Ich beabsichtige, mit meinem in Scheidung lebenden Freund zusammen zu ziehen. Wirkt sich unser Zusammenleben auf den Unterhalt aus, den er seiner Frau bezahlen muss?
eheähnliche Gemeinschaft - wirkt sich Zusammenleben auf seine Unterhaltspflicht aus?
12. Mai 2003
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Frage vom 12. Mai 2003 | 12:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
eheähnliche Gemeinschaft - wirkt sich Zusammenleben auf seine Unterhaltspflicht aus?
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#1
Antwort vom 22. Mai 2003 | 19:23
Von
Status: Beginner (82 Beiträge, 16x hilfreich)
GUTEN ABEND BONNIE,wieso muß er Unterhalt für seine EX zahlen?Hat sie KINDER zu versorgen oder warum zahlt er,normalerweise kann sie selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen.Mann kann sie zur Arbeit verpflichten,es sei denn das die EX krank ist und ihren Unterhalt nicht bestreiten kann.
Gruss Karin
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"von Karin 1
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