berufsbedingte Aufwendungen - 1000 Euro Fahrtkosten im Monat

14. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Reissuppe
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Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
berufsbedingte Aufwendungen - 1000 Euro Fahrtkosten im Monat

Hallole, kann man bei 1000 Euro Fahrkosten im mOnat nicht an die Obliegenheit zum Umzug an den Arbeitsplatz im Rahmen des Unterhaltes an ein minderjähriges Kind denken?

Kenne die Argumentation,dass der Umzug allenfalls im Mangelfall gefordert werden kann. Leuchtet mir aber nicht ein. Kann mir das jmd. erklären.

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39 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1953
Status:
Schüler
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#2
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

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#3
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

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#4
 Von 
Reissuppe
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Streitwert ergibt sich ja auch nicht aus dem Unterhalt pro Monat. Das wäre in der Tat wenig, ergibt sich der Gebührenstreitwert nicht fürs ganze Jahr? hab gerade kein GKG zur Hand.
Zum Ausganagsfall: gab doch ein Urteil aus dem Jahre 1995 ,da wurde auch bei Fahrtkosten in Höhe von 1/3 des Einkommen ein Umzug angeregt. Nettoeinkommen ist bei 2800 Euro.

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#5
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

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#6
 Von 
guest123-1953
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 86x hilfreich)

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#7
 Von 
Reissuppe
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, warten wir mal ab. Ich berichte dann. Nee andere Frage, wie werden solche Fahrtkosten denn konkret nachgewiesen?

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#8
 Von 
Reissuppe
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

BGH, FamRZ 1998, 1501 .....ist wohl vergleichbar,nicht?

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#9
 Von 
guest123-1953
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 86x hilfreich)

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#10
 Von 
Reissuppe
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

gefällt mir in der Tat nicht, da mir nicht ganz erschliesst, warum relevant...dogmatisch wollte ich nur wissen,warum ein Umzug nur bei Mangelfällen angeregt wird. Insebsonder mit der Unterhaltsreform wurde auch das Kindeswohl gestärkt, ist das nicht auch ein Ansatzpunkt?

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#11
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

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#12
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
Insebsonder mit der Unterhaltsreform wurde auch das Kindeswohl gestärkt, ist das nicht auch ein Ansatzpunkt?


Aber natürlich ist das ein Ansatzpunkt...
Warum sollte das Kindeswohl gefährdet sein, wenn es ausreichend KU erhält?
Ich wüsste nicht, inwieweit das Kindeswohl durch einen Zwangsumzug des unterhaltsverpflichteten Elternteils gestärkt würde?
Erklärst du mir das?

Grüßle

-----------------
"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

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#13
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

@Camper:

Ich sehe es wie du, es kann doch nur die fehlende Differenz beklagt werden?!
Macht in meinen Augen auch keinen Sinn, den vollen Betrag ansetzen zu wollen, wenn bereits der Großteil geleistet wird!

Vielleicht haut uns @Reike_ ja noch ein paar §§ an die Birne und dann sind wir wieder schlauer?
Ich würde mich hierüber freuen!

Und ich gebe dir auch recht, wenn du den Sinn einer solchen Aktion in Frage stellst, aber darum geht es dem/der TE ja offensichtlich nicht.

Insoweit sind irgendwelche Antworten zu diesem Thread auch eher als gleichwertigen Ersatz zum LT zu werten.;)

Lieben Gruß!

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#14
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hey ARTigerchen,

quote:
Insoweit sind irgendwelche Antworten zu diesem Thread auch eher als gleichwertigen Ersatz zum LT zu werten.


So seh ich das auch.
Oder hast du vielleicht Lust und Laune, Fragen zu beantworten, zu denen die erforderlichen Hintergrund-Infos verweigert werden?:(

Grüßle


-----------------
"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

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#15
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

@Loddar:

Nö!

Darum klinke ich mich aus solcherlei Plumperquatsch, spätestens nach zweimaligem Fragen wieder aus.

Ich beziehe mich an dieser Stelle aber gerne mal auf User die in der Vergangenheit mehrfach die Meinung vertraten , dass es doch möglich sein müsste, einer einfachen Frage mit einer einfachen Antwort zu begegnen. :neck:

Vielleicht hat in diesem Zusammenhang dieser Thread seinen Sinn darin, zu erkennen, dass im Familienrecht eben nur selten mit einer einfachen und eindeutigen Antwort zu rechnen ist, denn:

Entschieden wird zumeist im Einzelfall!

Und nun darf auch der/die TE mal raten was dafür wohl die Voraussetzung wäre?!

Liebste Grüße, Schwesti!

