ein kind bei jedem elternteil - unterhalt?

18. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)
ein kind bei jedem elternteil - unterhalt?

hallo leute
folgende situation

eltern lassen sich scheiden. es gibt zwei kinder. das eine bleibt beim vater das andere bei der mutter.

der vater verdient mehr geld als die mutter. müssen dies sich gegenseitig für die kinder unterhalt bezahlen oder wie wird das geregelt?
hat da jemand eine ahnung?

danke und lieben gruss an alle

uwe

-----------------
"...ich bin drin..."

-- Editiert am 18.01.2010 22:00

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Uwe,

einkommensabhängig wird der KU für jedes der Kinder eigens berechnet.

Man darf sich aber auch einvernehmlich einigen...:)

Grüßle

P.S. Alles in Ordnung bei dir?


-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 18.01.2010 22:38

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

hallo loddar,

vielen dank.

soweit ist alles in ordnung. sehe den kleinen immer und ganz regelmäßig und nur privat ein ewiges auf und ab..hatte da aber sehr viel zu tun..eshalb mach ich mich im moment eher rar...

also kann es im o.g. fall sein...dass die eine seite 400 euro und die andere 200 euro zahlen muss?

danke nochmals und gruß uwe

-----------------
"...ich bin drin..."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Aidafan123
Status:
Schüler
(323 Beiträge, 59x hilfreich)

Hallo Uwe,
ja klar das klingt logisch.

LG

-----------------
"
Menschen, die stets lächeln, können sicherlich nicht
einmal richtig lachen"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

quote:
also kann es im o.g. fall sein...dass die eine seite 400 euro und die andere 200 euro zahlen muss?

Ja, das kann durchaus sein.

Es bietet sich also für die Eheleute an, sich untereinander zu einigen. Man darf zwar auf KU nicht verzichten, man ist aber auch nicht verpflichtet, ihn geltend zu machen. Dies aber nur unter der Voraussetzung, dass keine staatlichen Leistungen (ausgenommen Kindergeld) für die Kinder beantragt werden.

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

danke euch allen....

-----------------
"...ich bin drin..."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.800 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen