eheähnliche Gemeinschaft - Trennung - Wann könnte sie ihn rausschmeißen?

8. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
suzemir
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
eheähnliche Gemeinschaft - Trennung - Wann könnte sie ihn rausschmeißen?

Ich bin zu tiefst betrübt und kann nicht schlafen. Noch vor 8 Tagen bekamen meine Frau und ich eine Einladung zur Hochzeit meiner Tochter mit ihrem Freund. Wir waren nicht glücklich über ihre Wahl, aber wir haben unseren zukünftigen Schwiegersohn akzeptiert.
Gestern besuchte uns unsere Tochter...wie immer alleine. Ich, ihr Vater spürte sofort, dass etwas nicht stimmt. Sie erzählte mir sofort, dass sie ihrem Freund seit etwa einem Monat total gleichgültig ist. wenn sie mit ihm reden will schließt er sich immer alleine im Schlafzimmer ein. Ansonsten sitzt er nur am PC oder schaut in den Fernseher.

Sie will sich morgen von ihm trennen. Ich habe Angst, dass er ihr etwas antut.

Nun meine Fragen:
Sie lebten seit über 2 Jahren zusammen in einer Wohnung die von meiner Tochter angemietet wurde und der Mietvertrag wurde nur von ihr unterschrieben.
Welche Rechte an der Wohnung hat ihr "Nochfreund"? Wann könnte sie Ihn rausschmeißen (hartes Wort sorry) aus der Wohnung?
Sie zieht übrigens sofort morgen bei uns ein, weil auch sie Angst hat.

Sie besitzen getrennte Konten. Keiner hat zum anderen Konto Zugang. Meine Tochter kam für alles auf Miete, Nebenkosten, Versicherungen, Essen usw. Ihr Konto ist leer. Sein Konto wurde nie angetastet. Es diente zum Ansparen für größere Anschaffungen - monentan etwa 20000 Euro Guthaben. Über diese Regelung gibt es auch nichts Schriftliches. Meine Tochter hatte immer ein höheres Lohneinkommen.
Hat meine Tochter ein Anrecht auf teilweise Auszahlung von seinem Konto?

Entschhuldigt das ich euch so zulaber, aber irgendwie musste ich mir jetzt den Kummer von der Seele schreiben

Mit freundlichen Grüßen Thomas :(

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Hallo Thomas,
zur Beruhigung: die Wohnung bleibt die Wohnung Ihrer Tochter, da hat der '"Nochfreund" keine Chance.

Er kann mit Fristsetzung (die Frist kenne ich leider nicht, ist aber ohne Mietzahlung mit Sicherheit kurz) zum Verlassen der Wohnung aufgefordert werden.

Sie kann auch jederzeit die Schlösser in ihrer eigenen Wohnung austauschen, stellen Sie die Frage mal hier unter "Mietrecht", da wird Ihnen geholfen)

Das mit dem gesparten Geld wird sehr schwierig, wie will man da was beweisen? Aussage gegen Aussage, gibt es Zeugen, die bestätigen können, dass das Geld für größere Anschaffungen gemeinsam angespart wurde?
Bei der Summe würde ich mal die paar Euro für " Frage einen Anwalt " anlegen, da können Sie auch im Internet für relativ wenig Geld sachdienliche Hinweise erhalten.

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
suzemir
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

@Kanalmeister
Ich hatte Angst, dass ihr Exfreund ihr was antut nach der Trennung.
Desweiteren wurde meine Tochter durch ihre Schwiegermutter in spe bedroht...Zitat wörtlich "Wenn du dich von meinem Sohn trennst, passiert etwas"-Zitat Ende
Sie kennt ihren Sohn besser und schien schon etwas von der Trennung zu ahnen....und die Frau ist nicht ganz ohne, habe sie vor Jahren wegen stören des Betriebsklimas mal gekündigt.

Unsere Tochter wohnt jetzt bei uns und hat sich schon etwas beruhigt. In der Mittagspause war ich kurz zu Haus bei uns, wo sie schon ängstlich wartete.
Sie war sehr mutig und hat ihrem Freund die Wohnungsschlüssel für ihre Wohnung abgenommen und ihm seine Sachen mitgegeben, welche sie schon vorher gepackt hatte.
In ihre Wohnung will sie vorläufig nicht zurück.

Wir hoffen, dass die Zeit alle Wogen glättet und alle Wunden heilt.

Danke für eure Antworten

Schönen Abend und eine friedliche Adventszeit

Gruß Thomas

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gollum
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Exgrau lebt mit ihrem neuen Freund seit einem Jahr zusammen. Er ist täglich in ihrem Huas und kümmert sich um Huahalt und übernimmt auch Erziehungs- und Betreuungsaufgaben meiner Kinder.
Er ist jedoch an einer eigenen Anschrift polizeilich gemeldet; hält sich aber maximal 4 Tage im Monat dort auf.
Den Rest verbringt und schläft er im Haus meiner Exfrau.
Meine Frage:
"Wie lange und muß ich überhaupt Ehegattenunterhalt an meine Exfrau zahlen?"
Bitte um Rat.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ostfriese
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

@Gollum,
Beweise sammeln, zum RA und eine Abänderungsklage stellen.

Gruß
Ostfriese

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