erste Pfändung (Lohnpfändung)

30. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Amicizia
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 2x hilfreich)
erste Pfändung (Lohnpfändung)

Wer weiß hier Bescheid?

Wenn bereits eine Lohnpfändung besteht, diese eingestellt wurde bis "Unstimmigkeiten" geklärt wurden, besteht da noch die Möglichkeit einer zweiten Pfändung? (z.B. Kontopfändung?)

Gibt es überhaupt so etwas wie Kontopfändung oder ist das Konto von einer Pfändung ausgenommen?

Kann eigentlich Materielles wie z.B. ein Auto gepfändet werden um es dann zu verkaufen und den Gegenwert zu erhalten.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

zu 1.
Wenn eine erste Pfändung nicht erfolgreich war, kann selbstverständlich eine zweite Pfändung erfolgen.
Ich weiß allerdings nicht, wie das ist, wenn die erste wegen Unstimmigkeiten eingestellt wurde.

zu 2.
Es gibt KontoPfändung !

zu 3.
ja ! Auch Auto kann gepfändet werden

Viele Grüße,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.054 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen