der neue freund haut das kind

11. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
cYruZ
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 3x hilfreich)
der neue freund haut das kind

Hallo,

folgendes Problem.
Ich hatte meinen Sohn mal wieder am Wochenende, er ist jetzt 4,5 Jahre alt und ist recht frech und lügt viel(was aber nicht mein Problem rechtfertigt).
Mein Sohn erzählte mir einige Geschichten(haben uns 1 Monat nicht gesehen) eine davon hat mich erschrocken.
er sagte: "Papa der XXX(Name des neuen Freundes 8 Monate zusammen)haut mich immer auf den Kopf". Ich schaue ihn an der weint dabei fast und ich frage wie meinst du das, der XXX haut mir auf den kopf(so ein klaps auf den Hinterkopf).

Okay ich dachte ruhig bleiben wenn es nicht wahr ist regst du dich nur umsonst auf erstmal klären mit der mutter.
Als ich meinen Sohn bei der Mutter abgegeben habe, habe ich mit ihr darüber geredet, erst hat sie es geleugnet, nach dem ich weiter gebohrt habe, gab sie es zu. darauf wollte ich mit XXX reden das wollte sie aber nicht deshalb meinte ich okay dann rede du mit ihm.

So nun habe ich nachgefragt was bei raus kam, sie meinte "ja passt", mir fehlt bei der Antwort natürlich die gewisse Ernsthaftigkeit. das JA hat mein anliegen zwar entgegengenommen, passiert ist jedoch nichts, die hat gemeint ich soll nicht überreagieren??Hallo?
Naja wenn ich ehrlich bin habe ich vom JA nichts anderes erwartet(schon als ich zu denen ging und meinte mein Sohn rennt in zerrissenen und dreckigen Sachen rum) meinten die schon ich würde überreagieren, und mein Sohn hat noch immer zerrissene Sachen und die Unterwäsche ist naja ich sag mal ekelhaft (obwohl frisch gewaschen)

was soll ich nun machen ich habe kein Sorgerecht und für eine anzeige fehlen mir natürlich die beweise.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Nun ja, für zerrissene und dreckige Sachen ist nun mal wirklich das Jugendamt nicht zuständig. Das müsst Ihr schon unter Euch ausmachen. Kindergarten hoch 10, oder?

So, und nun zur anderen Sache. Wenn Du meinst, dass das Kind da schlecht aufgehoben ist, dann gehst Du sofort zum Anwalt, lässt durch ihn die Übertragung des ABR auf Dich bei Gericht beantragen, und dann lebt das Kind in Zukunft bei Dir.

wirdwerden

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#2
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

na also dazu habe ich eine alternative Meinung!

Wenn das Kind auf den Kopf geschlagen wird, dann ist das keine Lapalie. Es dürfte sich herumgesprochen haben, dass dies gerade bei Kindern durchaus zu massiven Schädigungen führen kann. Die Sorge des Fragestellers kann ich mehr als nur nachvollziehen!

Tatsächlich ist das Jugendamt in solchen Fällen nicht unbedingt eine Hilfe. Selbst bei schweren Verfehlungen sind Mitarbeiter des Jugendamts vereinzelt überfordert wie spektakuläre Fälle beweisen.

Und den lapidare Rat meines Vorredners, das ABR gerichtlich zu beantragen, kann ich eigentlich nur als blanken Hohn betrachten. Welche Chancen werden denn dem Kindesvater eingeräumt? Nach meiner Einschätzung kann man eher einem Ochsen erfolgreich ins Horn petzen, als einen Familienrichter bei dieser Beweislage zu überzeugen, das ABR zu ändern.

Was ich dem Fragesteller rate? Den Ball flach zu halten! Auch wenn es blödsinnig klingt!

