eigenen Kindersitz kaufen???

24. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Chris477
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)
eigenen Kindersitz kaufen???

Frage zum Kindersitz.
Bis jetzt war es bei uns üblich, wenn ich die Kinder abhole bekomme ich den Kindersitz von meiner Tochter mit, welchen sie am Ende des Kindswochenende zurückerhält. Es gab bis dato keine Problem. Nun hat sie die Kinder am 08.02.2015 zu mir gebracht gebracht und ich wollte, dass sie mir den Kindersitz übergibt. Das tat sie nicht. Ich fragte sie, wie ich mit meiner Tochter Auto fahren sollte? Da kam von Ihr: "Dann musst du dir einen kaufen." Nun verlangt sie von mir, dass ich mir einen Kindersitz kaufe, da ich sonst meine Tochter nicht bekomme. Warum muss ich mir einen Kindersitz kaufen? Ich bezahle regelmäßig meinen Unterhalt, damit solche Gegenstände gekauft werden können und diese dann den Kindern gehören. Was kommt als nächstes? Soll ich demnächst die Kindersachen kaufen, damit sie mir keine mehr mitgeben braucht.

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

Ja was willst du machen? Kaufe dir bei Ebay einen gebrauchten, fertig. Du wirst dich wundern, was Frauen so alles schaffen, bekam meine Kinder immer im Jogginganzug, kaputten Schuhen, dann wird dir das Telefonrecht zusammengestrichen, denn Frau hat einen neuen Lover und klagt vor Gericht, ja das ist nun die neue geschützte Familie, man glaubt es kaum, Rechte eines Vaters, ja zahlen für das Kind. Immer wenn es ums Zuzahlen geht, wirst du zur Kasse gebeten. Mach einen Strich drunter, schade um jeden Nervenstrang den du ins zittern bringst. Lass dir die Samenstränge durchtrennen und lebe, ohne dir Gedanken zu machen. Aus Liebe wird Hass, etwas ganz normales. Wenn es ihr ums Kind ginge, würde sie auf Streitereien verzichten, denn das Kind mag beide Eltern.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Bei uns gibt es so einen "Rot-Kreuz-Laden." Da kann man nicht nur super gebrauchte Kinderkleidung kaufen, sondern auch Kinderwagen/Kinderkarren, Autositze. Und das alles fast geschenkt. Abgesehen davon bist Du für den Transport des Kindes von der Mutter zu Dir verantwortlich. Folglich auch für den Kindersitz.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Abgesehen davon bist Du für den Transport des Kindes von der Mutter zu Dir verantwortlich. Folglich auch für den Kindersitz. <hr size=1 noshade>

Hm.

Aber der betreuende Elternteil ist verpflichtet, das Kind für den Umgang mit den benötigten Utensilien (vor allem Kleidung) auszustatten.
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG%20Monschau&Datum=31.03.2003&Aktenzeichen=6%20F%20107/02
Denn der Umgangselternteil trägt zwar die Kosten des Umgangs an sich und die damit verbundenen Fahrtkosten. Aber die Grundbedürfnisse - wie z.B. Kleidung - sind schon durch den gezahlten Unterhalt und Kindergeld abgedeckt. Die muss der Umgangselternteil nicht auch bezahlen.

Von daher ist das hier:
quote:<hr size=1 noshade> Ich bezahle regelmäßig meinen Unterhalt, damit solche Gegenstände gekauft werden können und diese dann den Kindern gehören. Was kommt als nächstes? Soll ich demnächst die Kindersachen kaufen, damit sie mir keine mehr mitgeben braucht. <hr size=1 noshade>

durchaus nachvollziehbar.



-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Chris477
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Schon einmal Danke für die Antworten/Nachrichten.

wirdwerden:
Es geht hier einzig und alleine um die Kinder und ich würde alles für sie tun. Aber ich sehe nicht ein, das ich noch von der Ex-Frau schikaniert werde. Wir haben alle unsere Rechte und Pflichten welchen wir nachkommen müssen bzw. sollten. Aber zur Zeit sehe ich nur die Pflicht zu zahlen und wo soll das noch alles hinführen?? Erst ist es der Kindersitz, dann sind es die Sachen, dann kommt vielleicht irgendwann noch der Urlaub (natürlich ohne mich), das Auto und so weiter. Müssen sich das die getrennten Elternteile, welche die Kinder nicht bei sich haben, alles gefallen lassen? Ich finde nicht.

