Kann man bei einer einvernehmlichen Scheidung das Vermögen, das ein Partner durch Erbe in der Ehezeit erworben hat und der andere beispielsweise durch eine Abfindung erworben hat, außen vor lassen und nur die nackte Scheidung durchführen?
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einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ja
wirdwerden
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und das Vermögen der Ehepartner wird nicht in den Versorgungsausgleich und die Vermögensaufstellung und demzufolge in die Gebührenberechnung des Anwaltes mit einbezogen?
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Hallo almutweber2013 ,
bei einer "normalen" Scheidung wird nur der Versorgungs-
ausgleich durchgeführt.
Der Zugewinnausgleich usw. wird vom Verfahren "abgetrennt",
kann dann also später extra behandelt werden (Achtung: Fristen
beachten).
Der Anwalt/Gericht bekommt nur Gebühren für Berechnungen
für die er beauftragt wurde.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
-- Editiert edy am 26.09.2014 08:44
@ almut: ich hab Dir eine PN geschikt.
wirdwerden
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