bekommt man für ein Gespräch oder eine Beratung keine Beratungshilfe mehr, da die JA das kostenlos machen.

Grüße

-- Editiert von reike am 15.06.2005 20:37:15

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Andreas12
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Reike,

danke für Deine Antwort.

Wenn er weiter alle Register zieht, um sich vor dem KU zu drücken, wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben als das JA oder einen Anwalt aufzusuchen. Hatte nur bislang mal wieder an das Gute in ihm geglaubt.

Aber vielleicht meldet sich Teufelin ja mal hierauf.

Liebe Grüße


Andrea

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo!
Ne, viel mehr weiß ich auch nicht. Nur, dass diverse Gerichte schon seit längerem entsprechend entscheiden. Wenn ihr Urteile braucht, müsst ihr Bescheid sagen. Wühl ich dann aus meiner Kramkiste:-))

Aber selbst wenn es zu einer entsprechenden Richtlinie kommt: Letztlich bleibt es doch immer bei Einzelfallentscheidungen.

Übrigens: Nicht nur die Ehefrauen sollen dann nachrangig behandelt sondern ebenso die Exfrauen!!

Ob die Raten für die Kauleiste zum Abzug führen können, weiß ich nicht. Wenn es eine medizinisch notwendige Aktion war, könnte ich es mir evtl. vorstellen, da man dies ja mit den Beiträgen zur KV gleichstellen könnte. Dies wird aber - wie immer - ein netter Richter entscheiden dürfen und nicht dein Exmann!!

Viel Erfolg!

0x Hilfreiche Antwort

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