einvernehmliche Scheidung - Ist es notwendig, daß Sie sich einen Anwalt nimmt?

4. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
erftexpress
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
einvernehmliche Scheidung - Ist es notwendig, daß Sie sich einen Anwalt nimmt?

Hallo

meine Freundin lebt seit 3 Jahren von Ihrem Mann getrennt (geheiratet wurde 2002). Eine Scheidung hat Sie bisher nicht in Erwägung gezogen, da Ihr das Geld für einen Anwalt fehlte. Letzte Woche bekam Sie Post vom Amtsgericht. Ihr Ex-Mann hat die Scheidung durch einen Anwalt eingereicht.

Meine Fragen dazu :

Ist es notwendig, daß Sie sich einen Anwalt nimmt, wenn Sie keinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt erhebt (Trennungsunterhalt hat Sie auch nicht verlangt)? Ihr Ex-Mann stellt auch keine Forderungen.

Sie möchte nur den Versorgungsausgleich durchführen und die Scheidung schnellstmöglich hinter sich bringen. Da die Ehe kinderlos blieb und keine sonstigen Dinge wie Haushalt oder Vermögen zu regeln sind, gehe ich davon aus das Sie keinen Anwalt braucht. Oder ist jemand anderer Meinung ?

Ich bin für jeden Ratschlag und Tip dankbar

MfG

-- Editiert von erftexpress am 04.12.2008 13:20

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo erftexpress,

wenn es abseits vom Versorgungsausgleich keinen Regelungsbedarf gibt und ansonsten tatsächlich Einvernehmen herrscht zwischen den Eheleuten bezüglich der Scheidung, dann genügt es, wenn eine Partei einen Anwalt hat, um die Scheidung durchzuführen.



Grüße



-- Editiert von Haselstrauch am 04.12.2008 17:25

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#2
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo,

ich würde den beiden aber raten, eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung zu schließen, in dem sie fixieren, dass gegenseitig (auch in Zeiten der Not) auf Unterhalt sowie auf einen Zugewinnausgleich verzichtet wird. Und sie sollten darin auch die Aufteilung des Hausrats festhalten.

Das erspart beiden viel Ärger. Kommt nämlich oft genug vor, dass noch Monate oder Jahre nach einer Trennung/Scheidung plötzlich dann doch Ansprüche erhoben werden. Dem kann man auf diesem Weg relativ kostengünstig entgehen.

Ansonsten spricht bei einer einvernehmlichen Scheidung nix gegen nur einen Anwalt. Deine Freundin weiß aber, dass er nur ihren Mann vertritt? Gemeinsame Vertretung gibt es nicht. Wenn man sich einig ist, ist das aber auch kein Problem. Bei mir hat es gut geklappt.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
erftexpress
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@mikkian

Ihr Mann hat die Scheidung ohne Absprache eingereicht. Sie will nur sicher sein, das für Sie keine negativen Folgen aufkommen, wenn Sie zustimmt. Da Ihr Mann etwas mehr Geld verdient als Sie, gehe ich davon aus das er keine Unterhaltsansprüche stellen kann und Sie nach dem neuen Unterhaltsgesetz auch kaum eine Chance hat Unterhalt zu verlangen, da Sie selbst voll Erwerbstätig ist. Es wäre sowieso nur ein geringer Betrag, für den es sich nicht lohnt unnötigen Streit zu provozieren.

Das ein Anwalt nur eine Partei vertreten kann ist uns bekannt (hatte ich bei meiner Scheidung, durch Kinder Haus etc. mit Notarvertrag)


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Erftexpress,

wenn kein gegenseitiger Unterhaltsverzicht schriftlich oder im Rahmen der Scheidung festgelegt wird, können beide auch noch nach Jahren vom anderen Unterhalt verlangen. Z. B. wenn einer arbeitslos oder krank wird. Muss nicht mal einer der beiden selbst initiieren, sondern ggf. auch ein Sozialhilfeträger, wenn der für den Lebensunterhalt eintreten muss.

Ich kann nur dringend dazu raten, diese Dinge einvernehmlich und unmissverständlich zu regeln. Dann sind beide auf der sicheren Seite.

Grüße

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