Hallo,
Tochter (18J) fordert über ihre Rechtsanwältin erhöhten Wohnbedarf von 717 Euro.
Wohnort der Tochter: Berlin
Sie gibt an, aufgrund teurer Mieten müsse der Wohnbedarf erhöht werden.
Kann Tochter erhöhten Wohnbedarf verlangen?
mfg
boxxter
-- Editiert boxxter am 15.09.2012 23:09
erhöhter Wohnbedarf
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo boxxter,
ich würde die Vorderung verneinen.
Im Bedarfsatz sind 280€ für Miete berücksichtigt. Dafür gibt es in Berlin eine schönes Zimmer in einer WG.
Fordet sie 717€ zusätzlich oder die Different von 670€ zu 717€
Dass sich eine Studentin oder Azubine eine Wohnung für 717€ anmietet, wäre absolut unverhältnissmäßig.
LG nero
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Hallo Nero,
Tochter fordert die Differenz, also 47 Euro mehr, insgesamt dann diese 717 Euro.
mfg boxxter
-- Editiert boxxter am 17.09.2012 12:26
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Hallo,
folgende Forderungen an Tochter werden durch RA gestellt:
- Auskunft über Einkommen für o.g. Zeitraum
- Einkommens- bzw. Lohnbescheinigungen für o.g. Zeitraum
- Anforderung Mietvertrag, Kontoauszüge (wegen erhöhtem Wohnbedarf)
- Nachweis über Anstrengungen, für preisgünstigeren angemessenen Wohnraum
- Zurückweisungsbescheid des BAB
Fristsetzung 02.10.2012
Sollte noch etwas gefordert werden?
mfg
boxxter
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