elterliche Sorge beantragen

6. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)
elterliche Sorge beantragen

Hallo,

also folgender Sachverhalt.

Familie mit 3 Kindern, 10, 4 und 2 Jahre alt leben jetzt in scheidung bzw. in 3 Wochen ist scheidungstermin.
10 Jähriges Kind stammt nicht von Vater.

Die Mutter hat innerhalb des Trennungsjahren die Kinder total verwahrlosen lassen. Bishin zum essen von Katzenkot.

Das Jugendamt nahm vor knapp einem Jahr sodann das 10 jährige Kind herraus, dies lebt jetzt beim leiblichen Vater der das alleine Sorgerecht beantragt hat.

Das 4 jährige ist extremst verhaltensgestört und befindet sich nun seit etwa einem Jahr in einer Intensivpflege.

Das 2 jährige Kind wurde bei der Kindesmutter gelassen und eine SPFH zur Mutter getan.

Vor 3 Wochen ist denen nun aufgefallen das das ganze mal rein garnichts bringt und das Kind wurde ebenfalls in eine Pflegefamilie getan. Die Mutter selber ist Psychisch total gestört um am ende. Diese wurde auch schon mehrmals stationär in einer Psychatrischen Klinik behandelt.

Meine Frau und ich wollen nun die elterliche Sorge für das 2 jährige Kind beantragen. Zum Vater dürfen die Kinder nicht (gründe wurden uns nicht genannt).

Der Vater würde uns sein halbes Sorgerecht freiwillig übergeben. Der Kindesmutter müsste dieses entzogen werden.

Die Kindesmutter tätigte auch zum Vater das wenn er nicht komme und die Kinder beruhigt sie diese vor die Wand schmeißt.

Dies sagte sie auch gegenüber dem Psychater/Neurologen.

Wir stehen in einem Familiären verhältnis mit den Personen.

Stress mit der Kindesmutter ist uns egal.

Beim Anwalt waren wir bereits. Könnt ihr uns vll. mal erklären wie das ganze nun ab geht? Das habe ich vergessen zu fragen aber mich interessiert es. Die Klage ist mittlerweile beim Gericht eingegangen.

Wir sind verheiratet, ich bin Berufstätigt und wir haben 2 Kinder.

Danke euch für Antworten.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
wenn ich es richtig verstehe wollt ihr das Kind als Pflegekind aufnehmen. Da ist das Jugendamt der richtige Ansprechpartner.
Bevor das Kind enge Bindung mit seiner jetzigen Pflegefamilie aufnimmt solltet ihr tätig werden, wer will schon so einen kleinen Wurm ständig hin und her reißen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

"Meine Frau und ich wollen nun die elterliche Sorge für das 2 jährige Kind beantragen."

Mit welchem Ziel, aus welchem Grund, und für wie lange?

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#3
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

wir wollen das Kind für immer zu uns aufnehmen. Also nicht nur vorübergehend oder ähnliches sondern für immer.

So wie eine Art Pflegefamilie nur das es kein Pflegegeld etc. gibt da es ja in der Familie ist.

Wie gesagt, sind ja schon beim Anwalt und Klage ist ja schon eingereicht. Ein Elternteil würde uns das Sorgerecht ja schon freiwillig übergeben, also das halbe. Wir sind Tante und Onkel.

Die Mutter ist total "fertig" und dafür einfach nicht mehr fähig was "mir" auch völlig egal ist.

Eventuell bei der Vater der Kinder alles auf die Reihe bekommen hat und das ganze für sich haben kann bzw. er dann besuchs bzw. umgangsrecht bekommt.

Aber halt das das kind hier bei uns aufwächst, innerhalb der Familie.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Menschlich sind Ihre Gefühle nachvollziehbar, Sie wollen endlich, dass das Kind ein kindgerechtes Leben führen darf.

Hier wird aber das Gericht erstmal klären müssen, ob die Mutter, evtl. mit angemessener Therapie, nicht irgendwann in der Lage sein wird, ihr Kind selber zu betreuen.

Ein guter Kontakt zum Jugendamt und dann wohl auch ein guter Anwalt für Familienrecht dürften da hilfreich sein.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Das ist doch nicht von der elterlichen Sorge abhängig. Elterliche Sorge sind doch mal, ganz banal gesehen, ein paar Unterschriften, mehr nicht. Sofern Ihr nahe Verwandte seid, kann das Kind ohnehin ohne Mitwirkung von irgend jemandem bei Euch leben. Ihr müsst Euch von niemandem reinreden lassen.

Ich würde drauf dringen, das ABR zu bekommen (damit tun sich die Gerichte leichter als mit der Übertragung der elterlichen Sorge), und schauen, dass ich von den Eltern eine Vollmacht bekomme. Das sollte leichter zu erreichen sein als das komplette Sorgerecht, was m.E. ohnehin sehr überschätzt wird. Auf diese Lösung sollte der Anwalt hinarbeiten, wenn das Gericht signalisiert, dass die gesamte elterliche Sorge nicht übertragen wird.

Viel Erfolg!

wirdwerden

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#6
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

Hallo,

das gericht hat wie schon hier vermutet darauf signalisiert das die elterliche sorge nicht überschrieben werden kann/wird.

Unsere Anwältin hat sodann gestern (heute persönlich zum Gericht mitgenommen) den Antrag auf Zitat:

Namens und in Vollmacht der Antragsteller beantragen wir, wie folgt zu beschließen:

1. Die Personensorge für das Kind XXXXXXX XXXXX, geboren am 03.05.2010, wird den Kindeseltern in den Teilbereichen Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge und Recht zur Beantragung von Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27 ff. SGB VIII entzogen und den Antragstellern als Ergänzungspflegern zur gemeinsamen Ausübung übertragen.
2. den Antragstellern wird Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung der Unterzeichnerin bewilligt.

WIr hoffen das das nun besser ausgeht.

Nun habe ich heute vom Jugendamt noch erfahren das das Kind bei der Kindesmutter leben "soll" und das sie mittlerweile knapp 100km weg gezogen ist und nun ein anderes Jugendamt hierfür zuständig sei.

Wie kann es sein das 2 Kinder (10j. und 4j.) vom Jugendamt aus der Fam. genommen wird und das kleinste Kind bei der Mutter belassen wird.

Wo leben wir denn hier? Das eine Kind (4j.) war so verstört das dem wieder "beigebracht" werden musste das es keine Angst haben brauch wenn es was zu essen haben möchte/ essen tue und das es auch keinen Ärger bekommt wenn es Spielzeug etc. nimmt.

Und dann lässt man das kleinste bei der Mutter? Das kann doch nicht mehr wahr sein. Das ist ja schon mehr als Kindeswohlgefährdung das ist ja schon Körperverletzung etc.

Dieses Kind war sehr lange in der Kinderpsychatrie und hat sich so gut gemacht das nun bald für diesen eine Pflegefamilie gesucht werden kann.

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#7
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

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