Hallo
meine Freundin hat leider keinen Internetzugang und so möchte ich hier einige Fragen für Sie stellen.
Sie hat das alleinige Sorgerecht und der Vater hat die Vaterschaft anerkannt.
Nun nutzt er das 14 tägige Besuchsrecht Das heißt er will das die Tochter von Freitag bis Sonntag bei Ihm übernachtet.
Bei den Übergaben kommt es immer wieder zu verletzenden Situationen und meine Freundin ist verzweifelt und auch eingeschüchtert.
Sie unterstützt natürlich den Kontakt und möchte auch diesen weiter ihrer Tochter ermöglichen aber sie steht den Übernachtungen kritisch gegenüber.
Der Vater besteht aber auf die Übernachtungen und sagt dies sei sein Recht!
Ist dem So?
Und noch eine Frage wenn der Vater kein eigenes Zimmer für die Tochter zur Übernachtung hat sodas sie bei dem Vater im Bett übernachten muß kann meine Freundin dieses einfordern als Bedingung?
Ich hoffe auf Beiträge die meiner Freundin weiterhelfen kann.
Vielen Dank an alle die sich die Mühe machen hier zu antworten!
Gruß Ute
-- Editiert von Weleda am 24.05.2004 21:59:17
besuchsrecht /Übernachtungen beim Vater
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo ute..
w ie alt ist das kind denn?
Also meine tochter hat die ersten jahre gerne mal bei mir im bett geschlafen.
Nun ist sie 16 - na logo jetzt natürlich nicht mehr.
Jedes kind hat ein recht auf beide elternteile.
Gibt es vieleicht grosseltern oder freunde , die bei der "kindesübergabe" dabei sein könnte?
Gruss.
rogitec
Hallo rogitec
natürlich ist ihr bewußt das das Kind das Recht auf beide Elternteile hat und unterstützt dieses auch.
Das mit den Großeltern ist eine gute Idee leider sind diese aber an einer Unterstützung nicht interessiert Leider Freunde mal sehen sag ich hier auf jeden Fall mal! Danke!
Ein 5 jähriges Mädchen hat rsteinmal nichts dagegen im Bett mit zu schlafen....aber wie könnte sie es dann auch sagen...du Papa ich will nicht bei dir mit schlafen? Also meine Kinder schlafen in ihrem eigenen Bett und das finde ich so richtig...bei meiner Freundin schläft die Tochter auch nur an Krankheitstagen mit in ihrem Bett...warum kann sie es also nicht als Vereinbarung akzeptiert werden....sie schafft ihrer Tochter doch auch diese Möglichkeit?!
Und letzendlich ist eine Übernachtung Teil des Besuchsrechts?
Gruß
Ute
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@ Ute,
meinst du, der kindesvater würde deswegen umziehen?
Schwierige situation.
Es gibt doch so klappbare gästebetten. Vieleicht wäre das eine lösung.
Gruss.
rogitec
Hallo,
Luftmatratzen passen sich hervorragend der Körperform an und auf Matratzen, die auf dem Boden liegen, kann ein kleiens Kind auch wunderbar alle 2 Wochen einmal schlafen, ohne davon bleibende Schäden davonzutragen. In dem Alter kann das Kind aber m.E. auch noch bedenkenlos im Bett des Vaters schlafen. Muss man sich über so etwas streiten????? Was erwartet deine Freundin? Ich kenne nicht seine finanzielle Situation aber den meisten Vätern ist es gar nicht möglich, ein eigenes Zimmer für die Kinder zu schaffen von dem bisschen Selbstbehalt, der ihnen bleibt !!
Auf der einen Seite heißt es immer : " Unternimm was mit den Kindern, schaffe ihnen ein eigenes Zimmer" usw.... auf der anderen Seite heißt es:" Zahle, bis du am Rande des Existenzminimums lebst" !!!!
Die Idee von Rogitech find ich sehr gut. Du schreibst leider nicht, von wem diese Verletzungen ausgehen. Auch könntest du ihr vielleicht gut zureden, Frieden zu stiften, indem SIE sich sachlich und fair verhalten - und gar nicht großartig mit ihm an der Tür diskutieren soll.
Selbstverständlich ist es sein Recht, das Kind alle 14 Tage inkl. Übernachtung zu sehen. ( Es sei denn, es gibt schwerwiegende Gründe, welche dagegen sprechen ) Das ist für den Vater UND DAS KIND schon wenig genug !!!
Aus eigener Erfahrung kann ich dir nur sagen : Das Kind wird ihr später dankbar sein, dass sie den Kontakt immer ermöglicht hat. Auch, wenn es manchmal schwerfällt !!
--- Posting wurde vom Admin editiert
Hallo erst mal ich habe mal eine frage vieleicht kann mir sie jemand beantworten u ich habe ein 4 monat alter sohn und ich bin mit ihr getrennt habe ich das recht mein kind über tage zumir zu holen und ab wie viel jahre übernacht gruss patrick
patrick hallo,
bei so kleinen kindern wird eher keine übernachtung empfohlen, es sei denn ihr eltern einigt euch.
was in den seltesten fällen der fall ist.
ich würde das mit dem jugendamt und der mutter besprechen.
wie ist der umgang denn bis jetzt geregelt?
gut wäre es, wenn das kind regelmäßig seinen vater sieht.
alles gute:)
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"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."
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