-- Editiert von ARTiger am 15.07.2008 19:59:26

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#16
 Von 
guest123-1953
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 86x hilfreich)

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#17
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

@Reike_:

Jo, dankeschön!
Jetzt bleibe ich doch noch ein paar Minuten auf, weil ich doch so neugierig bin!:)

Vielleicht konnte @Camper deine Frage nicht beantworten?
Ich zumindest habe sie nicht verstanden.
Was haben HartzIV und Steuerrecht damit zu tun? *verwirrtichbin*

Aber mal @Campers These (nicht die vielleicht etwas unglückliche Formulierung *freiwillig*) angenommen, hat er doch in der Sache nicht unrecht?

Wie könnte man denn in diesem Fall unterschiedlich formulieren?

Wenn Mindest-KU geleistet wird, kann nur die Differenz eingeklagt werden und dieses wiederum ist doch ein schlechter Witz, wenn es auf diesem krummen Weg (Fahrtkosten) geschehen soll!

Es scheint mir, dass hier nur geschädigt werden soll, weil der eigene Nutzen nicht ausreichend zu erwarten ist.

Das ist Rosenkrieg und zwar aus der untersten Schublade.

Welch Verschwendung von Lebensenergie!:(

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#18
 Von 
Reissuppe
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

"Aber natürlich ist das ein Ansatzpunkt...
Warum sollte das Kindeswohl gefährdet sein, wenn es ausreichend KU erhält?
Ich wüsste nicht, inwieweit das Kindeswohl durch einen Zwangsumzug des unterhaltsverpflichteten Elternteils gestärkt würde?
Erklärst du mir das?"

Naja, eine Zwangsumzug wird ja nicht durchgeführt, er darf sich eben die Fahrkosten nicht in voller Höhe anrechnen lassen. Insoweit bin ich ja auf das oben genannte Urteil gekommen und daher meine Frage, warum aber die h.M. bzw. in allen Lehrbüchern vertreten wird,dass ein Obliegenheit zum Umzug nur im Mangelfall besteht.
Mehr beeinhaltete meine Frage auch gar nicht, insoweit weiss ich auch nicht warum hier jetzt die Höhe des Unterhalts relevant wäre. Rechnen kann ich alleine und sehen ob ein Mangelfall vorliegt. Ich frag mich vielmehr nach dem Sinn dieser Regelung. Insoweit wäre meine Argumentation,dass zwar keine gesteigerten Obliegenheiten im Sinne des § 1603 II BGB bestehen, aber dennoch auch kein Grund ersichtlich ist warum hier ein solches Verhalten gerechtferigt sein sollte. Denn wenn man hier den Fall annimmt, dass der Unterhaltsverpflichtete eine Wohnung am Ort bezieht, dann ist die gesetzliche Regelung ja so,dass insoweit die Mietkosten nicht vom Nettoeinkommen bei Einstufung in der Tabelle abgezogen werden. Dann ist die nächste Frage, ob das hier nicht gegen Treu und Glauben verstösst,wenn keine Gründe für die tägliche Fahrerei bestehen.
Maw, wo fängt § 242 BGB an? ist wohl eher eine Verständnisfrage statt einer Anwendungsfrage.

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#19
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Moin, Reissuppe!

Treu und Glauben, tolle Überschrift!

Ein Paar heiratet und zieht gemeinsam in einen neuen Ort, irgendwo fernab von ehemaligen Wohnorten der Partner. Beide kamen aus unterschiedlichen Orten.

Der neue Wohnort wurde gemeinsam gewählt und bezogen. Die Ehe scheitert, nach einiger Zeit und KM, zieht mit Kind in in Heimatort (Entfernung jetzt 200km, zwischen gemeinsamen Ort und Heimatort der KM).

Jetzt kommst du und verlangst vom KV, dieser hätte - zum Kindeswohl - in entgegengesetzte Richtung, nahe der Arbeitsstätte zu ziehen (Entfernung KV und KM,Kind jetzt 300km).

Deine Begründung: Das Kind sollte mehr KU erhalten.

KV ist demnach belangloser Zahlemann, Treu und Glaube war der Fortbestand der Ehe und ist jetzt ohne Wert, weil du es so sehen möchtest.

Tut mir leid, für dich.
Deine Denkweisen sind reichlich asozial, gar Menschenverachtend.

Lehrbücher! Vielleicht solltest du deine Nase mal ins wirkliche Leben stecken, dann würdest du erkennen, dass Papier mitunter geduldig ist - nicht mehr!