Mio2344:
Wenn es so einfach wäre, dann hätte ich es schon gemacht, aber es geht mir einfach um die Kinder und ich möchte, dass es ihnen gut geht.

drkabo:
Vielen Dank für ihren Link. Diesen hab ich mir gerade mal durchgelesen. Auch wenn dieser von 2003 ist, macht er mir ein wenig Mut. Nach den Telefonaten gestern mit Jugendamt und Beratungsstellen hatte ich schon ein wenig die Hoffnung verloren. Die meinten nämlich, dass es kein Rechtsanspruch gibt. Es wird Zeit, dass die Rechte gestärkt werden.

chris477


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Nun ja, Kleidung und Transport sind ja nun doch zwei Paar Schuhe. Ich sehe da Unterschiede. Nur, was willst Du tun? Klagen und bis dahin auf Umgang verzichten? Bis das alles durch ist, benötigen die Kinder wahrscheinlich keinen Kindersitz mehr, kennen Dich aber auch nicht mehr.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Chris477
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich sehe es nicht als zwei unterschiedliche Dinge. Der Kindersitz gehört dem Kind, da auch dieser vom Unterhalt, welchen ich jeden Monat ohne Verspätung zahle, gekauft wird. Es funktionierte über 2 Jahre so und von Heut auf Morgen geht das nicht mehr. Sehr komisch oder doch eine laune der Natur?? Wie ich oben schon geschrieben habe, haben beide Elternteile Rechte und Pflichten und diese müssen noch einmal jedem Elternteil vor Augen geführt werden.

Natürlich verzichte ich nicht auf meine Kinder, denn ohne sie gehts bei mir nicht. Sie stehen an erster Stelle und das wird immer so sein.

chris477

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo Crhis,

ich muss mich (leider) voll und ganz dem anschließen, was Mio2344 geschrieben hat.

Es geht nämlich gar nicht um den Kindersitz!
Wenn es bisher immer reibungslos geklappt hat und die Mutter nun deswegen streitet, ist das nur der Anfang einer Kette.
Deine einzige Chance ist, das zu ignorieren.
Je mehr du Deiner Ex zeigst, wie sehr du dich aufregst, desto mehr wird sie weitermachen.
Wenn es dir tatsächlich um die Kinder geht, dann führe die Kette nicht fort.
Eine Garantie hast du natürlich nicht.
Die Folge könnte auch sein, dass die Mutter sich immer weitere Schikanen ausdenkt, aber wenn sie das vor hat, wird sie es sowieso tun.
Also tu ihr nicht den Gefallen, Ihr Deinen Ärger zu zeigen.
Ist sicherlich nicht leicht, aber rational gesehen der bessere Weg.

Gruß,
capitano


-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Weder Kindersitz noch Einrichtung des Kinderzimmers gehören den Kind.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Chris477
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Capitano,

natürlich sehen wir es auch so wie Du. Aber es muss doch mal einer solchen Personen die Meinung geigen, damit sie lernen, dass es nicht um die Erwachsenen geht, sondern um die Kinder. Die Kinder werden so immer wieder zum Spielball, was nicht gut für die Entwicklung ist.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Nun ja, Kleidung und Transport sind ja nun doch zwei Paar Schuhe. Ich sehe da Unterschiede. <hr size=1 noshade>

Wie man es sieht:
Der Umgangsberechtigte zahlt alle Kosten, die sich während des Umgangs "verbrauchen": Essen, Trinken, Wickelsachen, Reisekosten zum Umgang, Aktivitäten während des Umgangs, usw.
Der Umgangsberechtigte muss dagegen nicht die Kosten tragen für Ausstattung, die ohnehin vorhanden ist, und aus dem Unterhalt vom Betreuungselternteil anzuschaffen ist, z.B. Kleidung, Kuscheltiere
Man kann durchaus verargumentieren, dass Kindersitze zur letzteren Kategorie fallen.
In einem Rechtsstreit sehe ich die Chancen für den Fragesteller durchaus bei mindestens 50:50.
Sollte die Mutter nur deshalb den Umgang komplett verweigern, dürfte man auch mit Argumenten wie "im Interesse des Kindswohls wiegt das Recht auf Umgang höher als das Interesse der Mutter an der Nicht-Mitgabe des Kindersitzes" durchdringen.