Du hast kein Sorgerecht ... also vermute ich mal, das ihr nicht verheiratet wart. Und damit stehen deine Chancen besonders schlecht, wenn es hart auf hart kommt. Wenn du dich tatsächlich auf einen rechtlichen Schlagabtausch mit der Kindesmutter einlässt, dann siehst du dein Kind möglicherweise nicht wieder. Da werden selbst gerichtliche Umgangsregelungen ausgehebelt! Weil das Kind krank ist, was anderes vor hat ... oder ganz einfach nicht will (weil die Mutter es nämlich aufgehetzt und indoktriniert hat!). Da bist du in jedem Fall am deutlich kürzeren Hebel!

Versuch den Kontakt mit deinem Kind aufrecht zu erhalten ... und nach Möglichkeit altersgerecht auszubauen. Regelmäßige Besuche am Wochenende ... einen Teil der Schulferien ... hohe Feiertage (also Weihnachten, Ostern) ... ein Handy, damit ihr telefonieren könnt ... man kann schon einiges erreichen, wenn man umsichtig und beharrlich ist ...

Und ansonsten die Sache mit dem neuen Freund nicht thematisieren. Das liegt außerhalb deines Einflussbereichs. Da kannst du dir allenfalls eine blutige Nase holen! So leid mir das für dich und vor allem dein Kind tut!

Wegen der schmutzigen Sachen ... das ist hier immer wieder ein Thema. Wenn du es dir leisten kannst, dann empfehle ich dir, einfach SELBST Sachen zu kaufen. Die gibst du aber nicht mit, sondern behältst sie für die Besuchstermine! Und schon ist das Problem vom Tisch und der Knabe freut sich obendrein, was er für einen coolen Papa hat ... *grins*

Lass dich auf keinen Konflikt mit der Kindesmutter ein! Das ist der beste Rat den ich dir geben kann ...


-- Editiert Marcus2009 am 11.07.2012 23:07

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#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

Ich würde hier die Züchtigung durch den neunen LG der KM überhaupt nicht hinnehmen... auch wenn in dem geschilderten Fall kein GSR besteht.

Ich würde die KM in dem geschilderten Fall auf den § 1631 BGB hinweisen, und auf Durchsetzung diese § bestehen.

LG nero

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#4
 Von 
cYruZ
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 3x hilfreich)

danke für die antworten, genau das war mein problem auf einen streit will ich mich nicht einlassen, das hatten wir schon und ich bin überglücklich das es nun wieder besser läuft. gut dann werde ich es erstmal weiter beobachten wenn es jedoch überhand nimmt(flecken etc bei meinem kind) muss ich was unternehmen.

aber danke

EDIT: zitat: § 1631 BGB hinweisen, und auf Durchsetzung diese § bestehen.
habe ich bereits getan

-- Editiert cYruZ am 11.07.2012 23:29

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#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

quote:<hr size=1 noshade>§ 1631 BGB hinweisen, und auf Durchsetzung diese § bestehen.
habe ich bereits getan <hr size=1 noshade>


Wenn dem nicht nach gekommen wird, bleibt nur die Strafanzeige. Da aber deeskalierend gehandelt werden soll, sehe ich keine weitere Möglichkeit.

quote:<hr size=1 noshade>gut dann werde ich es erstmal weiter beobachten wenn es jedoch überhand nimmt(flecken etc bei meinem kind) muss ich was unternehmen. <hr size=1 noshade>


Oh, mal ganz provoktiv gesagt, dann willst Du Deinem Kind also erst so viel Prügel zumuten, bis man es sieht? Was bist Du denn für´n Lutscher?

Ich würde in einem vergleichbaren Fall, die Vermutung eines fehlenden Unterkiefers, bei der nächsten Nahrungsaufnahme, aussprechen.

Das natürlich nur ganz leise, ggü dem LG der Kindesmutter.

LG nero

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#6
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

Das Kind soll das im Kindergarten erzählen ! Sonst bist du der Feind - evtl. spitzt du die mal an. Auch auf die Wäsche.......

