Wer weiß hier Bescheid?
Wenn bereits eine Lohnpfändung besteht, diese eingestellt wurde bis "Unstimmigkeiten" geklärt wurden, besteht da noch die Möglichkeit einer zweiten Pfändung? (z.B. Kontopfändung?)
Gibt es überhaupt so etwas wie Kontopfändung oder ist das Konto von einer Pfändung ausgenommen?
Kann eigentlich Materielles wie z.B. ein Auto gepfändet werden um es dann zu verkaufen und den Gegenwert zu erhalten.
erste Pfändung (Lohnpfändung)
30. April 2004
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Frage vom 30. April 2004 | 15:09
Von
Status: Schüler (213 Beiträge, 2x hilfreich)
erste Pfändung (Lohnpfändung)
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#1
Antwort vom 30. April 2004 | 15:30
Von
Status: Lehrling (1831 Beiträge, 127x hilfreich)
zu 1.
Wenn eine erste Pfändung nicht erfolgreich war, kann selbstverständlich eine zweite Pfändung erfolgen.
Ich weiß allerdings nicht, wie das ist, wenn die erste wegen Unstimmigkeiten eingestellt wurde.
zu 2.
Es gibt KontoPfändung !
zu 3.
ja ! Auch Auto kann gepfändet werden
Viele Grüße,
nachgefragt
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