hallo liebe forumitglieder,
wie lange muss ehegattenunterhalt eigentlich
gezahlt werden?mein mann zahlt seit 5jahren
ku+eu.die kinder sind 11+fast 15jahre.kann
es nicht nachvollziehen,das frau sowenig stolz und ehre hat,für den eigenen lebensunterhalt
aufzukommen.ab wann ist denn diesen frauen
ein vollzeitjob zu zumuten?wenn kinder volljährig?würde gerne eure meinung hören.
lg
pushy
ehegattenunterhalt"lebensversicherung"?
tja, das hängt ganz vom Fall ab.
Was es sonst in der deutschen Justiz praktisch kaum gibt, ist hier schon beinah möglich: lebenslänglich !
Laut Gesetz ist Unterhalt ja nur dann zu zahlen, wenn der Unterhaltsberechtigte nicht in der Lage ist, für seinen Unterhalt selbst aufzukommen.
Nun haben aber sich die OLG's aber Richtlinien zurecht gelegt, nach denen geschiedenen Müttern (im Gegensatz zu verheirateten Müttern) nicht zuzumuten ist, eine Teilzeit-Arbeit oder gar Vollzeit-Arbeit aufzunehmen, solange das jüngste Kind nicht eine bestimmte Altersgrenze überschritten hat.
Das kann aber u.U so lange dauern, dass schließlich die Unterhaltsberechtigte behaupten kann, sie wäre nun, da die Kinder endlich nicht mehr betreut werden müssten, so lange aus ihrem Beruf heraus, dass es ihr unmöglich ist, wieder in ihre4n Beruf einzusteigen.
Hinzu kommen Regelungen, nach denen Unterhaltsberechtigten nur Jobs nach ihren Fähigkeiten zuzumuten sind u.s.w.
Also: wer's drauf anlegt, hat gute Chancen.
Der Ausblick in die Zukunft solcher unterhaltsberechtigter Mütter:
Ungenügende Einzahlungen aufs eigene Rentenkonto --> im Alter Sozialfall -->
statt des Ex-Manns müssen dann u.U. die Kinder noch für sie zahlen....
Gute Nacht, Deutschland !
nachgefragt
@nachgefragt,
das ist es ja,was ich nicht verstehe,sie arbeitet
teilzeit und verdient ja selbst auch,warum es dann auch noch eu gibt,weiss ich auch nicht.
mein mann meint immer,das es ihr recht ist
aber,das wir dadurch natürlich weniger haben
müsste doch irgendwann auch mal berücksichtigt werden.bin ich als zweite ehefrau dann auch wirklich nur zweitrangig
mit meinen kindern.wir sind doch auch eine
familie.
lg
pushy;(
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Es ist wohl ihr Recht - rein rechtlich.
Moralisch eigentlich nicht.
Von dem, was die Ex in einem Teilzeit-Job verdient, wird auch noch vieles heruntergerechnet, so dass dann immer noch "genug" Aufstockungsunterhalt übrig bleibt, der zu zahlen ist.
Tröstest Euch auf diese Weise:
sie kann später nicht das Argument vorbringen, sie sei zu lange aus ihrem Beruf raus.
Irgendwann wird sie Vollzeit arbeiten können...
Viele Grüße,
nachgefragt
@nachgefragt,
danke für deine antwort,irgendwann kann
alles nur besser werden
liebe
grüsse
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