Aber wirdwerden hat natürlich recht:
quote:<hr size=1 noshade>Nur, was willst Du tun? Klagen und bis dahin auf Umgang verzichten? Bis das alles durch ist, benötigen die Kinder wahrscheinlich keinen Kindersitz mehr, kennen Dich aber auch nicht mehr. <hr size=1 noshade>



-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wieviel Umgangsberechtigte zahlen denn alle Kosten? Also 400 € im Monat?

Aber darum geht es doch gar nicht.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Chris,

du kannst andere nicht ändern, nur deinen Umgang mit ihnen. Dein - nachvollziehbares - Ansinnen, der Mutter begreiflich zu machen, dass sie letztlich nur den Kindern schadet, wird ins Leere laufen, wenn sie andere Intentionen hat.

Mein Rat nach 12 Jahren entsprechender Erfahrungen: Überleg dir, womit du leben kannst, womit es dir gut geht. Das kann mal nachgeben, aber auch mal nicht nachgeben sein. Entscheide es für dich von Fall zu Fall, von Anlass zu Anlass. Und setzt das dann konsequent um. Dann geht es wenigstens dir einigermaßen gut.

Personen, denen es um weiß der Geier was geht, nur nicht um die Kinder und die meist gar nicht merken, was sie den Kindern antun, finden immer einen Anlass, dem/der ungeliebten Ex-Partnerin/Partner das Leben schwer zu machen. Dieses Verhalten ist durch eigenes Agieren nur ganz bedingt zu beeinflussen - meist aber gar nicht.

-----------------
"Viele Grüße mikkian"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Chris477
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo mikkian,

ich gebe Dir vollkommen Recht. Man schluckt schon sehr viel runter, um nicht irgendwelchen Unmut zu schürren. Aber Irgendwann ist das Fass am überlaufen und man muss wieder aktiv werden.

Letztes Jahr hat mein Großer die Schule gewechselt, ohne mich zu informieren und dies mit mir zu besprechen. Selbst die Schule hat von mir keine Unterschrift für den Schulwechsel bekommen. Diese Jahr die Urlaubsplanung, welche Sie von mir letztes Jahr im November bekommen hat. Ihre Worte "Februar und Oktober-Ferien gehen klar, für die Sommerferien kann ich Dir keine zusage geben." OK, kein Problem. Nun hat sich bei mir was geändert und ich hab ordentlich und höfflich gefragt, ob wir die Sommerferien um eine Woche verschieben können. Ihre Antwort "Nein, ich habe alles so geplant wie du es wolltest. Das habe ich Dir auch Anfang Januar mitgeteilt. Ansonsten hab ich ein Betreuungsproblem." Ich hab nie eine Nachricht geschweige ein Telefonat von ihr erhalten. Aber nicht schlimm. Ich unterbreite Ihr das Angebot, dass ich dann die Kinder auch für 3 Wochen nehmen würde. Sie "Das geht gar nicht. 3 Wochen sind zu lang und 2 Wochen sind vollkommen ausreichend."

Was ich damit sagen will! Irgendwann geht es nicht mehr. Wir können nicht nur zurückstecken und das machen, was der Ex-Partner will.

Schöne Grüße
chris477


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
ich stimme Capitano hier vollumfänglich zu. Eine Auseinandersetzung zwischen Ex-Partnern über die Kinder auszutragen wird mit Sicherheit einen Verlierer haben: das Kind
Willst du also einmal die Meinung geigen, dann suche einen anderen Weg.
Gruß
Andreas

-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Letztes Jahr hat mein Großer die Schule gewechselt, ohne mich zu informieren und dies mit mir zu besprechen. Selbst die Schule hat von mir keine Unterschrift für den Schulwechsel bekommen. <hr size=1 noshade>

Sehr merkwürdig.
In meiner Region wird bei Schulanmeldungen / Schulwechsel sehr darauf geachtet, dass beide Eltern unterschreiben. Bzw. wenn nur ein Elternteil unterschreibt, muss dieser nachweisen, dass er das alleinige Sorgerecht hat.

quote:<hr size=1 noshade>Was ich damit sagen will! Irgendwann geht es nicht mehr. Wir können nicht nur zurückstecken und das machen, was der Ex-Partner will. <hr size=1 noshade>

Nunja, in diesem Fall möchtest du ja etwas von deiner Ex. Nämlich, dass sie ihre Urlaubsplanung an deine Urlaubsplanung anpasst.
Flexibilität kann man leider nicht erzwingen.

