ehevertrag?

3. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
catwoman23
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)
ehevertrag?

Hallo,
wir wollen dieses Jahr noch heiraten. Ich besitze eine ETW und wie es aussieht, werde ich auch noch irgendwann die andere Wohnung in dem Haus bekommen (kaufen oder Geschenk, weiß ich noch nicht). Was soll ich machen, Ehevertrag? Gütertrennung? (Er besitzt nichts)

Weiß auch jemand, was eine Namensänderung meinerseits und meines Kindes kostet? Ist das nur eine Änderung im Paß?

Vielen Dank schonmal für die Infos!
LG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo,

quote:
Was soll ich machen ...


Gute Frage! Dir Gedanken machen, welche Konsequenzen eine Scheidung einstmal haben könnte und ob und wie du dich dagegen absichern willst.

Im Rahmen eines Ehevertrags kann man sehr viel regeln. Man kann zum Bespiel die ETW vom Zugewinn ausschließen. Man kann Gütertrennung vereinbaren ... etc. etc. Man kann vor allem den nachehelichen Unterhalt zeitlich begrenzen - das klappt aber nur, wenn es keine gemeinsamen Kinder zu betreuen gibt.

Wird denn dein zukünftiger Ehemann einen solchen Ehevertrag schließen wollen?

Ein schwieriges Thema ... die Entscheidungen wird euch beiden niemand abnehmen können. Zumal solch ein Ehevertrag von einem Notar beurkundet werden muss und deshalb auch recht ordentliche Kosten mit sich bringt ...

Grüße

-----------------
"Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!"

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#2
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Die Kosten für den Ehevertrag sind auf jeden Fall (falls es zur Scheidung kommen sollte) aber geringer, als wenn man die halbe Wohnung abdrücken muss...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Die halbe Wohnung muss man im Fall einer Trennung nicht abgeben, da sie zum Anfangsvermögen gehört.

Schenkungen und Erbschaften werden ebenfalls dem Anfangsvermögen zugerechnet, auch wenn man sie erst während der Ehe erhalten hat.

Geteilt wird nur der Zugewinn, d.h. die Wertsteigerung während der Ehe.

Nur dann, wenn man diese gesetzliche Regelung nicht möchte, benötigt man überhaupt einen Ehevertrag.

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