Hallo,
bin mir nicht sicher ob der Titel (im Vergleich per Gericht damals bei der Scheidung geregelt) noch Gültigkeit hat. Mittlerweile ist das Kind eingeschult. Hier der Wortlaut des Vergleiches (Titel)
Wortlaut:
Die Parteien vereinbaren, dass die Ehegattenunterhaltsverpflichtung des Antragstellers unabänderbar bis zur Einschulung des gemeinsamen Sohnes sein soll.
Was heißt das jetzt genau für mich.
Besteht der Titel evtl. doch noch ?
Im voraus besten Dank für die Antworten.
Gruß
...besteht der Titel noch ?
25. August 2007
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Frage vom 25. August 2007 | 09:20
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 0x hilfreich)
...besteht der Titel noch ?
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#1
Antwort vom 27. August 2007 | 08:34
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 0x hilfreich)
schwubbbs
#2
Antwort vom 27. August 2007 | 17:32
Von
Status: Student (2376 Beiträge, 235x hilfreich)
Hallo,
quote:
Die Parteien vereinbaren, dass die Ehegattenunterhaltsverpflichtung des Antragstellers unabänderbar bis zur Einschulung des gemeinsamen Sohnes sein soll.
Das heißt doch nur, dass der Titel bis zur Einschulung nicht ABGEÄNDERT werden kann.
Ob er bis dahin BEFRISTET ist, das geht aus dieser Formulierung nicht hervor.
Wenn in dem Vergleich nicht explizit drin steht, dass der Titel befristet ist, dann wird er wohl unbefristet gültig sein. Aber dazu müsste man die Sache eben genau durchlesen. Notfalls solltest du da einen Fachmann zu Rate ziehen.
Grüße
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