Hast du "ernsthaft" den Verdacht das das Kind "geschlagen wird" und schaden davon trägt solltest du aber SOFORT das Jugendamt informieren.

Wobei ein "Klaps auf den Hinterkopf" im Mund eines 4,5 Jährigen alles und nicht sein kann. Und eine kaputte Waschmaschine noch kein Grund sind.....

Ist das denn echt eine "Rechtsfrage"

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cYruZ
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 3x hilfreich)

naja ich weis halt einfach das hier von seiten JA nichts passiert und da ich nichts außer einer anzeige machen kann muss ich halt auf handfeste beweise LEIDER warten.
und soetwas habe ich bereits angedroht

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

Also ich fände Erzieher die würden dem neuen Freund mal an praktischen Bespielen erklären was im Bezug auf Gewalt nicht erlaubt ist. Ganz praktisch.

Du muss keine "StrafAnzeige" erstatten die eh wenig bringen würde. Ab mit dem Kind zu einem Psychologen, ein Gutachten machen lassen. Danach direkt klagen......

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Das Kind soll das im Kindergarten erzählen ! Sonst bist du der Feind - evtl. spitzt du die mal an. Auch auf die Wäsche.......


Vom "Anspitzen" der Erzieherinnen würde ich dringend abraten. Die erzählen das der Kindesmutter möglicherweise brühwarm weiter. Und die ist dann davon überzeugt, dass der Kindesvater hinter ihrem Rücken gegen sie intrigiert. Und dann macht sie dicht!

quote:
Ab mit dem Kind zu einem Psychologen, ein Gutachten machen lassen.


Der Kindesvater soll also das Kind etwa während der Besuchstermine ohne Absprache mit der Kindesmutter zu einem Psychologen schleifen. Ohne GSR? Ein Gutachten wird im übrigen mit Sicherheit auch die Einvernahme der Kindesmutter und des Neuen erfordern. Und die werden dem Psychologen was husten. Und schon ist die Sache zuende geträumt.

Ob der Kindesvater nach diesen Nummern sein Kind noch mal wiedersehen würde, das halte ich für sehr zweifelhaft.

Aber der Fragesteller scheint ja die richtige Einstellung zu haben. Diskret auf das Gewaltverbot hinweisen und ansonsten die Augen offen halten. Und wenn es wirklich handfeste Indizien gibt, dann eben entschlossen handeln, auch wenn das Risiken birgt.


-- Editiert Marcus2009 am 12.07.2012 08:46

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

quote:
Ob der Kindesvater nach diesen Nummern sein Kind noch mal wiedersehen würde, das halte ich für sehr zweifelhaft.


Wenn das Kind "geschlagen" wird, wird wohl die Mutter das Kind nicht wiedersehen. Wobei man das aber auch "sehen" könnte.

quote:
Vom "Anspitzen" der Erzieherinnen würde ich dringend abraten. Die erzählen das der Kindesmutter möglicherweise brühwarm weiter.


Wenn das Kind erzählt geschlagen zu werden wohl kaum



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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cYruZ
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 3x hilfreich)

danke ersteinmal für die vielen tipps, aber nochmal zusammen gefasst:
-mit der Mutter habe ich dies beredet und sie hat bestätigt was mein sohn behauptet
-den neuen habe ich inzwischen auch gesagt das er seine finger bei sich lassen sollte.
-dem JA habe ich bereits bescheid gegeben jedoch passiert da wie immer nichts, ich sei halt hysterisch


jedoch war ich bereits auch schon so schlau und habe das ganze mit der mutter nochmal besprochen PER E-MAIL, also habe ich notfalls auch was schriftlich, einerseits das sie mir versichert das sie es mit ihm beredet hat und anderseits DAS er ihn gehauen hat.

bedeutet aus meiner sicht wenn es so weiter geht kann ich einem gericht beweisen das du mutter davon wusste und es duldet. Nun heißt es abwarten und sehen was die nächsten besuche bringen.


Danke euch noch mal

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