"einfache" Scheidung?

7. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)
"einfache" Scheidung?

Hallo Forum,

ich habe mich lange durch die Seiten gelesen und auch heftigst die Suche konsultiert - aber irgendwie scheinen "einfache" Scheidungssituationen nicht so oft vorzukommen...

Situation:

August 2005: Hochzeit
Juli 2006: Auszug meiner Person und Trennung von meinem Mann

Ich möchte bitte keine Mutmaßungen oder wertende Kommentare über die Dauer hören - das ist und ich möchte das auch so verstanden wissen - mit Verlaub - meine Privatangelegenheit - also nicht böse sein.

Die Fakten:
beide berufstätig: ich angestellt - er Beamter
Haushalt wurde aufgeteilt
Geld wurde aufgeteilt
keine Kinder
keine Kredite
kein Wohneigentum - weder gemeinsam noch jeder selbst
keine Einbringung von Vermögenswerten in die Ehe
kein Ehevertrag

Alles "gütlich" getrennt, wie man so schön sagt.
Wir sind uns auch einig, dass wir gemeinsam einen Anwalt konsultieren werden.

Nun meine Fragen:

Wann sollten wir zum Anwalt gehen? Trennungsjahr ist Anfang Juli 2007 rum.
Gibt es bereits das angedachte Gesetz, dass ein Notar eine Scheidung vornehmen kann - und ist das auf unseren Fall anwendbar?

Gibt es Sonderregelungen, für solch derart kurze Ehen?

Macht es Sinn, mit Hinblick auf die kürze der Ehe auf den Versorgungsausgleich zu verzichten (beidseitig)?

Ab wann kann ich meinen Mädchennamen wieder annehmen?

Muss ich sonst noch was beachten?
Die neue Steuerkarte lautet schon auf Steuerklasse I.

Vielen lieben Dank im Voraus, für eure Antworten!

LG,
Sabrina

Notfall oder generelle Fragen?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)

Erstmal vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!

Also, da ich vom Bruttogehalt über ihm liege, wäre ggf. vllt. ich sogar unterhaltspflichtig? ^^

Nein, im Ernst - ich will auch gar keinen Unterhalt. Ich gehe arbeiten, die Ehe war kurz - mir ist das mehr als recht, wenn da keine "Folgeleistungen" egal von welcher Seite her fällig werden.

Ein einziger Anwalt ist angedacht - aus Spargründen.

Wir sind nachweisbar getrennt:
Die Trennung fand am 9.7. statt und am 21.07. bin ich nachweisbar aus-/umgezogen.
Auch auf der Gemeinde musste ich meinen geänderten Familienstatus mitteilen.

Und meinen Mädchennamen kann ich vermutlich erst mit dem gültigen Scheidungsurteil wieder beantragen, nehme ich an?

GLG und ein schönes WE
Sabrina

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#3
 Von 
zoe2000
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Sabrina,
wenn Du die Scheidungsurkunde hast, gehst Du einfach zu dem Bürgeramt, bei dem Du momentan gemeldet bist, die ändern Deinen Nachnamen dann einfach wieder. Hat mich, wenn ich mich noch richtig erinnere, €21 gekostet.

Bei uns ging trotz 2 Kindern und Versorgungsausgleich nach 3 Jahren Ehe die Scheidung sehr schnell. Getrennt im November, Scheidung im Februar eingereicht, im Dezember geschieden.

Ich wünsche Dir alles Gute,

zoe

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#4
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo zoe,

vielen dank!

Nun stellt sich mir noch eine Frage:
zwischen meinem angehenden Ex-Mann und mir ist ja soweit alles geklärt - denke, wir möchten beide, dass sich das gesamte Thema jetzt nicht noch länger hin zieht.

Ab wann lohnt sich der gemeinsame Gang zum RA - ich meine, wieviel vorher, damit die Scheidung nicht wesentlich später als nach Ablauf des Trennungsjahres auch tatsächlich durch ist?

Nochmals vielen Dank für die Antworten!

GLG, Sabrina

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
zoe2000
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Sabrina,
zumindest bei uns im Schwabenländle ist es so, dass die Gerichte ziemlich beschäftigt sind. Ich würde so früh wir möglich gehen, kann da aber nur aus meiner wenigen Erfahrung sprechen. Also, bitte verbessern, wenns nicht stimmt. Der Anwalt wird jedenfalls so oder so nicht teurer, egal, wann ihr hingeht.

Grüßle,
zoe

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo zusammen,

so langsam nimmt alles Formen an.

Was mich gerade irritiert ist; die Anwältin hat bei einem Streitwert von ca. 12.931 Euro Gerichtskosten von über 670 Euro ermittelt.

Beim googlen habe ich nun viele andere Daten gefunden - hauptsächlich aber wesentlich geringere Werte.

Gibt es irgendwo eine "verbindliche" Tabelle?
Oder ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?

Vielen Dank im Voraus!

Sabrina

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)

Hmmm - dann käme das ja hin.

Beim googlen bin ich nämlich auch immer auf die 438,00 Euro gestossen - und frage mich ehrlich, wie sie auf über 650 Euro kommt.

Wenn ich jetzt aber noch die 219 Euro drauf rechne...
Wofür sind die eigentlich?
Wieso gibt es zwei Gerichtskosten?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)

Hmmm - dann käme das ja hin.
Danke für die Info!

Es handelt sich in der Tat um eine einvernehmliche Scheidung.
Beim googlen bin ich nämlich auch immer auf die 438,00 Euro gestossen - und frage mich ehrlich, wie sie auf über 650 Euro kommt.

Wenn ich jetzt aber noch die 219 Euro drauf rechne...
Wofür sind die eigentlich?
Wieso gibt es zwei Gerichtskosten?

Da sie nicht mich vertritt sondern meinen Mann und sie keinen Kontakt zu mir unterhält, werde ich diese Anfrage wohl auf meinen Gatten abwälzen müssen.

-- Editiert von XS am 10.07.2007 09:55:14

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