ehevertrag bzw. unterhalt

15. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
djeanny
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 47x hilfreich)
ehevertrag bzw. unterhalt

hallöchen ihr lieben, ich hätte mal zwei themen 1. ehevertrag und 2. unterhalt:
ich bin dabei meine hochzeit mit einem serben zu planen und habe auch eine eigentumswohnung (sind aber noch 95.000 euro schulden drauf). dazu werde ich wohl innerhalb des nächsten jahres eine große schuldenrückzahlung erhalten, es steht eine große schenkung im raum und ich werde zur hälfte ein haus erben.
er ist momentan noch ohne aufenthaltserlaubnis und derzeit mit einem visum in deutschland und hat keinerlei eigentum und ein kind aus einer früheren beziehung (keine heirat). ein job stünde in aussicht, sobald er eine arbeitserlaubnis hätte.
jetzt zwei grundsätzliche fragen, machen in dem fall (wg. serbischem recht) ein ehevertrag nicht sinn und wäre es auch möglich in dem ehevertrag einen unterhaltsanspruch auszuschließen? ich habe gelesen während der ehe sind unterhaltsausschlüsse für nach der scheidung generell unwirksam... und hinterher falls einer der beiden parteien nicht mehr für seinen unterhalt sorgen kann der andere mit 3/7 seines einkommens unterhaltspflichtig dem anderen gegenüber. ist das richtig? egal wie lange die ehe ggf. dauert?
könnte mir bitte jemand hierzu nähere auskünfte geben? das wäre sehr hilfreich... dankeschön...

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40518 Beiträge, 14367x hilfreich)

Erst einmal ein dickes Lob. Es ist gut, sich vor der Eheschliessung Gedanken zu machen, die wenigsten tun es. So, jetzt zur Sache. Wir haben in Eurem Fall zwei Problemkreise. Einmal Dein Vermögen, und dann noch möglichen trennungs-/nachehelichen Unterhalt.

Zum Vermögen: das was Du mit in die Ehe bringst, das behältst Du auch allein. Das, was Du während der Ehe erbst, geschenkt bekommst (höchstpersönlich), behältst Du auch. Teilhaben tut der Ehemann lediglich an Wertsteigerungen, Zinsen. Wenn man das nicht möchte, ist in der Tat eine vertragliche Regelung sinnvoll, idealerweise wohl die Gütertrennung. Dann sind die Vermögensmassen total getrennt, auch die Rechnerei um Wertsteigerungen/Zinsen u.s.w. entfällt. Das kann einem in einer Situation wie Deiner viel Ärger ersparen.

Mit dem Unterhaltsverzicht, ich weiss nicht, ob das erforderlich ist. Inzwischen ist ja die Regel, dass mit der Scheidung auch die gegenseitigen Unterhaltsansprüche erlöschen, es also nur um den Trennungsunterhalt während der Ehe geht. Das mit den 3/7 ist schon im Ansatz richtig, allerdings ist das eigene Einkommen zu bereinigen, also einige Ausgaben gehen nicht in die Unterhaltsberechnung mit rein. Und jemand der arbeiten kann, es aber wegen excelenter Faulentia nicht tut, der geht leer aus. Und - in dem Augenblick, in dem der sozial schwächere Partner ein Sozialfall wird, oder aber schwer erkrankt, greift der Unterhaltsausschluss ohnehin nicht. Und dann gibt es natürlich noch die Ehen von langer Dauer: eine Frau, die 30 Jahre verheiratet war, die steht nach einer Scheidung nicht plötzlich rechtlos da. Also, Unterhaltsausschluss ist zwar möglich, aber in der Praxis greift er eben nur bedingt.

Was ich machen würde. Nimm ein paar Euro in die Hand. Geh zu einem FAchanwalt für Familienrecht. Lass Dich dort hinsichtlich des Unterhalts beraten. Dann weisst Du, was sinnvoll ist, und ob es sich lohnt. Warum nicht gleich zum Notar, der den Vertrag doch aufsetzen muss? Ganz einfach. Der Notar muss neutral sein. Er ist kein Interessenvertreter, er weist nur auf Folgen hin, schützt aber nicht vor wirtschaftlich ungeschickten Entscheidungen.

Durch die Beratung beim Anwalt weisst Du genau, wo Du stehst. Und dann kannst Du entscheiden, was Du machst, und was nicht erforderlich ist.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8086x hilfreich)

Da kann ich doch tatsächlich wirdwerden nur voll zustimmen! :grins:
Die Investition in die Beratung des Anwalts für Familienrecht ist eine sehr sinnvolle Investition!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1265x hilfreich)

Guten Abend!

Ein Verzicht auf Unterhalt in einem Ehevertrag ist pe se dann unwirksam, wenn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses damit gerechnet werden muss, dass ein Ehepartner nach der Scheidung bedürftig wird.

Wenn der Serbe also nicht ein Top-Ausbildung hat und schon jetzt ein super Job-Angebot auf dem Tisch liegt, ist der Unterhaltsverzicht für die Tonne.

Meine Empfehlung.... den Hochzeitswunsch kritisch prüfen. Im geringsten Zweifen einfach lassen.

LG nero

2x Hilfreiche Antwort

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