betriebliche Abfindung meines Noch Ehemanns

27. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Isy22
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 8x hilfreich)
betriebliche Abfindung meines Noch Ehemanns

Hallo,
ich lebe seit einem Jahr von meinem Mann getrennt.Die 2 Kinder leben bei mir.Da ich zur Zeit keine Arbeit habe leben wir von Hartz 4.Mein Mann hat sich jetzt von seinem Betrieb abfinden lassen.Ich würde gerne wissen ob wir Anrecht hätten auf einen Teil der Abfindungssumme,allerdings besteht Gütertrennung.
Das hört sich jetzt vielleicht an,als wollte ich ihn abzocken,aber er hat sich das ganze Jahr um nichts gekümmert,zahlt auch keinen Unterhalt,das muss ich jetzt gerichtlich regeln.
Ich danke schon mal für eure Antwort.
LG Isy22

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend Isy,

nein, Du hast keinen Anspruch auf einen Teil der Abfindung. Die Abfindung erhält der Arbeitnehmer als Ausgleich für den Verlust seines Arbeitsplatzes.

Warum hat der KV bisher keinen Unterhalt an eure Kinder gezahlt? Je nach Höhe der Abfindung kann diese, über mehrere Jahre hinweg, dem unterhaltsrelevanten Einkommen zugerechnet werden.

quote:
leben wir von Hartz 4

quote:
zahlt auch keinen Unterhalt

quote:
das muss ich jetzt gerichtlich regeln


Eigentlich hätte die Arge längst die Leistungsfähigkeit des KV prüfen müssen. Ist das nicht geschehen?

LG Nero

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#2
 Von 
Isy22
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 8x hilfreich)

er war ein halbes jar krank,da konnte anscheinend nichts geholt werden,der Anwalt den ich vorher hatte....sag ich jetzt lieber nix dazu.Meine jetzige Anwältin muss das ganze jetzt wieder ins rollen bringen.Er hätte die letzten Monate aber zahlen können.Zu meiner Tochter sagte er heute,er hätte ja gerne bezahlt aber er wußte nicht wo er es hinüberweisen sollte.Es war geregelt dass er es an den Anwalt überweißt und der es dann verteilt an Arge und Jugendamt,das wußte er schon,aber er wollte nicht.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Da Unterhaltszahlungen immer voll als Einkommen beim AlgII angerechnet werden, bleibt die Frage, wieviel Energie man in die Durchsetzung dieses Anspruchs stecken will.

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"Wer kämpft, kann gewinnen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Isy22
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 8x hilfreich)

.Das das alles an Arge und Jugendamt verteilt wird und ich nichts davon sehe,ist mir klar,aber ich bin nun mal verpflichtet mich darum zu kümmern und da es noch viele andere Streitigkeiten gibt,blieb mir nur der Weg zum Anwalt.Außerdem hoffe ich mal dass ich doch zumindest einen Teilzeit Job finde und irgendwann wieder aus dem AlgII Bezug rauskomme.

LG Isy

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