Wenn es beim Umgang Probleme gibt, kann man eine gerichtliche Lösung herbeiführen. Nur: Solche gerichtlichen Lösungen sind immer starr und unflexibel. Denn nur starre Lösungen sind faktisch durchsetzbar.
Beispiel A:
"Das Kind kommt in der ersten Hälfte der Sommerferien zum Vater"
Beispiel B:
"Das Kind kommt die Hälfte der Sommerferien zum Vater, welche Wochen das sind, sprechen Vater und Mutter ab".
Das Beispiel A ist durchsetzbar, denn wenn die Mutter das Kind erst in der zweiten Ferienhälfte übergibt, verstößt sie gegen eine klare Vereinbarung und dann kann man mit Ordnungsgeld u.ä. drohen.
Das Beispiel B ist nicht durchsetzbar, denn wenn die Mutter das Kind nicht übergibt, kommt sie immer mit dem Argument der fehlenden Absprache durch. Eine wertlose Gummi-Vereinbarung, da keine konkreten Wochen festgelegt sind, die man einklagen kann.

Natürlich ist es schön, wenn beide Elternteile im Interesse des Kindes Flexibilität zeigen.
Aber gerichtlich erzwingen kann man sowas nicht.


-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ drkabo,

quote:
Sehr merkwürdig.
In meiner Region wird bei Schulanmeldungen / Schulwechsel sehr darauf geachtet, dass beide Eltern unterschreiben. Bzw. wenn nur ein Elternteil unterschreibt, muss dieser nachweisen, dass er das alleinige Sorgerecht hat.


Ja, merkwürdig. Aber leider wohl wahr. In meiner Region war es auch die Regel,
dass die Unterschrift EINES Elternteils stets ausreichte. Nach dem Sorgerecht hat da wohl nie jemand gefragt. Die Frage kam erst auf, wenn der mit-sorgeberechtigte Vater sich zwecks Fragen an die Lehrkräfte gewandt hat...

Gruß,
capitano


-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
@drkabo
Die Geschichte mit dem Schulwechsel ist eher nicht ungewöhnlich. Ich kann aus eigener Erfahrung aus zwei Bundesländern berichten, dass sowohl beim Wechsel von der Grund- auf eine weiterführende Schule, als auch bei einem Umzug die aufnehmenden Schulen häufig nicht so verfahren wie von dir gepostet. Ich habe die Tochter meiner Frau zweimal bei Schulen angemeldet, ohne dass ein Hahn danach gekräht hätte ob ich sorgeberechtigt bin. Da es Schulpflicht gibt, ist es den staatlichen Schulen relativ egal wer da ein Kind anmeldet.
Gruß
Andreas

-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Moin,

zeigt doch nur, dass gegen die "kriminelle Energie" von Elternteilen letztlich kaum Kraut gewachsen ist. Auch in Institutionen sind Menschen am Werk, die sich meist überhaupt nicht vorstellen können, wie Eltern auf dem Rücken ihrer Kinder agieren können. Wobei sicher die wenigsten ihren Kindern bewusst damit schaden wollen.

Fakt bleibt, man kann die Welt und es mit einem bösmeinende Menschen nicht ändern. Nur den eigenen Umgang mit ihnen. Wann, wo und in welcher Form man Grenzen setzt, muss jeder für sich entscheiden.