Tschuldigng, aber hier schreiben (Laienforum!) überwiegend Menschen, keine Juristen!;)

Tschüß

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#20
 Von 
guest123-1953
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 86x hilfreich)

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#21
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-1953
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 86x hilfreich)

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#23
 Von 
guest123-1953
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 86x hilfreich)

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#24
 Von 
Reissuppe
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

@ARTiger

warum denn so eine Aufregung.
Trotz der persönlichen Angriffe möchte ich nur kurz folgendes sagen. Wenn man bei § 1603 BGB in den Palandt (Rn.21)schaut, dann steht eben,dass eine Obliegenheit zum Umzug besteht. Wenn man dann allerdings in andere Kommentare schaut, steht als weiter Voraussetzung,dass eine Obliegenheit zum Umzug allenfalls im Mangelfall vorliegt. Diese Verständnisproblem wollte ich als angehender Jurist nur verstehen,denn soweit ich weiss, würde sich ein Anwalt,wenn er in diesem Falle für den Unterhaltsberechtigten Unterhalt einklagt schadensersatzpflichtig machen,soweit er zu hohe Fahrkosten aktzeptiert und somit denn Unterhaltanspruch nicht in voller Höhe geltend macht. Ob zudem die Argumentation "asozial" und menschenverachtend ist, möchte ich einfach mal so stehenlassen. Mit Hinweis auf oben genanntes BGH Urteil trifft dies dann wohl auch auf diese Juristen zu?. Das zu unterstellen leigt mir fern.Anbei noch bemerkt, auch ein Internetfroum ist kein rechtsfreier Raum, insbesondere was Beleidigungen angeht.
Den Vorwurf des Realitätsmangel muss ich mir gefallen lassen,denn der Fall ist in der Arbeitsgemeinschaft gestellt worden. Natürlich muss man dazu auch das BGH Urteil vergessen, oder entscheiden die neuerdings auch nur Studentenfälle?

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#25
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hi, Reike_!

Hm, jetzt hast du mir Urteile angeboten, aber ich dachte es ging um die Anträge!?

Und ich kann einen Antrag/eine Klage doch nur in dem Umfang sinnvoll einreichen, dass der Streitwert nicht höher liegt, als maximal zuerkannt werden kann!?
Der Streitwert steht somit doch bereits bei Antragstellung fest und nicht erst mit dem Urteil, weil das Gericht das so oder so formulieren möchte!?

Wenn ich Unterhalt i.H.v. 250€ bereits erhalte und 300€ insgesamt begehre, macht es in meinen Augen keinen Sinn die 300€ zu Grunde zu legen, da mit im Urteil nicht mehr als die 50€ zugesprochen werden könnten.
Die Kosten für die überhöhte Forderung hätte ich doch selber zu tragen!?

Okay, das mit dem @Camper habe ich nicht so aufmerksam verfolgt und soll auch mal schön unter euch bleiben.;)


Ich muss jetzt aber in die Falle, lese aber morgen gerne mehr von dir. Danke, für deine Geduld und Mühen.

Gute Nacht!


0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-1953
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 86x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-1953
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 86x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

@Reissuppe:

Ich habe Treu und Glaube hier nicht eingebracht, wer war das nur?

Was den meisten Juristen, auch Gesetzgebern (weil zu oft Juristen!) mit der Zeit abzugehen scheint, ist die Tatsache, dass es ein Leben außerhalb der Jurisprudenz gibt.

Ich hmöchte noch anmerken, dass im von mir genannten Fall erhebliche Schulden gemeinsam aufgenommen wurden, um ein Haus am neuen, gemeinsamen Wohnort zu kaufen.

Die Art und Weise, die negativen Dinge des Lebens auf Taler zu reduzieren ist Menschenverachtend. Das ist nicht beleidigend, sondern in bedauernswerter Weise Fakt.

Solange es Anwälte gibt die *Bulldoggen* gleich agieren (ein Zitat aus Ihrer geschätzten Fakultät!) wird es vorkommen, dass Menschenleben zerstört und zuweilen ausgelöscht werden.
Es wird höchste Zeit, dass sich auf dieser Baustelle etwas Entscheidendes bewegt.

Was der BGH entscheidet ist bestimmt nicht ohne Belang, aber seit 1998 sind zehn Jahre vergangen und auch ein BGH revidiert seine Urteile von Zeit zu Zeit.
Auch ein GG ist nicht statisch und ein BVerfG lebt auch dynamisch!

Wäre schön, wenn Sie diese Mobilität auch erreichen könnten.

Es sollte allen bezahlten Prozessbeteiligten eines Familienrechtsverfahrens angeraten sein, sich moderat und deeskalierend zu bewegen, gerade wenn die Betroffenen selbst dies nicht zu leisten vermögen.

Gute Nacht!

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

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