einstweilige verfügung

27. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Sun&Moon
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)
einstweilige verfügung

ab wann kann mann eine einstweilige verbügung für Unterhalt beantragen?

Im April bin ich zu meinen Anwalt gegangen weil ich der meinung war das mein Vater mir zu wenig unterhalt zahlt ( er hat mir die einsicht in die Lohnzettel verwährt)....Hat sich bestätigt er zahlt mir zuwenig ...jetzt geht das schon bis heute soooo HIN UND HER ....... Die sache liegt jetzt vor Gericht .........aber ab August zahlt mein Vater garnicht mehr ....ich hab mich jetzt erst überwasser gehalten mit einen Dispo von der Bank und jetzt bekomme ich da auch nichts mehr da ich ja nicht soo viel Verdiene in meiner Ausbildung ........

Frage warum kann mein Anwalt keine einstweilige Verfügung beantragen ( ich bekomme auf die Frage bei meinen Anwalt keine Antwort NUR das er für mich ihn der sache nichts tun kann und das wir den Einspruch von meinen Vater abwarten müssen und was dazu das gericht sagt Wahrscheinlich ein Termin vor gericht)...

Was kann ich tuhen ich muss meine Fahrkarten und Miete bezahlen aber ich weis nicht wie??? Harzt4 sagt auch NEIN ?????

Danke

LG

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mimi666
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 55x hilfreich)

Ich kenne das so:
ich war auch mal in einer fianziellen Notlage, hatte zwar nichts mit Unterhalt zu tun ich musste aber darauf warten das ein Antrag von mir bewilligt wurde.
Für die Übergangszeit konnte ich beim Sozialamt so eine Art Kredit aufnehmen den ich später zurück zahlen musste, besser als gar nichts.

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#2
 Von 
Sun&Moon
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

also muss ich den stellen ... oder mein Anwalt ( wie gesagt mein anwalt sagt er kann für mich in der sache nichts tuhen)???? Ich komm da echt nicht mit ....

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#3
 Von 
mimi666
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 55x hilfreich)

Na, Du musst den Antrag stellen beim Sozialamt, erkläre die Sachlage, das Du kein Geld mehr hast und nehme alle Unterlagen mit.

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#4
 Von 
Sun&Moon
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

ach so ne vom Sozialamt (Harzt4) bekomme ich nichts... das hat sich schon erledigt .... da die sagen das mein Freund für mich aufkommen muss .....

Aber danke für die Hilfe

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#5
 Von 
guest123-2129
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 54x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Sun&Moon
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

wir leben jetzt seid fast 1,5 Jahre zusammen .... ich finde das auch nicht richtig .... weil von mir 20 und von ihm 24 kann man einfach nicht verlangen das man für den anderen aufkommt .....DENN WEIS MAN WIRKLICH SCHON MIT DEM ALTER WAS MAN WILL UND HÄLT DIES EIGENTLICH ????? ich finde es auch unverschämt denn bei HARZT4 wird man als Eheähnliche gemeinschaft abgestempelt aber Steuerlich von Lohn wird man nicht entlastet KOMISCH irgendwas stimmt doch da nicht ????

Es geht ja um die Unterhaltszahlungen meinens Vaters die er einfach eingestellt hat .... meine Ausbildung und Wohnung is jetzt dadurch gefährdet ich Wohne in Augsburg und pendle jeden Tag nach München eins von beiden muss bezahlt werden... WAS SOLL ICH TUHN?????? Und das harzt4 muss ja nur vorstecken was soll der ganze Käse ..... ????

Man wird als erlicher Bürger nur noch verarscht vom Staat ...Wort wörtlich

Lg

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