Chris, was du schreibst kenne ich alles - und noch etliche Varianten und Manipulationsversuche dazu. Ich habe dir eben nicht geraten, dass du zurückstecken sollst. Sondern schauen, wo sich Widerstand lohnt und wo nicht. Und das wichtigste ist die Konsequenz der Entscheidung zu tragen.Für sich selbst und die anderen eine klare Linie fahren, klare Grenzen setzen. Auch wenns mal nicht so leicht ist. Sonst gibst du u. a. auch den Kindern den Eindruck, mit dem Papa kann man alles machen. Und das schlägt spätestens in der Pubertät gnadenlos zurück...



-----------------
"Viele Grüße mikkian"

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Chris477
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

@drkabo
ja, ich möchte was von ihr. Unzwar das man sich ordentlich einigen kann und gelassen darüber sprechen. Ich möchte, dass Sie sich bei solchen Anfragen bemüht und nicht von vorne rein abblockt. Wenn es mal nicht klappt ist es ok. Aber so wie du geschrieben hast, sollten beide Elternteile wert auf flexibilität legen. Natürlich möchte ich keine starre Regelung, obwohl man dann viel besser Planen kann. ;-)

Ich werde jetzt erst einmal das Gespräch über das JA bzw. eine Beratungsstelle suchen und hoffen, dass sie es einsieht. Es soll endlich ruhe einkehren.

schöne Grüße
Chris477

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Chris477
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

@mikkian
Vielen Dank. vielleicht hab ich mich falsch Ausgedrückt. Das was Du schreibst ist mir sehr plausibel und ich wege auch schon viel ab. Es soll alles in einem ordentlichen Rahmen geklärt werden und das ohne die Kinder zu beeinträchtigen.

Schönen Gruß
Chris477

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Mit der Einschulung, Schulwechsel, das ist nicht merkwürdig, sondern ergibt sich aus dem Gesetz. Ob das alle richtig machen, das ist eine andere Frage.

Zur Einschulung: wir haben eine Schulpflicht, da bedarf es keiner Unterschrift eines Elternteils, wenn es um die Regelschule geht. Bei vielen Familien mit Migrantenhintergrund ist das sogar die Regel, weil diese Eltern es einfach nicht anders wissen. Kein Problem, das Kind wird in die für die Wohnung zuständige Schule eingeschult. Das ist die Regel.

Nun zur Ausnahme. Das ist eine private Schule. Da müssen zwingend beide Sorgeberechtigte unterschreiben. Macht auch wieder Sinn. Denn diese Schulen sind häufig weltanschaulich geprägt, und das ist dann doch eine Entscheidung, die beide Elternteile tragen müssen, mal ganz abgesehen von den Kosten.

Anders sieht es nach der Grundschule aus. Hier gibt es normalerweise eine Wahlmöglichkeit. Weil keine Alltagsentscheidung des täglichen Lebens, also, die Unterschriften beider Elternteile erforderlich. Auch klar. Wenn das nicht funktioniert, dann gibt es in jedem Schulbezirk eine Schule, die alle Kids aufnehmen muss, die entweder woanders nicht unterkommen oder aber, wo sich die Eltern nicht einigen können.

Ist doch eigentlich gar nicht kompliziert, oder?

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)


Es ging hier um einen Schulwechsel. Würde bei nicht getrennten Eltern vermutlich eher keiner drauf kommen, das allein zu entscheiden.

Getrennte Paare sind auch Eltern - könnte so einfach sein...

-----------------
"Viele Grüße mikkian"

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Nach der Grundschule, das ist doch ein Schulwechsel. Ich hab es bewusst allgemein gefasst, ich wollte die Unterschiede heraus arbeiten.

Nein, es muss nicht einfach sein, einerlei, ob man zusammenlebt oder nicht. Nur, das Elternteil, welches sieht, wie das Kind überfordert ist, täglich ungern aufsteht, Angst vor der Schule hat, kann es durchaus anders sehen, als das Elternteil, welches das nicht hautnah erlebt. Und ein "es muss sich doch nur am Riemen reissen" hilft da auch nicht unbedingt weiter.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)


etwas viel der Interpretation, oder??

Sich darüber auszutauschen spricht mitnichten gegen eine gemeinsame!! Entscheidung, dass der vom betreuenden Elternteil vorgeschlagene Weg dann auch beschritten wird - wenn er nach Abwägen aller Argumente der ist, der die Interessen des Kindes umfassend berücksichtigt.

-----------------
"Viele Grüße mikkian"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.654 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen