Ich habe bereits im Forum gestöbert, aber nichts wirklich treffendes zum Thema gefunden.
Es dreht sich, wenn sich das hier auch manchmal so liest (und man das als Elternteil empfindet), die Welt nun doch nicht um die Sorgen und Nöte von (Scheidungs-)Kindern und deren Erziehungsbeechtigte...
Als Arbeitnehmer sollen wir alle ja so etwas von flexibel sein.
Und nun zur Sache.
Nach einer Scheidung leben die Ex-Partner, von denen ja meistens nur ein Elternteil dasjenige ist, bei dem die Kinder dauerhaft leben, in der Regel in relativer geografischer Nähe zu einander. Was ja auch sinig ist für den regelmäßigen Umgang der Kinder mit beiden.
Sollte das Elternteil, bei dem die Kinder wohnen, nun (mit den Kindern) weiter fortziehen, muss (bei gemeinsamer Sorge) die Einwilligung des anderen Teils erfolgen. Und der Umgang trotz erhöhter Distanz irgendwie geregelt werden.
Soweit ist's mir klar. Sonst wäre der Umgangsverweigerung Tür und Tor geöffnet, mag sich der Gesetzgeber gedacht haben.
Was aber ist wenn z.B....
...der besagte Elternteil vom Arbeitgeber versetzt wird (Standortverlagerung des Betriebes, Versetzung von Beamten o.ä.)?
...der besagte Elternteil (nur) weiter entfernt einen (adäquaten) Arbeitsplatz findet (was ja in hochqualifizierten Berufen usus ist; aber längst nicht mehr nur bei denen)?
Wenn der andere Teil dann die Zustimmung verweigert, weil er z.B. (u.U. durchaus berechtigt) eine erhebliche Einschränkung des Umgangs befürchtet, was dann?
Vorweg, es geht mir hier nicht um Schuld o.ä., sondern um ein Dilemma, das irgendwie geregelt werden muss, leider aber heutzutage weder unwahrscheinlich noch ungewöhnlich ist.
Und bitte: keine Väter bzw. Mütter sind bevorzugt/schuldig/kriegen immer Recht Beiträge, die helfen nicht weiter. Danke!
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-- Editiert am 17.03.2010 12:29
beruflich bedingter Umzug
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Udo,
wenn sich die Eltern trennen, so auch räumlich, wird eine Entfernung geschaffen.
Die Umgangskosten hat der Umgangsberechtigte Elternteil zu tragen!
Wird danach durch den Elternteil, bei dem das Kind lebt, eine weitere größere Entfernung geschaffen (Umzug o.ä.) hat dieser sich an den weiteren Umgangskosten (erhöhter Fahraufwand) zu beteiligen. Schafft der umgangsberechtigte eine weitere größere Entfernung hat er selber die Kosten zu tragen.
Grüße
Hallo Udo,
es bestünde natürlich auch die Möglichkeit, dass die Kinder dann beim nicht-betreuenden Elternteil wohnen werden, um sie nicht aus ihrem gewohntem Umfeld zu reißen..
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
-- Editiert am 17.03.2010 20:13
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Danke für die Antworten, die allerdings nicht voll oder direkt auf meine Fragestellung eingehen.
(zu Junior) Die Regelung zu den Kosten war mir schon bekannt. Wobei das "Schaffen von größeren Entfernungen" in den von mir dargestellten Fällen genau genommen nicht direkt bzw. nicht frewillig durch einen Elternteil geschieht, sondern z.B. durch den Arbeitgeber (im Falle einer Versetzung).
Es sei denn der betreffende Elternteil wäre verpflichtet Arbeitslosigkeit als erwägbar zu berücksichtigen.
(zu Loddar) Der Tausch von Umgang und Betreuung wäre im Interesse der Kinder eine Lösung. Allerdings bliebe das Problem des erschwerten Umgangs mit vertauschten Rollen erhalten bzw. der betreffende Elternteil vor die Wahl Arbeit oder Kinder gestellt. Der Tausch macht natürlich nur Sinn, wenn beide Elternteil auch vorher in z.B. dem selben Ort leben. Im Sinne der Veränderung einer gewohnten Umgebung (Freunde, Vereine, Schule etc.) ist ein Umzug in eine fremde Stadt für KInder ja nicht davon abhängig, ob die Stadt 20 oder 200 Kilometer entfernt vom bishergen Wohnort liegt.
Zu bemerken ist, dass bei beruflich bedingten Umzügen nicht-geschiedener Familien, die Kinder ja auch umziehen würden. Das Problem ist die vergrößerte räumliche Distanz zwischen den Elternteilen versus die Nachteile einer z.B. durch Arbeitzslosigkeit verschlechterten wirtschaftlichen Lage; beides gereicht den Kindern zum Nachteil.
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