betreuungsunterhalt - Sozialrechtlich wird Gehalt doch berücksichtigt, wenn sie arbeitslos wird?

14. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
emily753
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
betreuungsunterhalt - Sozialrechtlich wird Gehalt doch berücksichtigt, wenn sie arbeitslos wird?

Auch ich bin ein genervter Exmann! =(

Ich bin seit drei Jahren von meiner Frau getrennt - nun steht ENDLICH die Scheidung an und ist sie ganz plötzlich arbeitslos - und findet keinen neuen Job!! Klar doch!
Wir haben eine gemeinsame Tochter (7) die tgl bis 15.30 betreut ist.

Wie ihr euch vorstellen könnt, bin ich nicht geneigt Unterhalt zu zahlen, damit sich Madame ein entspanntes Leben macht.

Meine Frage nun - ich lebe seit über 2 Jahren mit meiner neuen Lebensgefährdin zusammen. Sozialrechtlich würde mein Gehalt doch berücksichtigt werden, wenn sie arbeitslos werden würde, oder?! Bzw. würde das dann ins Familienrecht mir rein spielen?

Vielen Dank schonmal für wissende Worte...

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
emily753
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi!

Nein - ich habe mit meiner LG kein gemeinsames Kind!
Aber es kann ja nicht sein, dass mein Gehalt (im theoretischen Antrag auf AG2) berücksichtigt werden würde .... und dann das gleiche Gehalt zur Berechnung des Betreuungsunterhaltes genommen wird?!?! Oder habe ich da jetzt irgendeinen Rechenfehler?! =))

Meine Noch-Ehefrau ist arbeitslos geworden weil ihr Vertrag ausgelaufen ist (seit Monaten bekannt) und findet keine neue Stelle... tja... weil "nichts tun" einfach netter ist...

Der Scheidungstermin ist in einer Woche.

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#3
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

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#4
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

@emily753

Ich weiß nicht, ob dich das tröstet, aber doppelt würde dein Einkommen natürlich nicht berücksichtigt.

Also sofern du gesetzliche Unterhaltspflichten hast und diesen auch nachkommt, wird dein Einkommen voranging um diesen Betrag bereinigt. Es würde also nur dein Einkommen nach Abzug der bürgerlich rechtlichen Unterhaltspflichten aufgrund der öffentlich rechtlichen SGB II Vorschriften berücksichtigt.

Grüße, Borion

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#5
 Von 
emily753
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok... ich glaube ich muss mich mal "unschöner" ausdrücken... =)

Wäre es denn "sinnvoll" wenn meine LG arbeitslos werden würde? =)

Der Antrag auf Unterhalt ist gestellt.

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#6
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
emily753
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Sagen wir so... nachdem seit so langer Zeit - massiv daran gearbeitet wird - unser Leben zu erschweren, würden wir lieber Abstriche in Kauf nehmen - als dieser Dame noch ihre Faulheit zu finanzieren.
(ich weiß - klingt fies ... ist aber begründet)

Meine LG hat selbst ein kleines Kind - ihr würde für die Zeit zuhause also nicht langweilig werden =) ...

Mein Netto liegt bei 2300.-
Ich zahle KU 275.-

Hinzu kommen Fahrtkosten (300.-) und in Zukunft Rückzahlung vom Bafög...

Tja - die Begründung ist die Erwerbslosigkeit meiner Ex... meine Anwältin sagt nicht wirklich viel dazu... =(

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#8
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
emily753
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein... es besteht kein Titel... ich habe in der Tabelle einfach rausgesucht, was sie bekommt... was das falsch?

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#10
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo emily753,

so wie dir geht es auch anderen zu Unterhalt Verpflichteten! :cheers:

Der KU geht in etwa in Ordnung.
Derzeit sind es laut Tabelle 278€, nach Bereinigung und wieder Höherstufung, wegen nur 1-2 berechtigten Person(en).

Hast du für deine zukünftige Ex in der Vergangenheit Unterhalt gezahlt?

Betreuungsunterhalt wird fällig.

Ob das Kind ganztägig betreut wird, interessiert kaum noch ein Gericht.
Mehr als eine halbschichtige Erwerbstätigkeit wird selten ausgeurteilt.

Sollte sich herausstellen, dass sie sich nicht ausreichend um Arbeit bemüht, kann ihr das Gericht ein fiktives Einkommen, auf Basis ihrer Quali anrechnen.
Zumindest im Norden unseres "Rechts"staates kommt dies wohl etwas häufiger vor.

Deine Next spielt dann eine gewichtige Rolle, wenn du mit dieser nochmal nachgelegt hast.

Lieben Gruß



-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

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#11
 Von 
emily753
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ohje... das klingt ja düster!

Nein - ich habe bislang keinen "Unterhalt" bezahlt (mal davon abgesehen, in den letzten 7 Jahren ihr Leben finanziert, ständig ihr Konto ausgeglichen, etc. zu haben)

Ich war nämlich zum Zeitpunkt unserer Trennung Student und meine Ex hat Teilzeit gearbeitet... (intelligenter Weise hat sie die Scheidung solange verzögert, bis ich ausstudiert hatte)

D.h. - der einzige Grund "verschont" zu bleiben, wäre ein Kind mit meiner LG?! Na... auf Deutschland!

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