eheänliches Verhältnis - Muss er für ihre Heimkosten aufkommen?

1. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
1801g
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
eheänliches Verhältnis - Muss er für ihre Heimkosten aufkommen?

Hallo und schönen guten Tag,
ein bekannter von mir lebt in einem eheänlichen Verhältnis.
Er ist 79 Jahre alt und seine Lebensgefährtin ist 68 Jahre alt. Es wird wohl in absehbarer Zeit soweit sein, dass sie auf Grund ihres körperlichen befindens in ein betreutes Wohnen oder gar in ein Pflegeheim muß. Er ist für sein Alter körperlich und geistig noch recht fit.
Beide wohnen bereits seit 17 Jahren wie ein Ehepaar in seinem schuldenfreien Haus, hat aber nur eine sehr kleine Rente.
Muß er, wenn sie in ein Heim muß für die Kosten aufkommen?


Mit freundlichen Grüßen

Peter

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

nein, muss er nicht.

Das Haus, steht im alleinigen Eigentum deines Bekannten?

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
1801g
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Loddar,
für Deine Antwort.
Jetzt wird im ein Stein vom Herzen fallen.

Gruß
Peter

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

...Jetzt wird im ein Stein vom Herzen fallen....

:( :schock:

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