Moin,
ich habe da mal eine Frage. Ich stehe kurz vor der Scheidung
und möchte wissen ob ich noch unterhaltspflichtig gegenüber meiner Ex bin. Es sind zwei Kinder vorhanden, hier ist der
Unterhalt klar. Zum Zeitpunkt der Trennung hatten wir folgenden
Verdienst(sie Eur 200,00 / ich Eur 2.370,00 mach total Eur 2.570)
Ab Juni(sie Eur 940,00 / ich Eur 2.070,00 macht Eur 3.010,00).
Da mir das mit dem eheprägenden Unterhalt keiner vernünftig erklären kann, setze ich auf euch. Muss ich Ihr nun noch Unterhalt
zahlen oder nicht?
-----------------
" "
eheprägender Unterhalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- Posting wurde vom Admin editiert
Was sie verdient spielt keine Rolle wenn die Kinder unter 18 Jahre sind. Dein Selbstbehalt beläuft sich auf c.a. 1000 Euro.
Schau mal da:
http://www.ratgeberrecht.de/search/display.php?https://www.wdr.de/tv/recht/fragen/view/rf05236.html/eheprägend/unterhalt
Ich verstehe das so das der Rest zwischen Unterhalt für die Kinder und den 1000 Euro durch 2 geteilt wird und die eine Hälfte Du Deiner Ex geben mußt, dann hat sie netto in etwa so viel wie Du.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das stimmt nicht leinad:
es spielt IMMER eine Rolle, wieviel die Ex verdient.
Es geht um Aufstockungsunterhalt.
Sie wird allerdings viel von den 940 herunterechnen können, weil sie die Kinder betreut.
Grüße,
nachgefragt
@ nachgefragt
OK, kann sein das ich das falsch verstanden habe.
Ich kenne mich da nicht richtig aus weil es mich bisher noch nicht betrifft.
dergrosse1964 hallo erst mal,
so möchtest du angesprochen werden?
Also, es kommt noch auf einige anderen Dinge an.
Z. B. wie alt sind die Kinder oder gibt es Vermögen, Haus oder sonst was.
Kein Mensch kann genau sagen, was man an Unterhalt für eine Fast- Ex- Frau zahlen muss.
Vielmehr kommt es auch darauf an, welchen Anspruch sie stellt.
Fordert sie denn Unterhalt?
Eheprägend ist erst mal nur ein Wort, selbst meine Rechtschreibüberprüfung in Word unterstreicht es als Fehler.
Meiner Meinung nach muss kein Mensch dem anderen eheprägenden Unterhalt zahlen.
Was willst du denn? Willst zahlen? Oder willst was tun damit du nix zahlen musst?
Bekam sie Trennungsunterhalt? Der ist ja jetzt erst mal zu Ende, sie muss neue Ansprüche stellen.
Aber du kannst ihr auch Unterhalt zahlen, wenn du Lust hat, da spricht auch nix gegen.
Es heißt ja auch, eine Frau soll nach der Scheidung nicht schlechter gestellt sein als in der Ehezeit.
Auch tolle Worte, klingen so: Ein Mann soll schlechter gestellt sein als in der Ehezeit.
Lass dich nicht verrückt machen. Sowieso solltest du da nicht ohne Anwalt agieren.
Hat der Anwalt dir nicht gesagt, wie und was jetzt kommen kann oder willst dich auch ein Anwaltsgespräch vorbereiten?
-----------------
"Gruss Anny
~~~Uhren und Kinder soll man nicht nur aufziehen, sondern auch gehen lassen~~~"
ich stehe vor einem ähnlichen Problem. Für den Fall, dass meine fast ex mit ihrer Forderung durchkommt und Unterhalt bekommen soll, das Thema grundsätzlich aufzuarbeiten. Meiner Meinung nach wiederspricht diese Praxis dem Grundgesetz und möglicherweise haben die Europarichter auch was dagegen. wenn es dir passt, antworte auf meine Wortmeldung vom 22.06.
Andreas,
kannst Du das konkretisieren ?
Was widerspricht Deiner Meinung nach dem GG ?
Grüße,
nachgefragt
Hallo !
Dazu ein kurzes Statement von mir:
Die Eheschließung galt früher, zum Schutze der Familie. Und heute? Heute bringt die Ehe im Grunde nur noch 2 positive Dinge mit sich: 1. auf Wunsch kann man sich den Namen des Partners annehmen.
2. Es ist nicht mehr mein Freund oder Freundin, sondern mein Mann oder meine Frau.
Eines sollte jedoch heutzutage bedacht werden. Eine Eheschließung ist ganz schnell vollzogen und wirklich vielen ist die Tragweite nicht bewußt. Eine Trennung/Scheidung mit sehr viel Kraft und Mühe verbunden. In meinen Augen allerdings, ist die Eheschließung eine Institution zum Schutze des finanziell Schwächeren, in vielen Fällen auch eine eventuelle Lebensversicherung für diesen. Ein Beweis für die Liebe zu einem Partner ist die Eheschließung ganz und gar nicht. Vielmehr begibt man sich unbewußt in eine gewisse Abhängigkeit. Und gerade diese Abhängigkeit kann sehr problematisch. Ich will das jetzt nicht weiter führen :-)
Nachehelicher Unterhalt? Eheprägend? Für was bitte schön. Wenn ich mich von einem Partner trenne, mit dem ich 20 Jahre ohne Trauschein zusammen gelebt habe, dann zahle ich für diesen auch kein Unterhalt! Wenn eine Ehe beendet ist, dann sollte doch jeder gefälligst selber sehen wie er weiter lebt und nicht auf Kosten des Expartners.
mfg Ombre
--- Posting wurde vom Admin editiert
wahrscheinlich gibt es das nur in Deutschland:
die Ehe wird erst mit der Schiedung so richtig festgeschrieben!!
Erst im vergangenen Herbst hat der BGH (oder BVG?) entschieden:
bei Wieder-Heirat eines der Ex-Partner sind alte Ehe und neue Ehe gleichzustellen !!!
Bis zum Herbst 2003 galt bei Wieder-Heirat:
Die alte Ehe war höherwertig anzusehen als die neue Ehe!!!
(aus diesem Grunde mussten bis dahin auch die Steuervorteile einer neuen Ehe an die alte Partnerin weitergegeben werden!
Mna mag gar nicht glauben, was für eine Rechtsprechung wir hier haben....
nachgefragt
Also ich hab im Internet gelesen dass beim Kindesunterhalt in den USA auch bis zum 18 des Kindes beide Barunterhaltspflichtig sind. Es ist annormal das meist Frau verdienen kann was sie will und nur der Mann muß zahlen. Ich glaube auch das es sich hier um ein deutsches Phenomen der Rechtsprechung handelt. Das ist sicherlich auch nicht konform mit Europäischem Recht.
ich glaube, in Deutschland gilt irgendetwas in der Richtung:
wenn die Frau ca. 3x soviel verdient wie der Mann, dann muss er keinen KU mehr bezahlen, wenn die Kids bei ihr leben.
na ja, ich glaube, solche Fälle gibt es gar nicht....
Grüße,
nachgefragt
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
20 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
43 Antworten