eheschulden???

17. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
zuckermaus223
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)
eheschulden???

guten tag,

ich habe mal ne frage , und zwar ich bin verheiratet und wir haben vor der ehe schliessung eine wohnung zusammen angemietet dies lief aber noch über meinen mädchennamen und der vermieter sagte das wenn ich dann verheiratet bin wird der nachname nur umgeändert(was aber auch nie passierte) nun meine frage:
ich bin nie mit in diese wohnung eingezogen mein mann sagte mir ich seie von dem mietvertrag damals runter gekommen und ich kann nachweisen das ich mich in einem anderen ort polizeilich umgemeldet habe
mein ehemann ist acht kantig aus der wohnung geflogen zwecks mietrückstand kann ich dafür nun auch belangt werden ? gilt dies schon als gemeinsame schulden in der ehe?(zumal ich es nachweisen kann , das ich dort nie gewohnt habe)und über paar ecken wieder rum habe ich erfahren das ich doch wohl nie von dem mietvertrag runter gekommen seie, und dies bezüglich hat mein mann mich angelogen

wäre um antworten sehr dankbar

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Vertrag ist Vertrag.
Mit oder ohne Mädchenname.

Es ist ganz wichtig und wird meist versäumt, sich bei einer Trennung oder Scheidung aus einem Mietvertrag herausnehmen zu lassen.
Das gleiche gilt für die Verträge die bei Versorgern wie Strom oder Gas laufen.
Bei rückständen wird man sich immer an den, die Vertragsunterzeichner halten.

Ich hatte dies auch versäumt und vor einigen Monaten nachgeholt.
Ich stand immer noch als Mieter im Vertrag obwohl ich bereits seit 9 Jahren geschieden bin und da nicht mehr wohne.


Gruss
leinad

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#2
 Von 
zuckermaus223
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)

naja, es geht darum dass ich ja nie in dieser besagten wohnung gewohnt habe und da der mietvertrag ja vor der eheschliessung unterschrieben wurde deswegen meine fragen ;)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Hallo,
Du hast die Wohnung angemietet also haftest Du auch für evt. Mietschulden und den Rest. An wen soll sich der Vermieter denn sonst wenden, als an seinen Vertragspartner?

Das Dein Ex keine Miete gezahlt hat bzw. Dich belogen hat, musst Du mit ihm selber klären.

0x Hilfreiche Antwort

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