Guten Tag,
ich wurde 1960 in Berlin (DDR) als uneheliches Kind geboren und trug den Familiennamen meiner Mutter (Geburtsurkunde).
Meine Mutter heiratete 1965 meinen Stiefvater, dessen Familienname wurde mein neuer Nachname.
Den Namen trage ich bis heute.
Besteht die rechtliche Möglichkeit meinen Geburtsnamen wieder anzunehmen?
Vielen Dank.
den Geburtsnamen annehmen
13. Februar 2016
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Frage vom 13. Februar 2016 | 12:01
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
den Geburtsnamen annehmen
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 13. Februar 2016 | 20:32
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1268x hilfreich)
Guten Abend!
Wenn Gründe nach §3 NamÄndGe vorliegen, dann geht das.
Sonst kann der eigene Nachname nur durch Heirat geändert werden.
LG nero
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#3
Antwort vom 14. Februar 2016 | 10:35
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Werde den Versuch machen und beim Amt meinen wichtigen Grund vortragen.
"§3
(1) Ein Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt."
Freundliche Grüße aus Berlin
#4
Antwort vom 14. Februar 2016 | 21:42
Von
Status: Weiser (17805 Beiträge, 8094x hilfreich)
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/wichtiger_grund.htm
Zitat:Ein Vor- oder Familienname darf nur dann geändert werden, wenn ein "wichtiger Grund" gemäß § 3 NamÄndG vorliegt. Ein wichtiger Grund setzt nach der Rechtsprechung voraus, dass das schutzwürdige Interesse des Antragstellers so wesentlich ist, dass die Belange der Allgemeinheit zurücktreten müssen. Das subjektive Interesse, einen anderen Familiennamen oder Vornamen führen zu wollen, reicht nicht aus. Es gilt das Prinzip der Namenskontinuität, d.h. grundsätzlich soll der Name beibehalten werden, weil eine Änderung auch zu diversen Komplikationen führen kann.
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